Auf dem Weg zur Verfassten Studierendenschaft

Der Landtag von Baden-Württemberg hat Ende Juni beschlossen, an den Hochschulen des Landes die Verfasste Studierendenschaft (VS) wieder einzuführen, die im Jahr 1977 vom Gesetzgeber abgeschafft worden war. Im Laufe des Wintersemesters sollen die Studierenden diskutieren, auf welchem Weg und mit welcher Satzung sie das neue Gremium und damit ihre Interessenvertretung wählen wollen.
„Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertretung nachhaltig für die Belange der Studierenden einsetzen kann und sich als starke Stimme der Hochschüler in die Debatte um die Bologna-Reform einmischt“, erklärte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zur Einführung der VS. Zudem könne sie sich um das studentische Leben jenseits des rein akademischen Betriebs kümmern: Durch Beratungsleistungen, durch musikalische, kulturelle und sportliche Angebote werde sie das Leben an den Hochschulen bereichern. Auch die politische Bildung der Studierenden gehöre zu den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft.
Alle immatrikulierten Studierenden einer Hochschule haben nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen das aktive (sie dürfen wählen) und passive Wahlrecht (sie dürfen gewählt werden). Das Gesetz sieht vor, dass jede Hochschule in Baden-Württemberg eine eigene Vertretungsstruktur haben kann. Diese soll von den Studierenden selbst entwickelt werden. In Heidelberg kann sich jede und jeder Studierende bis zum Februar 2013 an der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung beteiligen, über die im Frühling des nächsten Jahres abgestimmt werden soll. Spätestens bis zum 31. Dezember 2013, so das Gesetz, muss sich das neue Organ auf zentraler Ebene konstituiert haben.
| Zeitplan: Einführung der Verfassten Studierendenschaft (*) | |
|---|---|
| Wahl von drei Studierenden für die Erörterung und Erläuterung des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung in der Sitzung des Senats (Art. 3 § 1 Abs. 1 VerfStudG) | Di. 11.12.2012 |
| Bekanntmachung der Frist zur Einreichung von Satzungsvorschlägen und Bekanntmachung des Termins für die Urabstimmung über diese und die 2. Abstimmung, (falls die absolute Mehrheit im ersten Durchgang nicht erreicht wird) |
bis spätestens Mo. 03.12.2012 |
| Einreichungsfrist für die Satzungsvorschläge |
Fr. 01.02.2013 12 Uhr |
| Abschluss der rechtlichen Prüfung durch das Rechtsdezernat | Fr. 01.03.2013 |
| Rechtliche Prüfung und Erörterung der Organisationssatzungen durch den Vorstand der Universität mit den drei vom Senat bestellten Studierenden | in der Woche vom 04.03.-08.03.2013 |
| Ende der Nachfrist zur Einreichung von nachgebesserten Satzungen, falls der Vorstand Satzungen zurückgegeben haben sollte |
Di. 02.04.2013 12 Uhr |
| Ende der rechtlichen Prüfung der überarbeiteten Satzungsvorschläge durch das Rechtsdezernat | Mo. 15.04.2013 |
| Genehmigung durch den Vorstand in der Rektoratsbesprechung |
Mi. 17.04.2013 oder Mi. 24.04.2013 |
| Bekanntmachung der Satzungsvorschläge | direkt nach Genehmigung |
|
Urabstimmung (Öffnung der Wahlräume von 11 bis 16 Uhr) |
Mo. 13.05. bis Mi. 15.05.2013 |
| Auszählung | Do. 16.05.2013 |
| Gegebenenfalls Wiederholung der Abstimmung (Öffnung der Wahlräume von 11 bis 16 Uhr) |
Mo. 27.05. bis Mi. 29.05.2013 |
| Auszählung | Fr. 31.05.2013 |
| Bekanntmachung der Satzung | unverzüglich |
| Festsetzung der Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft | unverzüglich |
(*) aus der Senatssitzung vom 6. November 2012