Sprachnachweise (GymPO, "alter" und polyv. BA)

 

Welche Sprachnachweise müssen erbracht werden?

Für alle Studiengänge gelten bestimmte Sprachnachweise als Studienvoraussetzung.

Im Hauptfach der GymPO und im BA („alt“ und polyvalent) 50% müssen Latinum und Graecum nachgewiesen werden, im Erweiterungsbeifach der GymPO und im BA 25% jeweils nur Latinum bzw. Graecum.

In den BA-Studiengängen („alt“ und polyvalent) muss zudem der Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch und einer modernen romanischen Fremdsprache erbracht werden. Diese Kenntnisse können über den Schulunterricht oder durch den Besuch von Sprachkursen erworben werden.

                                                                   

Wie müssen die Sprachkenntnisse erfasst werden?

Das Latinum und/oder das Graecum muss in allen Studiengängen über das LSF erfasst werden. Der Sprachnachweis in Englisch und der modernen romanischen Fremdsprache muss nur im polyvalenten BA über LSF erfasst werden. Die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung bei der Immatrikulation reicht nicht aus!

Legen Sie bitte den Nachweis über das bestandene Latinum bzw. Graecum und ggf. den Sprachnachweis über die beiden modernen Fremdsprachen im Sekretariat bei Frau Hug vor. (Die Sprachkenntnisse werden entweder über das Abiturzeugnis oder den Nachweis des bestandenen Sprachkurses nachgewiesen.)

 

Bis wann müssen die Sprachkenntnisse erfasst sein?

Die Sprachnachweise über das Latinum/Graecum müssen spätestens zum Beginn des 4. Fachsemesters erbracht werden, die Kenntnisse in Englisch und einer romanischen Sprache müssen bis zum Besuch des (ersten) Hauptseminars erbracht sein.

Bitte beachten Sie: Wenn die Sprachkenntnisse nicht im LSF erfasst sind, können Sie sich bei bestimmten Kursen, für die diese Sprachkenntnisse Voraussetzung sind, nicht für die Teilnahme bzw. die Leistungserfassung über LSF anmelden. Denken Sie daher daran, die Sprachkenntnisse frühzeitig eintragen zu lassen.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 12.03.2021
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