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AG Verfasste Studierendenschaft

Zur Entwicklung einer Satzung für die Studierendenschaft der Uni Heidelberg trifft sich die offene AG VS jeden Donnerstag um 18:00 Uhr im Zentralen Fachschaftenbüro (ZFB) in der Albert-Ueberle-Str. 3-5 in Neuenheim.

Wikibereich der AG VS

Satzungsvorschläge (Liquid Democracy-Tool)

Verfasste Studierendenschaft an der Universität Heidelberg auf Facebook

Flyer zur Verfassten Studierendenschaft (PDF)

 
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Auf dem Weg zur Verfassten Studierendenschaft

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat Ende Juni beschlossen, an den Hochschulen des Landes die Verfasste Studierendenschaft (VS) wieder einzuführen, die im Jahr 1977 vom Gesetzgeber abgeschafft worden war. Im Laufe des Wintersemesters sollen die Studierenden diskutieren, auf welchem Weg und mit welcher Satzung sie das neue Gremium und damit ihre Interessenvertretung wählen wollen.

„Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertretung nachhaltig für die Belange der Studierenden einsetzen kann und sich als starke Stimme der Hochschüler in die Debatte um die Bologna-Reform einmischt“, erklärte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zur Einführung der VS. Zudem könne sie sich um das studentische Leben jenseits des rein akademischen Betriebs kümmern: Durch Beratungsleistungen, durch musikalische, kulturelle und sportliche Angebote werde sie das Leben an den Hochschulen bereichern. Auch die politische Bildung der Studierenden gehöre zu den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft.

Alle immatrikulierten Studierenden einer Hochschule haben nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen das aktive (sie dürfen wählen) und passive Wahlrecht (sie dürfen gewählt werden). Das Gesetz sieht vor, dass jede Hochschule in Baden-Württemberg eine eigene Vertretungsstruktur haben kann. Diese soll von den Studierenden selbst entwickelt werden. In Heidelberg kann sich jede und jeder Studierende bis zum Februar 2013 an der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung beteiligen, über die im Frühling des nächsten Jahres abgestimmt werden soll. Spätestens bis zum 31. Dezember 2013, so das Gesetz, muss sich das neue Organ auf zentraler Ebene konstituiert haben.

 

Zeitplan: Einführung der Ver­fas­st­en Studierendenschaft (*)
Wahl von drei Studierenden für die Erörterung und Erläuterung des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung in der Sitzung des Senats (Art. 3 § 1 Abs. 1 VerfStudG) Di. 11.12.2012
Bekanntmachung der Frist zur Einreichung von Satzungsvorschlägen und Bekanntmachung des Termins für die Urabstimmung über diese und die 2. Abstimmung, (falls die absolute Mehrheit im ersten Durchgang nicht erreicht wird) bis spätestens
Mo. 03.12.2012
Einreichungsfrist für die Satzungsvorschläge Fr. 01.02.2013
12 Uhr
Abschluss der rechtlichen Prüfung durch das Rechtsdezernat Fr. 01.03.2013
Rechtliche Prüfung und Erörterung der Organisationssatzungen durch den Vorstand der Universität mit den drei vom Senat bestellten Studierenden in der Woche vom 04.03.-08.03.2013
Ende der Nachfrist zur Einreichung von nachgebesserten Satzungen, falls der Vorstand Satzungen zurückgegeben haben sollte Di. 02.04.2013
12 Uhr
Ende der rechtlichen Prüfung der überarbeiteten Satzungsvorschläge durch das Rechtsdezernat Mo. 15.04.2013
Genehmigung durch den Vorstand in der Rektoratsbesprechung Mi. 17.04.2013 oder
Mi. 24.04.2013
Bekanntmachung der Satzungsvorschläge direkt nach Genehmigung
Urabstimmung
(Öffnung der Wahlräume von 11 bis 16 Uhr)
Mo. 13.05. bis
Mi. 15.05.2013
Auszählung Do. 16.05.2013
Gegebenenfalls Wiederholung der Abstimmung (Öffnung der Wahlräume von 11 bis 16 Uhr) Mo. 27.05. bis
Mi. 29.05.2013
Auszählung Fr. 31.05.2013
Bekanntmachung der Satzung unverzüglich
Festsetzung der Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft unverzüglich

(*) aus der Senatssitzung vom 6. November 2012

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 06.12.2012
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