Anmeldung und Gebühren

Hinweise zur Anmeldung für Sprachkurse am ZSL
 

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Sprachkursangebot des ZSL. Aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen sind folgende Hinweise sehr wichtig - bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, denn Ihre Anmeldung zu einem Sprachkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

Während der Belegungsphase:

  1. Alle Kursinteressierte mit Vorkenntnissen in einer Fremdsprache können (und sollen) jederzeit und ohne Voranmeldung online und kostenlos ihr aktuelles Sprachniveau über unsere Einstufungstests ermitteln lassen.

  1. Kursinteressierte, die über einen LSF-Zugang verfügen, können sich über das LSF-Portal der Universität Heidelberg für einen Sprachkurs anmelden (Video-Anleitung weiter unten); der Status zum Kurs (AN, ZU oder WL) wird dann in LSF automatisch angezeigt. Eine Anmeldebestätigung per Email erfolgt durch das Sekretariat nicht.

  1. Kursinteressierte, die über keinen LSF-Zugang verfügen, können sich für einen Kurs mit einem entsprechenden Betreff (bspw.: „Anmeldung _ Sprache _ Kursniveau“) ausschließlich per Email (sekretariat@zsl.uni-heidelberg.de) anmelden. Eine Anmeldebestätigung erfolgt durch das Sekretariat.

  1. Bei der Anmeldung für einen Kurs mit Parallelgruppen (gleiches Sprachniveau) können beliebig viele Prioritäten in LSF angegeben werden.

  1. Für einen Kurs ohne Parallelgruppen wird man technisch automatisch zugelassen oder auf eine Warteliste in LSF gesetzt.

  1. Anmeldung für einen weiteren Kurs (mit oder ohne Parallelgruppen) erfolgt aufgrund begrenzter Kursplätze nur in Absprache mit dem Sekretariat.

  1. Kurswechsel oder Abmeldungen sind von LSF-Benutzer/innen in LSF selbst vorzunehmen; für die Nicht-LSF-Benutzer/innen sind solche Änderungen dem Sekretariat per Email unverzüglich mitzuteilen.

Nach der Belegungsphase:

  1. Die Belegungsfrist endet eine Woche vor dem Unterrichtsbeginn
  2. Je nach den bei der Anmeldung über LSF angegebene Gruppenprioritäten wird man für den gewünschten Kurs technisch zugelassen oder abgelehnt (technische LSF-Verlosung).
  3. Die technische LSF-Zulassung allein ohne Zahlung der Kursgebühr berechtigt nicht zur Kursteilnahme
  4. Die wegen Überbuchung in LSF-Abgelehnten werden endgültig zugelassen oder auf eine Warteliste gesetzt, vorausgesetzt der Zahlungseingang ist vor Ende der Anmeldefrist erfolgt
  5. Kurswechsel oder Abmeldungen erfolgen ausschließlich über das Sekretariat
  6. In LSF sind keine Änderungen mehr möglich
  7. Listen mit allen endgültig Zugelassenen werden erstellt und an die Lehrkräfte übermittelt
  8. Kontaktaufnahme /Begrüßungsemail erfolgt kurzfristig, aber rechtzeitig vor dem Kursbeginn durch jeweilige Lehrkraft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen Ihnen viel Freude und viel Erfolg an unseren Sprachkursen!

ZSL-Sekretariat // Email-Adresse: sekretariat@zsl.uni-heidelberg.de  // Telefon: 06221 54-15531

 

 


 

Kursgebühren für Sprachkurse am ZSL
 

 

  • Auf der Grundlage der ZSL - Gebührensatzung, die im Mitteilungsblatt des Rektors Nr. 06/2019 (18.04.2019), S. 221-228 veröffentlicht wurde, fallen für die studienbegleitenden Sprachkurse Gebühren an. Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach Anzahl der Semesterstunden pro Woche (SWS).

  • Der Regelsatz für Sprachkurse (Intensivkurse, Semesterkurse) beträgt:

* 55,00 Euro für 2 SWS bzw.

* 110,00 Euro für 4 SWS,

 

im Ermäßigungsfall (ZSL - Gebührensatzung Seite 223, § 3, Absatz 2):

* 41,25 Euro für 2 SWS bzw.

* 82,50 Euro für 4 SWS.

