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III. DIE EINZELNEN TÄTIGKEITSFELDER
 




28 Professoren nahmen Ruf nach Heidelberg an
  4. Personal

4.1 Berufungen und Erhaltungen

Der durch die Beschlüsse der Hochschulstrukturkommission verursachte Stau bei den Berufungen hat sich endgültig aufgelöst. Die Universität konnte im Berichtszeitraum 28 Professoren für Heidelberg gewinnen - doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Während im letzten Jahr noch die Berufungen der Medizinischen Fakultäten deutlich überwogen, haben diesmal die übrigen Fakultäten mit 20 Berufungen, darunter zwei Professorinnen, stark aufgeholt. Die Philosophisch-Historische Fakultät steht dabei mit sieben Berufungen (sechs C4-Professoren und ein C3-Professor) an der Spitze, gefolgt von der Fakultät für Chemie mit insgesamt vier Berufungen (zwei C4- und zwei C3-Professoren).

Einen weiteren Schwerpunkt bei den Berufungen bildeten naturgemäß die Berufungen der Medizinischen Fakultäten (insgesamt sechs C4-Professoren, darunter eine Frau, und zwei C3-Professoren).

Rufe nach auswärts   Der Lehrkörper der Universität hat sich damit im Berichtszeitraum in erfreulichem Maße erneuert. Andererseits ist festzustellen, dass auch erheblich mehr Professoren als im Vorjahresberichtszeitraum an andere Universitäten berufen wurden. 14 Professoren haben einen Ruf nach auswärts erhalten; im letzten Berichtszeitraum waren es nur sechs Professoren. Durch Erhaltungsverhandlungen konnten sieben Professoren an der Universität Heidelberg gehalten werden, vier Professoren haben den Ruf nach auswärts angenommen, drei Verfahren sind noch schwebend; die aus der Medizinischen Fakultät wegberufenen Professoren sind hierbei nicht berücksichtigt.



  4.2 Personalhaushalt

Der Solidarpakt forderte weiterhin seinen Tribut. Die Einsparauflage in Höhe von 2,1 Mio. DM p.a. ist ohne Abstriche am Leistungsspektrum kaum noch zu erreichen. Die Universität Heidelberg hat seit dem Haushaltsjahr 1998 die Möglichkeit, Stellen kostenneutral zu flexibilisieren. Das geschah im Berichtszeitraum in 26 Fällen.

Umlagenmodell löst interne Stellenbeset-
zungssperre ab
  Seit 1. Januar 2000 gibt es die interne Stellenbesetzungssperre nicht mehr. Sie wurde durch das Umlagenmodell (s. Abschnitt II.2.2) abgelöst. Die Institute können seither frei entscheiden, ob sie eine Stelle sofort wiederbesetzen oder zunächst frei lassen, um daraus Geldmittel zu schöpfen. Der Bereich der Professoren ist allerdings von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen. Die Mittel aus freien Professorenstellen verbleiben der Gesamtuniversität zur Erfüllung zentraler Aufgaben.

Zwei gesetzliche Neuregelungen haben die Universität im Berichtszeitraum erheblich beschäftigt. Das sog. "630-Mark-Gesetz", von dem vor allem wissenschaftliche Hilfskräfte betroffen sind, führt wegen der Verpflichtung der Universität, pauschale Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, zu Mehrausgaben in Höhe von 22 v.H., pro Jahr immerhin bis zu 1,2 Mio. DM.

Auch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit hatte negative Auswirkungen, da zahlreiche Werkverträge sozialversicherungspflichtig wurden. Für die Auftragnehmer verringerte sich zudem ihre knappe Vergütung um ihren Anteil zur Sozialversicherung. Die Anzahl der Werkverträge ging daraufhin deutlich zurück. Der Gesetzgeber hat inzwischen seine Regelung aufgrund der vielen Proteste rückwirkend zum 1. Januar 1999 korrigiert.




  4.3 Zusammenarbeit mit dem Personalrat

Der Personalrat vertritt die Interessen der größten Gruppe der an der Universität Beschäftigten: knapp 1.600 Beschäftigte im nichtwissenschaftlichen Dienst auf Landesstellen (ohne Medizin) und ca. 160 Mitarbeiter, die aus Drittmitteln finanziert werden, außerdem knapp 130 Auszubildende. Sein besonderes Anliegen im Berichtszeitraum galt der Sicherung der Interessen dieser Beschäftigten bei der Einführung der Dezentralen Ressourcenverantwortung und der Implementierung von SAP/R 3.

Die Dienstvereinbarung, die auf Initiative des Personalrats am 30. November 1999 abgeschlossen wurde, gibt dem Personalrat über das Landespersonalvertretungsgesetz hinaus umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte. Dem Personalrat war es wichtig, Nachteile für die Beschäftigten, insbesondere betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Einführung und Umsetzung der Dezentralen Ressourcenverantwortung, auszuschließen und Mitspracherechte bei der Einführung der einzelnen Module zu erhalten. Die Unterzeichnung dieser Dienstvereinbarung unterstreicht einmal mehr die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

Personalrat, Universitätsverwaltung, Frauenvertreterin und Universitätsbibliothek haben zum ersten Mal gemeinsam ein Fort- und Weiterbildungsprogramm für das Jahr 2000 vorgelegt, das für die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten ein attraktives Fortbildungsangebot bietet.

Auf Initiative des Personalrats wird das zentrale Beschaffungslager zunächst für zwei Jahre weitergeführt; in diesem Zeitraum müssen die notwendigen Umstrukturierungen allerdings entscheidend vorangebracht werden.




  4.4 Frauenförderung

Für die Mitarbeiterinnen im nichtwissenschaftlichen Bereich hat der Senat 1999 einen Frauenförderplan auf der Grundlage des Landesgleichberechtigungsgesetzes verabschiedet. Sein Kernstück ist die Bestandsaufnahme und die Analyse der Beschäftigtenstruktur der Universität im nichtwissenschaftlichen Bereich, sein Ziel, den Anteil von Frauen in den Beschäftigungsbereichen zu erhöhen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind. Das ist vor allem im technischen Bereich noch der Fall. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt allerdings schon bei knapp 70 %.



III. DIE EINZELNEN TÄTIGKEITSFELDER
3. Ausland
Vorwärts 5. Bauliche Entwicklung

 

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