FAQ Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen

Wann darf ich eine Prüfung wiederholen?

Ausschließlich Prüfungen, die nicht bestanden sind, können wiederholt werden. Dabei sind auch Fehlversuche an anderen Universitäten anzurechnen. Die Wiederholung bestandener Prüfungen ist nicht möglich.

 

Kann ich eine nicht bestandene Prüfungsleistung durch eine andere ersetzen?

Nur bei Wahl- und Wahlpflichtmodulen kann das Nichtbestehen durch die erfolgreiche Absolvierung eines anderen Moduls ausgeglichen werden.

 

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Grundsätzlich kann eine Prüfung nur einmal wiederholt werden. Allein in den Stilübungen ist in begründeten Ausnahmefällen ein Antrag auf eine zweite Wiederholung möglich. Über die Einzelheiten des Verfahrens informieren Sie sich bitte bei Ihrem Studienberater.

 

Gibt es eine Frist für Wiederholungsversuche?

Nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen spätestens im folgenden Semester wiederholt werden. Bei Versäumen dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der Prüfling hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

 

Was mache ich, wenn ich alle Wiederholungsmöglichkeiten erschöpft habe?

Das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt in der Regel zum Ausschluss aus dem Studium. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den für Sie zuständigen Studienberater.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 07.02.2022
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