  • Sollten Sie grundsätzlich ermäßigungsberechtigt sein, Ihnen aber bei der Anmeldung noch keine Ermäßigungsgrundlage vorliegen (z. B. die erste Seite eines aktuellen Bafög-Bescheids, ärztliches Attest ohne Diagnose oder Zulassungsbescheid für ein Kurzzeitstudium an der Universität Heidelberg), überweisen Sie bitte die ermäßigte Gebühr und reichen Sie das dafür erforderliche Dokument unaufgefordert per Email ans Sekretariat sekretariat@zsl.uni-heidelberg.de nach, sobald Ihnen dieses vorliegt.

  • Die SWS-Anzahl für einen Sprachkurs können Sie der jeweiligen Kursbeschreibung (bei den Kurs-Grunddaten) in LSF entnehmen.

  • Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt per Überweisung. Bitte verwenden Sie dabei die untenstehenden Angaben:

Zahlungsempfänger:

Universität Heidelberg

Baden-Württembergische Bank, Stuttgart

IBAN: DE69 6005 0101 7421 5004 36

SWIFT/BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck:

Sprache--Kursniveau--7200319*               *wichtig für die Zahlungszuordnung!

Bsp.1: Englisch--EN B2.2--7200319

Bsp.2: Spanisch--SP Med A--7200319

Bsp.3: Italienisch--IT A2 B--7200319         
 

  • Eine Kursbelegung im LSF (wie z.B. eine Anmeldung für einen Kurs mit Parallelgruppen oder Zulassung für einen Kurs ohne Parallelgruppen) dient mitunter der Optimierung unserer Lehr- und Kursplanung.
     
  • WICHTIG: Die Zahlung der Kursgebühr soll während des Belegungszeitraums getätigt werden. Da die Plätze in einem Kurs begrenzt sind, ist ein rechtzeitiger Zahlungseingang der Kursgebühr eine Voraussetzung dafür, dass man nach Ende der Anmeldefrist nähere Informationen zum Kurs erhalten und am Kurs teilnehmen kann. Ein frühzeitiger Zahlungseingang kann Ihren Platz im Kurs bei höher Nachfrage meistens sichern. Spätere Zahlungseingänge können leider nur bedingt berücksichtigt werden.

  • Im Falle eines Kursausfalls oder Kursüberbuchung können die bezahlten Kursgebühren in Absprache mit dem Sekretariat verrechnet oder rückerstattet werden.

     

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude an unseren Sprachkursen!

 

 


Gebühren:

 

 

 

 

Semesterkurse / Intensivkurse4

Privatkurse

Online-Kurse

Mitglieder und Angehörige der Universität Heidelberg (Studierende, MitarbeiterInnen, HAI-Mitglieder u.a.m.)

€ 55 (2 SWS1)
€ 110 (4 SWS1)
(ermäßigt2 € 41,25 bzw. € 82,50)

€ 460 (1 SWS1)

Preis auf Anfrage
(programmabhängig)

GasthörerInnen

€ 55 (2 SWS1)3
€ 110 (4 SWS1)3

 

-

 

Externe

€ 120 (2 SWS1)
€ 240 (4 SWS1)

€ 1035
(1 SWS1)

Preis auf Anfrage
(programmabhängig)

1) 1 SWS = 1 Semesterwochenstunde = 15 UE = 15 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

2) Ermäßigungsberechtigt sind BAföG-EmpfängerInnen, ausländische Studierende mit einem MWK Baden-Württemberg- oder DAAD-Stipendium bis zum Bafög-Höchstsatz, Erasmus-Studierende, Studierende mit einem Kind bis zu 5 Jahren, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention

3) zuzüglich Gasthörerschein (51 Euro für 4 SWS1)

ZSL_02

 

 

