KidS - Kinder in der Studienzeit

Bundeselterngeld

Die Regierungsparteien wollen sich verstärkt um Familienfreundlichkeit bemühen; ein Ergebnis ihrer Beratungen ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Die Existenzgrundlage junger Familien soll gegeben sein, so dass ein Anreiz für die Gründung einer Familie gegeben wird.

Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit auch das Erwerbseinkommen des Vaters wegfällt, indem auch der Partner sich an der Kinderbetreuung beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

 

Hier noch einmal in Kurzform die wichtigsten Informationen rund um das Elterngeld:

Höhe des Bundeselterngeldes:

- Die Höhe der Elterngeldleistung beträgt 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat.

- Eltern mit einem geringen Einkommen (das entspricht einem Einkommen von unter 1.000 Euro pro Monat) erhalten einen prozentualen Ausgleich. Je 2 Euro, die das Nettoeinkokmmen in den vergangenen 12 Monaten unter 1.000 Euro lag, erhöht sich die Höhe des Elterngeldes um 0,1 Prozentpunkte.

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Empfänger von Bundeselterngeld können bis zu dreißig Stunden die Woche arbeiten, jedoch wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

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Familien, die durch eine Mehrlingsgeburt anwachsen, bekommen für jedes Kind 300 Euro mehr. Aber auch Familien, die nicht auf einmal mehrere Kinder bekommen, sondern in zeitlichem Abstand, können einen Geschwisterbonus erhalten.

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Nicht-Erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser Betrag wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet und wird unabhängig vom Familieneinkommen gezahlt.

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Die Höhe des Bundeselterngeldes wird berechnet aus dem Einkommen des Zeitraumes in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.

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Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet.


Die Bezugsdauer des Elterngeldes :

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Das Bundeselterngeld kann bis zu 14 Monate ausgezahlt werden in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Ein Elternteil allein kann maximal bis zu 12 Monate den Antrag auf Bundeselterngeld stellen; für zwei weitere Monate wird das Bundeselterngeld noch gezahlt, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich auch der Partner an der Kinderbetreuung beteiligt. 

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Die Verteilung des Bundeselterngeldes kann zwischen Vater und Mutter des Kindes aufgeteilt werden oder beide Eltern beantragen zugleich für den Zeitraum von sieben Monaten die Betreuung ihres Kindes und damit auch das Bundeselterngeld.

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Alleinerziehende Elternteile können auch bis zu 14 Monate Bundeselterngeld beantragen.

- Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann bei gleichem Budget auch auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden (man erhält monatlich einen kleineren Betrag, der dafür aber über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird. In der Summe hat man dann den Betrag erhalten, der zugesprochen worden ist). Eine Person kann die Bezugsdauer auf 24 Monate ausdehnen, ein alleinerziehendes Elternteil sogar bis zu 28 Monaten.

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Die Zeit, in der Mutterschaftsgeld gezahlt wird, wird auf die Bezugsdauer des Bundeselterngeldes angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass spätestens bis sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit die Elternzeit auch schriftlich beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt sein muss.
Wenn Sie den Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit wahrnehmen möchten, muss es ebenfalls bis zu sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.

 
Antrag auf Bezug des Bundeselterngeldes

Das Bundeselterngeld wird bei der Bundeselterngeldstelle Baden-Württemberg beantragt.

 
Kontakt
 

Landeskreditbank Baden-Württemberg
76113 Karlsruhe
Telefon: 0 72 1- 3 83 30 Fax: 0 72 1- 1 50 31 91
Kontakt per Email
Homepage der L-Bank

 

 

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Letzte Änderung: 23.05.2018