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Alexandra Braye
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Anerkennung der erbrachten Studienleistungen

Ein zentrales Anliegen des ERASMUS-Programms ist die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit der Heimatuniversität abgesprochen werden. Die Auswahl und Belegung der an der ausländischen Universität angebotenen Veranstaltungen ist im Detail mit den Programmbeauftragten, den Fachstudienberatern oder dem für Sie zuständigen Prüfungsamt abzusprechen und in einer Lernvereinbarung (Learning Agreement) festzuhalten.

Mit Hilfe des Internets bzw. der Veranstaltungsverzeichnisse der Gasthochschule werden dort die Lehrveranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten, eingetragen. Das Learning Agreement wird vor Beginn des Studienaufenthaltes von den Studierenden sowie der Heimat- und Gastuniversität unterzeichnet.

Um Studienleistungen innerhalb von Europa einheitlich zu bewerten und so die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission die Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) initiiert, was auch bei bereits eingeführten Bachelor und Masterstudiengängen genutzt wird. Erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptseminare und Praktika werden mit Kreditpunkten bewertet, die dann an die Heimatuniversität transferiert werden können.

Am Ende des Studienaufenthaltes muss eine Abschrift der Studienleistungen mit Nennung der erreichten Kreditpunkte (Transcript of Records) von der Gastuniversität ausgestellt werden. Sie dient als Grundlage für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen und muss zusammen mit dem Bericht bei Ihren Fachkoordinatoren abgegeben werden.

 

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Letzte Änderung: 05.01.2016
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