  • Für Studierende

    • Sprachkurse
      • Gruppenkurse
        • Semesterkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS, ermäßigt (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 3, Absatz 2) 41,25 Euro bzw. 82,50 Euro. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
        • Intensivkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS, ermäßigt (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 3, Absatz 2) 41,25 Euro bzw. 82,50 Euro. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
      • Privatkurse
        • Privatunterricht
          • Der Regelsatz für Privatunterricht beträgt 460,00 Euro für 15 UE (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229). Privatunterricht kann als Einzeltraining oder in der Gruppe bis maximal 4 Personen erfolgen. In letzterem Fall wird der Regelsatz durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
    • Sprachprüfungen
      • DAAD-Sprachnachweis
      • Interne Sprachprüfungen
        • Sprachzeugnis B1 (allgemeinsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Arabisch , Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein allgemeinsprachliches Sprachzeugnis erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 16 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzeugnissen ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
        • Sprachzertifikat C1 (fachsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein fachsprachliches Sprachzertifikat erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 8 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von 2 fachbezogenen C1-Kursen in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzertifikaten ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
      • Externe Sprachprüfungen
        • Das Zentrale Sprachlabor bietet für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Brasilien) und Spanisch externe Sprachprüfungen an. Für Prüfungen externer offiziell anerkannter Sprachprüfungsanbieter wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language), DELF (Diplôme d’Études de Langue Française), CELI (Certificazione della Conoscenza della Lingua Italiana), CELPE-Bras (Certificado de Proficiência em Língua Portuguesa para Estrangeiros) und DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera), die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Lehrangebot des Zentralen Sprachlabors stehen, wird eine Prüfungsgebühr erhoben (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 3). Sie richtet sich nach dem Gebührenrahmen der jeweiligen Prüfungen (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
    • Online-Sprachlernprogramme
      • Die Gebühr für Lizenzcodes beträgt zwischen 30 und 125 Euro je nach Sprache (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
  • Für UniversitätsmitarbeiterInnen

    • Sprachkurse
      • Gruppenkurse
        • Semesterkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS, ermäßigt (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 3, Absatz 2) 41,25 Euro bzw. 82,50 Euro. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
        • Intensivkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS, ermäßigt (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 3, Absatz 2) 41,25 Euro bzw. 82,50 Euro. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
      • Privatkurse
        • Privatunterricht
          • Der Regelsatz für Privatunterricht beträgt 460,00 Euro für 15 UE (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229). Privatunterricht kann als Einzeltraining oder in der Gruppe bis maximal 4 Personen erfolgen. In letzterem Fall wird der Regelsatz durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Eine Gebühr für Veranstaltungen am Zentralen Sprachlabor wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die keinen obligatorisch vorgeschriebenen präzisierten Bestandteil (z. B. außercurriculare Angebote bzw. Erwerb übergreifender Kompetenzen) eines Studiengangs der Universität Heidelberg bilden (ZSL-Gebührensatzung Seite 222, § 2, Absatz 2).
    • Sprachprüfungen
      • DAAD-Sprachnachweis
      • Interne Sprachprüfungen
        • Sprachzeugnis B1 (allgemeinsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Arabisch , Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein allgemeinsprachliches Sprachzeugnis erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 16 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzeugnissen ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
        • Sprachzertifikat C1 (fachsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein fachsprachliches Sprachzertifikat erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 8 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von 2 fachbezogenen C1-Kursen in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzertifikaten ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
      • Externe Sprachprüfungen
        • Das Zentrale Sprachlabor bietet für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Brasilien) und Spanisch externe Sprachprüfungen an. Für Prüfungen externer offiziell anerkannter Sprachprüfungsanbieter wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language), DELF (Diplôme d’Études de Langue Française), CELI (Certificazione della Conoscenza della Lingua Italiana), CELPE-Bras (Certificado de Proficiência em Língua Portuguesa para Estrangeiros) und DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera), die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Lehrangebot des Zentralen Sprachlabors stehen, wird eine Prüfungsgebühr erhoben (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 3). Sie richtet sich nach dem Gebührenrahmen der jeweiligen Prüfungen (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
    • Online-Sprachprüfungen
      • Die Gebühr für Lizenzcodes beträgt zwischen 30 und 125 Euro je nach Sprache (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
  • Für GasthörerInnen

      Um sich als GasthörerIn anzumelden, bedarf es keiner besonderen Qualifikation (http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/download/gasth__rer_merkblat.pdf). Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich (siehe Landeshochschulgesetz § 64). Die Universität Heidelberg erhebt nach der Gasthörergebührensatzung (https://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/rechtsgrundlagen/gasthoerer.pdf) für bis zu 4 SWS 51,00 Euro für ein Semester. In besonderen Ausnahmefällen (ALG II –Empfänger) kann die Gasthörergebühr auf Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ermäßigt werden. GasthörerInnen erhalten keinen Studierendenausweis (Campuscard) der Universität Heidelberg.

