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III. DIE EINZELNEN TÄTIGKEITSFELDER
 
  2. Studium und Lehre

2.1 Studienreform

Die durch die Novellierung des Universitätsgesetzes geschaffene Möglichkeit der Einführung von Master-Studiengängen ist bislang vor allem bei den Naturwissenschaften auf Resonanz gestoßen. Die daraus resultierenden Aktivitäten sind unter dem Stichwort "Neue Fächerschwerpunkte" (Kapitel II.3) dargelegt.

Künftig BA/MA-
Studien-
gänge am IÜD
  Am Institut für Übersetzen und Dolmetschen wird die Umstrukturierung des Studiums auf Bachelor/Master intensiv vorbereitet. Diese Umstrukturierung des Studienganges und der Abschlüsse ist Voraussetzung für die Entscheidung der Landesregierung, dass das Institut für Übersetzen und Dolmetschen entgegen den Überlegungen der Hochschulstrukturkommission an der Universität Heidelberg verbleibt.

Neuerungen im Medizin-
studium
  In der Medizinischen Fakultät Heidelberg wurde die Einführung des Studienjahres von zwei bedeutsamen Neuerungen begleitet. Erstens wurden im vorklinischen Curriculum die naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer zeitlich und inhaltlich mit den vorklinischen medizinischen Fächern eng verzahnt. Zweitens wird der Unterricht gemäß dem klinischen Curriculum "Heicumed", das auf der Basis eines Lehr- und Lernprogramms der Harvard Medical School in Heidelberg entwickelt wurde, überwiegend in kleinen Gruppen stattfinden, und dies auch in der vorlesungsfreien Zeit.






Einführung der Orien-
tierungs-
prüfung
  2.2 Auswirkungen der Novellierung des Hochschulgesetzes

Konkrete Auswirkungen auf fast alle Studiengänge hat die verbindlich vorgeschriebene Einführung einer Orientierungsprüfung, die spätestens nach dem dritten Semester abgelegt sein muss, wenn der Prüfungsanspruch in diesem Fach nicht verloren gehen soll. Arbeitsintensiv wird sich die Überwachung der Prüfungsversuche der Studierenden gestalten, die bei den einzelnen Instituten und Seminaren liegt.

Verantwortung für Prüfungs-
und Studien-
ordnungen bei der Universität
  Im Zuge der Novellierung des Universitätsgesetzes wurde die Zuständigkeit für die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen vom Ministerium auf die Universität übertragen. Während sich das MWK für das laufende Jahr 2000 noch die Veröffentlichung der Prüfungs- und Studienordnungen im Amtsblatt und damit eine Kontrolle über das Inkrafttreten der entsprechenden Satzungen vorbehalten hat, wird die Universität ab dem kommenden Jahr auch hier eigenständig handeln können. Zu hoffen ist, dass das Ministerium durch eine bereits geplante Eckwerte-Verordnung, die Richtlinien für den Erlass von Prüfungsordnungen enthalten soll, den Handlungsspielraum der Universitäten auf diesem Wege nicht wieder einschränkt.

Die bereits zum WS 1999/2000 angekündigte Neufassung der Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien wurde nunmehr im Entwurf der Universität zur Stellungnahme vorgelegt. Trotz vielfältig geäußerter Bedenken gegen die Einführung eines Praxissemesters nach der Zwischenprüfung hat das Kultusministerium hieran bislang festgehalten. Ferner gibt der Universität Anlass zur Kritik, dass die Ausweitung des pädagogisch-didaktischen Begleitstudiums sowie der ethischen Ausbildung der Lehramtsstudierenden auf Kosten des Fachstudiums gehen soll.




  2.3 Langzeitstudiengebühren

Seit dem WS 1998/99 wird von allen Studierenden, die bestimmte Studienzeiten bereits überschritten haben, eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 1.000 DM je Semester erhoben.

Weniger Langzeit-
gebühren-
bescheide
  Von zunächst 5.200 Gebührenbescheiden im WS 1998/99 ging die Zahl derer, die erstmals die Studiengebühr bezahlen müssen, im SS 1999 auf 1.140, im WS 1999/2000 auf 982 und im SS 2000 weiter auf etwa 800 zurück.

Die Verstimmungen in der Studierendenschaft, die mit der Einführung der Studiengebühren hervorgerufen wurden, haben sich in der Zwischenzeit weitgehend gelegt. Dies zeigt sich einmal im persönlichen Umgang mit den Studierenden, lässt sich andererseits aber auch an der Zahl der eingegangenen Widersprüche gegen die Bescheide über Studiengebühren ablesen. Wurden im WS 1998/99 noch 287 Widersprüche erhoben, waren es im SS 2000 noch 32 Widersprüche.

