KidS - Kinder in der Studienzeit

Darlehen und Unterstützung des Studentenwerks

 
- Examensdarlehen


In Härtefällen vergibt das Studentenwerk Heidelberg Darlehen an Examenskandidaten, die nicht oder nicht mehr nach dem BAFÖG gefördert werden können. Die Darlehenshöhe ist beschränkt auf den sechsmonatigen Betrag des sonst möglichen BAFöG-Bedarfssatzes und ein Prozent der Darlehenssumme wird als Verwaltungskostenbeitrag einbehalten. Voraussetzung ist, dass in den kommenden sechs bis neun Monaten mit einem erfolgreichen Studienabschluss gerechnet werden kann, ein tauglicher Bürge oder eine anderweitige Sicherheitsleistung gestellt wird und natürlich, dass Sie an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Heidelberg immatrikuliert sind bzw. auch als exmatrikulierter oder beurlaubter Examenskandidat des Studentenwerks Beitrag bezahlt haben. Das Examensdarlehen ist zinslos, allerdings sind bei verzögerter Tilgung Verzugszinsen oder Stundungszinsen zu erheben.

 
- Freitische

Durch Spenden des Vereins der Freunde der Universität Heidelberg und der August- Maria- Berndtsehn- Stiftung sowie dem Einsatz von Eigenmitteln ist es dem Studentenwerk möglich, an wirtschaftlich besonders schlecht gestellte Studierende auf Antrag kostenlose Essen abzugeben. Anträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vorlesungsbeginn dem Studentenwerk vorliegen. Antragsformulare gibt es im Infocenter der Triplex- Mensa und bei der Sozialberatung im Studihaus.

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Letzte Änderung: 23.05.2018