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Wahlen zum Studierendenrat

13. November 2013

Studierende sind aufgerufen, über die Zusammensetzung der neuen Vertretung abzustimmen

Alle Studierenden der Universität Heidelberg sind aufgerufen, sich in der Zeit von Montag, 18. November, bis Mittwoch, 20 November, an den Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter im Studierendenrat zu beteiligen. Die Wahlräume an den Standorten Altstadt, Bergheim, Neuenheimer Feld und Mannheim sind an allen drei Wahltagen jeweils von 11 bis 16 Uhr geöffnet. In welchem Wahlraum die Studierenden abstimmen können, richtet sich nach der Studienfachschaft, der sie angehören. Dies richtet sich in der Regel nach ihrem ersten Hauptfach im ersten Studiengang.

Der Studierendenrat ist das legislative Gremium der Verfassten Studierendenschaft (VS). Er setzt sich aus Studienfachschaftsvertretern und Vertretern von Hochschulgruppen, den sogenannten Listenvertretern, zusammen. Um die Plätze der Listenvertreter bewerben sich elf Listen mit insgesamt 134 Kandidaten. Wie viele von ihnen in den Studierendenrat einziehen werden, hängt von der Wahlbeteiligung ab. Würde diese bei mindestens 50 Prozent liegen, könnten 65 Listenvertreter in den Studierendenrat einziehen. Bei den insgesamt 51 Studienfachschaften gibt es für 38 von ihnen Kandidaten. Insgesamt 74 Studentinnen und Studenten werden sich hier zur Wahl stellen. Für 13 Studienfachschaften haben sich keine Kandidaten gefunden. Die Studierenden aus diesen Fächern sollten sich trotzdem auf jeden Fall an der Wahl beteiligen und die Listenvertreter wählen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden Listenkandidaten dennoch einen Vertreter der eigenen Studienfachschaft in den Studierendenrat zu entsenden. Maximal könnten über die Studienfachschaften und die Listen insgesamt 117 Studentinnen und Studenten in den Studierendenrat einziehen.

Im Anschluss an die Wahlen wird noch vor Jahresende die konstituierende Sitzung des Studierendenrats stattfinden., Dabei werden auch die übrigen zentralen Organe – die Referatekonferenz als Exekutive und die Schlichtungskommission – gewählt. So ist gewährleistet, dass die neue Vertretung – wie vom Gesetz gefordert – bis zum 31. Dezember 2013 eingerichtet ist und die Gremien ihre Arbeit aufnehmen können.

Nach dem Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft im Land Baden-Württemberg nimmt die VS die hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Die Verfasste Studierendenschaft fördert die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie die Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.05.2018
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