Dies liegt wohl vor allem daran, dass die Studierenden in der Zwischenzeit über die Regelungen des Landeshochschulgebührengesetzes besser informiert sind und nun niemand mehr von der Zahlungspflicht überrascht wird. Mit dazu beigetragen haben sicherlich auch die Urteile, die von den Verwaltungsgerichten inzwischen erlassen wurden. Dabei war die Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Studiengebührenpflicht, der Hauptkritikpunkt der Studierenden, ausnahmslos bestätigt worden.

Neufassung des Landes-
hochschul-
gebühren-
gesetzes
  Das Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften hat zum SS 2000 zudem das Landeshochschulgebührengesetz neu gefasst. Es wurden die Regelungen für Studierende im Zweitstudium sowie in Aufbaustudiengängen verbessert, ebenso für Studierende in Erweiterungsstudiengängen und Promotionsstudiengängen. Zudem kann nunmehr die Studiengebühr für Behinderte und chronisch kranke Studierende sowie für Studierende, die kurz vor Abschluss des Studiums stehen und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, erlassen werden.

Nach wie vor fließen die von den Universitäten eingezogenen Studiengebühren in einen Haushaltstitel des Wissenschaftsministeriums. Im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium geplanten Mentoren-Tutoren-Programms, das aus den Einnahmen der Studiengebühren finanziert werden soll, werden die Hochschulen nun erstmals von diesen Geldern profitieren.

Gestaffelte Gasthörer-
gebühren
  Im Bereich Gasthörer kam es wegen der einheitlichen Gebühr von 200 DM zu keiner weiteren Abnahme der Anmeldungen. Im Sommersemester 1999 waren 300 Gasthörer angemeldet, im Wintersemester 1999/2000 waren es 395 Gasthörer. Die Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes ermöglicht, die Gasthörergebühren zu staffeln. Sie betragen je nach Anzahl der belegten Semesterwochenstunden zwischen 100 und 200 DM. In besonderen Fällen (Sozialhilfe) kann die Gebühr auf Antrag auf 50 DM ermäßigt werden.





Weiterhin sinkende Studieren-
denzahl
  2.4 Entwicklung der Studierendenzahlen

Die Gesamtzahl der Studierenden sinkt weiterhin, im Wintersemester 1999/2000 waren 24.290 Studierende eingeschrieben. Der Rückgang der Gesamtzahl hat sich jedoch auf -2,1 v.H. verlangsamt (Vorjahr: -9,2 v.H.) und beruht überwiegend auf dem Rückgang der Rückmelder, der sich aber deutlich abgeschwächt hat. Von der Studierendenzahl des Vorsemesters (SS 1999: 23.260) hat sich eine deutlich höhere Quote von 85,8 v.H. (Vorjahr: 81,3 v.H.) zurückgemeldet; vor Einführung der Langzeitgebühren lag die Quote immer über 88 v.H.. Die Zahl der beurlaubten Studierenden ist weiterhin hoch, da im Urlaubssemester keine Langzeitgebühren zu zahlen sind bzw. kein Bildungsguthaben verbraucht wird. Die Zahl der Beurlaubungen beträgt prozentual zur Gesamtzahl 7,5 v.H.; zum Vergleich: im WS 1994/95 waren nur 2,6 v.H. beurlaubt.

Der wegen steigender Abiturientenzahlen erwartete Anstieg der Zahl der Erstimmatrikulierten blieb bei den deutschen Studienbewerbern diesmal (anders als im Vorjahr) nicht aus, allerdings auch zum Teil bedingt durch geänderte NC-Zahlen (Studienjahr bei Medizin). Die Zahl der Ortswechsler stagniert (besonders bei den Ausländern), hier wirkt sich die Langzeitgebühr offenbar stärker als bei den Erstimmatrikulierten aus.

Bemerkenswert sind die fortgesetzt ansteigenden Ausländerzahlen, bei gleichzeitigem leichten Anstieg der Zahl der Rückmelder; die Ausländerquote an der Gesamtzahl ist daher von 16,6 v.H. auf 18 v.H. gestiegen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung der Internationalisierung, denn die Zahl der Bildungsinländer liegt erfahrungsgemäß auch in Heidelberg nur bei 3,5 v.H. der Gesamtzahl der Studierenden.




