KidS - Kinder in der Studienzeit

Stiftungen

Bundesstiftung "Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens"

 

Für Schwangere Frauen, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, besteht die Möglichkeit über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die finanzielle Unterstützung wird nur in Notlagen gewährt, wenn die Einkünfte der schwangeren Frau den Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Höhe und Dauer der finanziellen Hilfe werden entsprechend der persönlichen Umstände gewährt. Die Realbeträge variieren, sie sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

 

Die Gelder sind vorgesehen für Umstandskleidung, Babyausstattung, für benötigte Wohnungs- und Haushaltsgegenstände sowie die Betreuung des Kleinkindes.

 

Der Antrag kann nur in der Schwangerschaft gestellt werden, nicht nach der Geburt des Kindes. Für den Antrag benötigen Sie ein Schwangerschaftsattest, z. B. den Mutterpass. Zuständig für die Anträge und weitere Beratung sind Schwangerschaftsberatungsstellen z. B. der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, des deutschen Roten Kreuz, von donum vitae, von Pro Familia, des Diakonisches Werks, des Caritasverband oder bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise.

 

Stiftsmittel werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet und können nicht gepfändet werden.

 

Weitere Informationen: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bundesstiftung-mutter-und-kind.html

 

Seitenbearbeiter: Andrea Freisinger
Letzte Änderung: 23.05.2018
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