Bereichsbild
Kontakt

Schwerbehindertenvertretung
Voßstraße 5
69115 Heidelberg

Vertrauensperson der Schwerbehinderten
und denen Gleichgestellte

Marc Herzog
Tel. +49 6221 54-2125
herzog@uni-heidelberg.de

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.

Sekretariat
Sarah Haug
Tel. +49 6221 54-2126
sbv@uni-heidelberg.de

 
Aktuelles
Download

Schwerbehindertenvertretung

Visual Sbv 460x280

Bild: stock.adobe.com / Jakub Krechowicz

 

Allgemeine Aufgaben und Pflichten

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter oder denen gleichgestellter Personen in die Universität, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend zur Seite. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind grundsätzlich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) § 178 geregelt.

Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, die schwerbehinderte oder denen gleichgestellter Personen schützen und fördern, Anwendung finden und entsprechende Verwaltungsanordnungen im Interesse dieser Gruppe umgesetzt werden. Insbesondere müssen auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden.

Die Schwerbehindertenvertretung beantragt Maßnahmen, die schwerbehinderten oder denen gleichgestellten Personen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen auch über den Arbeitgeber hinaus, wie zum Beispiel beim Integrationsamt oder beim Arbeitsamt.

Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten oder denen gleichgestellten Person entgegen und falls diese berechtigt erscheinen, wirkt sie durch Gespräche mit dem Arbeitgeber auf eine möglichst einvernehmliche Lösung hin.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 17.06.2025
zum Seitenanfang/up