  2.5 Änderung der Immatrikulationsordnung

Die Immatrikulationsordnung wurde dahingehend geändert, dass die Einschreibung schriftlich erfolgen kann; bisher war persönliches Erscheinen vorgeschrieben. Allerdings erscheinen die meisten Studierwilligen weiterhin zur Einschreibung persönlich.

Verbesserter Service des Studenten-
sekretariats
  Das Studentensekretariat eröffnet Studierenden und Studienbewerbern mit einem neu aufgebauten Informations- und Kommunikationsangebot den virtuellen Gang in die Universitätsverwaltung. Wichtige Formulare liegen zum Abruf bereit und können am eigenen PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Auswahlmenüs erleichtern das Ausfüllen und ein ausführliches Stichwortverzeichnis leitet durch die Fülle der Merkblätter, Rechtsvorschriften und Formulare.



  2.6 NC-Bewerberberatung

Im Berichtszeitraum 1999/2000 wurde die Zulassungsstelle organisatorisch dem Studentensekretariat zugeordnet und in Abt. 2.1 Bewerberberatung NC-Fächer umbenannt.

Das ZVS-Zulassungsverfahren wurde zum Sommersemester 2000 letztmals nach den alten Vergaberegelungen (60 v.H. nach Leistung, 40 v.H. nach Wartezeit) durchgeführt. Zukünftig sollen die Hochschulen die Möglichkeit haben, einen Teil der Bewerber selbst durch ein besonderes Auswahlverfahren auszuwählen. Die Zulassungsquoten nach Leistung und Wartezeit werden reduziert (55 v.H. nach Leistung, 25 v.H. nach Wartezeit), die neu eingeführte Quote für das besondere Auswahlverfahren beträgt 20 v.H..

Um am besonderen Auswahlverfahren teilnehmen zu können, ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Zunächst werden die Bewerberinnen und Bewerber wie bisher nach Leistung und Wartezeit zugelassen. Anschließend werden die auf der Leis-tungsrangliste nächstbesten Bewerberinnen und Bewerber für das Auswahlverfahren zugelassen. Somit wählt die Universität nicht unter den besten Bewerberinnen und Bewerbern aus, sondern nur unter den "Übriggebliebenen". Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren von der Universität abgelehnt wurden, nehmen an den Nachrückverfahren der ZVS teil, mit der Konsequenz, dass sie im Nachrückverfahren doch noch einen Studienplatz an der selben Universität erhalten können.






Vielfältige studen-
tische Initiativen
  2.7 Studentische Aktivitäten

In vielfältigster Weise wirken studentische Gruppen an den Aufgaben der Universität mit. Sie pflegen die Beziehungen untereinander und zum Fachbereich oder zur Universität im Ganzen. Sie leisten damit für jeden einzelnen Studierenden einen wichtigen Beitrag zum Gelingen seines Studiums und bilden für die Gesamtuniversität ein unverzichtbares Element der freien Initiative uneigennützigen Charakters.

Bei Studienbeginn werden den Anfängern durch die Orientierungsveranstaltungen der Fachschaften, Studentenvereine, Hochschulgemeinden (evangelische und katholische) und viele weitere Gruppen die ersten Schritte in eine neue Arbeits- und Lebensgemeinschaft erleichtert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Nationengruppen ausländischer Studierender.

Bei der Vorbereitung der Gremienwahlen haben die politischen Studentengruppen eine integrierende Funktion. Bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen im In- und Ausland helfen viele europa- oder fachbezogene Gruppen. So werden für die jeweils nachfolgenden Studentengenerationen die Erfahrungen nutzbar gemacht, die ihre Vorgänger gesammelt haben.

Für das Leben am Studienort spielen die Sport-, Musik- und Theatergruppen, die Zeitungsmacher, die Veranstalter von Tagungen und Wochenendseminaren eine ebenso große Rolle wie Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Studierender, andere sozial orientierte Initiativen oder die Veranstalter von großen und kleinen studentischen Festen. Hier ist es nicht möglich, einen auch nur einigermaßen verlässlichen Überblick durch die Nennung aller Namen zu geben.

Für den Einsatz von Ideen, Zeit und Kraft im gemeinschaftlichen Interesse sei allen, die im Berichtsjahr beteiligt waren, der Dank der Universität ausgesprochen.




III. DIE EINZELNEN TÄTIGKEITSFELDER
1. Forschung
Vorwärts 3. Ausland

 

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