FAQ Orientierungsprüfung (GymPO, BA)

Wer muss die Orientierungsprüfung ablegen?

Jeder Studierende der Klassischen Philologie muss die Orientierungsprüfung ablegen, aber nicht:

- in einem Erweiterungsfach (ob mit Beifach- oder Hauptfachanforderungen)

- nach einem Hochschulwechsel, wenn bereits eine Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt und vom Studienberater anerkannt wurde.

 

Wann muss man die Orientierungsprüfung ablegen?

Man muss die Orientierungsprüfung spätestens im zweiten Semester ablegen. Bei Nichtbestehen muss man sie im folgenden Semester wiederholen (sprich: schreibt man die Prüfung im ersten Semester, muss man sie bei Nichtbestehen im zweiten Semester wiederholen; schreibt man sie zum ersten Mal im zweiten Semester, im dritten).

 

Wie wird die Orientierungsprüfung abgelegt?

Man nimmt an einem der Lektürekurse teil, die eine Möglichkeit zur Orientierungsprüfung anbieten (sie sind entsprechend gekennzeichnet). Am Ende des Kurses wird eine Klausur gestellt, mit der Sie den Kurs und gleichzeitig die Orientierungsprüfung bestehen können.

 

Was passiert nach der Orientierungsprüfung?

Nach einer Prüfung ist ein Beratungsgespräch mit dem/der Dozenten/in vorgeschrieben, unabhängig vom Bestehen des Kurses. Wenn Sie den Kurs zum zweiten Mal nicht bestanden haben, erlischt die Prüfungsberechtigung im betreffenden Fach. Ein dritter Versuch ist nicht möglich.

 

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Es gibt eigens einen Studienberater für die Orientierungsprüfung, an den Sie sich wenden können (z.B. auch mit Anträgen zur Fristverlängerung). Mit Fragen zur Durchführung eines Kurses wenden Sie sich einfach an den jeweiligen Dozenten (sie sind in aller Regel sehr freundlich und hilfsbereit!).

 

Stand: 29/04/15

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 25.04.2016
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