KidS - Kinder in der Studienzeit

Landeserziehungsgeld

 

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg. Ein Rechtsanspruch auf das Landeserziehungsgeld besteht nicht.

 

Voraussetzungen

Landeserziehungsgeld kann beantragen und erhalten, wer:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt. Diese Voraussetzung gilt auch dann als erfüllt, wenn sie beim Ehegatten oder beim Kind vorliegt.
  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg hat.
  • mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt. Das gilt auch für das Kind des Ehegatten, das der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat.
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht.
  • keine oder keine volle Erwerbtätigkeit ausübt, das bedeutet, die Wochenarbeitszeit darf 21 Stunden nicht übersteigen. Bei gleichzeitiger Teilerwerbsfähigkeit beider Elternteile, sind bis zu 30 Wochenstunden möglich.
  • bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

 

Bezugszeitraum des Landeserziehungsgeldes

Hier gelten unterschiedliche Regelungen in Abhängigkeit des Geburtsdatums des Kindes (>> ausführliche Informationen). Im Folgenden werden entsprechende Regelungen für die Geburten ab dem 01. Januar 2007 zusammengefasst. Das Landeserziehungsgeld wird ab dem 13. oder 15. Lebens- bzw. Betreungsmonat für einen Zeitraum von maximal zehn Lebens- bzw. Betreungsmonaten - bei angenommen Kindern längstens zur Vollendung des neuten Lebensjahr des Kindes - gezahlt. (>> ergänzende Informationen)

 

Höhe des Landeserziehungsgeldes und Einkommensgrenzen

Eine Zahlung des  Landeserziehungsgeldes erfolgt auf Antrag im Anschluss an Bezüge des Bundeselterngeld.

Für das erste und zweite Kind beträgt das Landeserziehungsgeld monatlich 205 Euro - ab dem dritten Kind erhöht sich der Bezug auf 240 Euro im Monat (diese Angaben beziehen sich auf Regelungen zum Landeserziehungsgeld für Geburten ab 01. Januar 2007 - bitte beachten Sie ggf. hiervon abweichende Regelungen zum Erziehungsgeld für Geburten ab 01. Mai 2003 -31. Dezember 2006 und für Geburten bis 30. April 2003. Informationen hierzu finden Sie auf den Internet-Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg).

Dabei gelten die bisherigen Einkommensgrenzen - diese betragen für Paare im Monat durchschnittlich 1.380 Euro und bei Alleinerziehenden im Monat durchschnittlich 1.125 Euro. Für Geburten ab 2010 erhöhen sich diese bei Paaren auf 1.480 Euro und bei Alleinerziehenden auf 1.225 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 230 Euro (>> weitere Informationen).

 

Antrag

Beantragt werden kann das Landeserziehungsgeld direkt bei der

L-Bank
Elterngeld, Bundes- und Landeserziehungsgeld, Mehrlingsprogramm

76113 Karlsruhe

Hotline: 0800 6645 471 (gebührenfrei)
Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Fax: 0721 150 - 3191

E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

oder

bei der jeweiligen Gemeinde

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für arbeit und Soziales und bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg.

 

Seitenbearbeiter: Andrea Freisinger
Letzte Änderung: 23.05.2018
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