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Manuel Huxdorf

Forschungsstelle Antiziganismus
 

Funktion/Position

Doktorand/Stipendiat der Forschungsstelle Antiziganismus
 

Kontakt

Büro:
Hauptstraße 216

Postanschrift:
Historisches Seminar der Universität Heidelberg
Hauptstraße 216
D-69117 Heidelberg


E-Mail:   manuel.huxdorf@zegk.uni-heidelberg.de

Zur Person

 

  • Ab 2/2023: Stipendiat der Forschungsstelle Antiziganismus am Historischen Seminar der Ruprech-Karls-Universität Heidelberg

  • 2021: Erstes Staatsexamen (Fächer: Geschichte und Latein) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

  • 2019: Wissenschaftliche Arbeit im Fach Latein bei Prof. Dr. Jürgen Paul Schwindt, Thema der Arbeit: Specula mortis. Schauen und Sterben in Tacitus' Historien (3 84, 4-3, 85, cf. 2, 70 u. 1, 40-41)

  • 2014: Ergänzungsprüfung "Graecum" am Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim

  • 2013-2021: Studium der Fächer Geschichte und Lateinische Philologie mit dem Abschluss "Lehramt an Gymnasien" an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

  • 2012: Abitur am Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Hockenheim

  • geboren am 10.07.1992 in Speyer

Stipendien und Auszeichnungen

  • Ab 2/2023: Promotionsstipendium der Forschungsstelle Antiziganismus, Universität Heidelberg

Beschäftigungen und Praktika

  • 02/2020-03/2020: Sozialpraktikum bei der AWO Soziale Dienste gGmbH im Jugendzentrum Oberhausen-Rheinhausen

  • 09/2016-12/2016: Schulspraxissemester am Gymnasium Walldorf

  • 11/2012: Betriebspraktikum in der Buchhandlung Oelbermann GmbH Speyer

  • 07/2012: Lehrerorientierungspraktikum am Adolf-Schmitthenner-Gymnasium Neckarbischofsheim

Darstellung des Dissertationsprojekts „Wissenschaft und Genozid. Die Rolle der Rassenhygienischen Forschungsstelle bei der NS-Verfolgung der Sinti und Roma.“

Wertet man die Forschungsliteratur zur Verfolgung der als „Zigeuner“ stigmatisierten Sinti und Roma während der NS-Zeit und zu dem vom NS-Regime an dieser Minderheit verübten Genozid im Hinblick auf die Frage nach den zentralen Akteuren der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik aus, kommt man zu dem Ergebnis, dass sich die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle (RHF) unter der Leitung von Dr. Dr. Robert Ritter und die Polizei maßgeblich auf diesem Politikfeld hervortaten. Im engen Zusammenspiel zwischen der Forschungsstelle und dem von Arthur Nebe geleiteten Reichskriminalpolizeiamt (RKPA), das seinerseits in das Reichssicherheitshauptamt  (RSHA) integriert war, eskalierte die Verfolgung der Sinti und Roma im rassenbiologischen Sinne und entwickelte alsbald vor dem Hintergrund des 2. Weltkrieges ihre vernichtende Dynamik. Mit seinen Forschungen und seinem rassenhygienischen Auslöschungskonzept bot Ritter der Spitzenbehörde der Kriminalpolizei, die sich von der Utopie einer „deutschen Volksgemeinschaft“ ohne Verbrecher leiten ließ und sich zudem einer Verbrechensbekämpfung mit rassistisch-biologischen Zügen verschrieben hatte, einen diskursiven Rahmen für ihre „zigeunerpolitischen“ Entscheidungen.

Es ist überraschend, dass in der deutschen Forschungslandschaft bisher noch keine eigenständige Monographie zur RHF vorliegt und eine systematische Beleuchtung beziehungsweise ausführliche Betrachtung des von Michael Zimmermann beschriebenen „wissenschaftlich-polizeilichen Komplex“, in dem sich rassistische Wissensdiskurse mit bürokratischen Ausgrenzungspraktiken verbanden, noch aussteht. Im Rahmen des Dissertationsprojekts soll versucht werden, diese beiden Lücken zu schließen. Geplant ist, das alltägliche Wirken der RHF in all seinen Facetten, die Ausforschungsarbeit der Forschungsstelle, ihre diskursiven, administrativen und forscherischen Verflechtungen, das Zusammenspiel zwischen ihr und dem RKPA, das Verhältnis der Ritterschen Stelle zu anderen NS-Einrichtungen – wie zum Beispiel zu Heinrich Himmlers Amt SS-„Ahnenerbe“ und zum Rassenpolitischen Amt – darzustellen und den Standort der RHF innerhalb des polykratischen Herrschaftssystems zu klären.

Im Anschluss soll der Fokus auf den Umgang der deutschen Justiz mit den an der Minderheit der Sinti und Roma begangenen Verbrechen nach 1945 gerichtet werden. In diesem Zusammenhang sollen die Ermittlungen gegen Dr. Dr. Robert Ritter, das Disziplinarverfahren gegen Dr. Hans Maly, der im NS-Regime ein leitender Polizeioffizier im RKPA war, und das Sammelverfahren zum „Zigeunerkomplex“ analysiert werden. Bei der Analyse wird zu klären sein, warum Ritters Selbstentlastung zu den Sterilisationen und zur Auschwitz-Deportation der Minderheit als „nicht unglaubhaft“ galten, warum Maly trotz der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen voller Selbstvertrauen war, und warum das Ergebnis des Sammelverfahrens zum „Zigeunerkomplex“ für die Beschuldigten als ein Erfolg und für die von ihnen Verfolgten als eine Niederlage gewertet werden muss. Es erscheint lohnenswert, sowohl die Aussagen der Verfolgten, die gegen Ritter aufgetreten sind, als auch die Aussagen der Opfer, die im Verfahren zum „Zigeunerkomplex“ zu Wort kamen, zu analysieren. Anhand der Analyse dieser Aussagen könnten Rückschlüsse auf die menschenverachtenden und entwürdigenden Praktiken von Ritter und seiner Forschungsstelle gezogen werden.

 

Vorträge

 

  • 2016: "Kunstraub und -kennerschaft. Ciceros Rede De signis zwischen Wirklichkeit und Imagination", Vortrag mit anschließender Diskussion in dem von Dr. Jürgen Paul Schwindt geleiteten Komparatistischen Forschungskolloquium "Archäologie der Morderne" am Seminar für Klassische Philologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seitenbearbeiter: Raabe
Letzte Änderung: 16.02.2023
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