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IX. Personal
 
3. Personalverwaltung und -entwicklung

Die vielerorts befürchtete „Zerstörung wissenschaftlicher Nachwuchskarrieren“ durch das neue (Bundes-)Hochschulrahmengesetz ist an der Universität Heidelberg ausgeblieben. Dies ist zum großen Teil auf die vom Bund Mitte des Jahres 2002 nachgeschobene Übergangsregelung für das neue Befristungsrecht zurückzuführen, die für viele Betroffene eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bis zum 28. Februar 2005 eröffnet. Auch der Umstand, dass das Land Baden-Württemberg die landesrechtliche Anpassung an die Rahmengesetzgebung des Bundes erst zum 01.01.2005 beabsichtigt, hat zur Entspannung beigetragen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Personalkategorien der „wissenschaftlichen Assistentin“ bzw. des „wissenschaftlichen Assistenten“ und der „Hochschuldozentin“ bzw. des „Hochschuldozenten“ weiterhin zur Verfügung stehen.



IX. Personal
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