      GasthörerInnen werden zu den Klausuren am Semesterende nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.

    • Sprachkurse
      • Semesterkurse
        • GasthörerInnen dürfen an Übungen des Zentralen Sprachlabors teilnehmen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS.
      • Intensivkurse
        • GasthörerInnen dürfen an Übungen des Zentralen Sprachlabors teilnehmen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt 55,00 Euro für 2 SWS und 110,00 Euro für 4 SWS.
    • Sprachprüfungen
      • Interne Sprachprüfungen
        • Sprachzeugnis B1 (allgemeinsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Arabisch , Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein allgemeinsprachliches Sprachzeugnis erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 16 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzeugnissen ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
        • Sprachzertifikat C1 (fachsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein fachsprachliches Sprachzertifikat erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 8 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von 2 fachbezogenen C1-Kursen in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzertifikaten ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
      • Externe Sprachprüfungen
        • Das Zentrale Sprachlabor bietet für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Brasilien) und Spanisch externe Sprachprüfungen an. Für Prüfungen externer offiziell anerkannter Sprachprüfungsanbieter wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language), DELF (Diplôme d’Études de Langue Française), CELI (Certificazione della Conoscenza della Lingua Italiana), CELPE-Bras (Certificado de Proficiência em Língua Portuguesa para Estrangeiros) und DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera), die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Lehrangebot des Zentralen Sprachlabors stehen, wird eine Prüfungsgebühr erhoben (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 3). Sie richtet sich nach dem Gebührenrahmen der jeweiligen Prüfungen (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
    • Online-Sprachprüfungen
      • Die Gebühr für Lizenzcodes beträgt zwischen 30 und 125 Euro je nach Sprache (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
  • Für Externe

    • Sprachkurse
      • Gruppenkurse
        • Semesterkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt für Externe 120 Euro für 2 SWS und 240 Euro für 4 SWS (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
        • Intensivkurse
          • Der Regelsatz für Gruppenkurse beträgt für Externe 120 Euro für 2 SWS und 240 Euro für 4 SWS (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
      • Privatkurse
        • Privatunterricht
          • Der Regelsatz für Privatunterricht beträgt 1035,00 Euro für 15 UE (Unterrichtseinheiten) (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229). Privatunterricht kann als Einzeltraining oder in der Gruppe bis maximal 4 Personen erfolgen.
    • Sprachprüfungen
      • Interne Sprachprüfungen
        • Sprachzeugnis B1 (allgemeinsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Arabisch , Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein allgemeinsprachliches Sprachzeugnis erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 16 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzeugnissen ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
        • Sprachzertifikat C1 (fachsprachlich)
          • Als berufsrelevante Zusatzqualifikation kann nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch (https://www.uni-heidelberg.de/zsl/fremdsprachen/sektion/index.html) ein fachsprachliches Sprachzertifikat erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 8 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von 2 fachbezogenen C1-Kursen in einer der genannten Sprachen. Die Ausstellung von Sprachzertifikaten ist nicht gebührenpflichtig (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 4).
      • Externe Sprachprüfungen
        • Das Zentrale Sprachlabor bietet für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch (Brasilien) und Spanisch externe Sprachprüfungen an. Für Prüfungen externer offiziell anerkannter Sprachprüfungsanbieter wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language), DELF (Diplôme d’Études de Langue Française), CELI (Certificazione della Conoscenza della Lingua Italiana), CELPE-Bras (Certificado de Proficiência em Língua Portuguesa para Estrangeiros) und DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera), die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Lehrangebot des Zentralen Sprachlabors stehen, wird eine Prüfungsgebühr erhoben (ZSL-Gebührensatzung Seite 223, § 2, Absatz 3).Sie richtet sich nach dem Gebührenrahmen der jeweiligen Prüfungen (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).
    • Online-Sprachprüfungen
      • Die Gebühr für Lizenzcodes beträgt zwischen 30 und 125 Euro je nach Sprache (ZSL-Gebührensatzung, Anlage, Seite 229).

 

 

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Letzte Änderung: 24.03.2023
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