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Schwerbehindertenvertretung

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Bild: stock.adobe.com / Jakub Krechowicz

 

Allgemeine Aufgaben und Pflichten

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer-) behinderter Menschen in die Universität, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind grundsätzlich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) § 178 geregelt.

Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, die (schwer-) behinderte Menschen schützen und fördern, Anwendung finden und entsprechende Verwaltungsanordnungen im Interesse dieser Gruppe umgesetzt werden. Insbesondere müssen auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden.

Die Schwerbehindertenvertretung beantragt Maßnahmen, die den (schwer-) behinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen auch über den Arbeitgeber hinaus, wie zum Beispiel beim Integrationsamt oder beim Arbeitsamt.

Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von (schwer-) behinderten Menschen entgegen und falls diese berechtigt erscheinen, wirkt sie durch Gespräche mit dem Arbeitgeber auf eine möglichst einvernehmliche Lösung hin und unterrichtet die (schwer-) behinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 01.12.2022
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