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IX. Personal
 
4. Frauenförderung

Für jede Universität gehört die Förderung der Chancengleichheit von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen zu den im Universitätsgesetz festgelegten Aufgaben. Im Berichtsjahr waren die Anstrengungen in Heidelberg auf die Nachwuchsförderung konzentriert: Nur wenn es genügend qualifizierte Wissenschaftlerinnen gibt, kann auch die Anzahl der Professorinnen steigen.

Schon im Jahr 2001 konnten wir den erfreulichen Trend beobachten, dass in den Berufungsverfahren 18 v. H. der ersten Plätze mit Wissenschaftlerinnen besetzt worden sind – dies hat sich im Jahr 2002 auf 20 v.H. gesteigert.

Bei den Habilitationen von Frauen im Jahr 2002 (14 Habilitationen, das sind 14 v.H. von allen) entspricht der Anteil zwar dem Bundes- wie auch dem Landesdurchschnitt, gegenüber den Vorjahren ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen. Hier werden wir unsere Anstrengungen in Zukunft verstärken. Zudem sollen vonseiten der Universität neben der beratenden auch praktische Hilfestellungen angeboten werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Wissenschaftlerinnen besser realisierbar machen.

In dem vom Land Baden-Württemberg ausgeschriebenen Margarete-von-Wrangell- Habilitationsprogramm haben die Bewerberinnen der Universität Heidelberg in diesem Jahr außergewöhnlich gut abgeschnitten. Mit sechs (von insgesamt zwanzig) bewilligten Anträgen ist die Zahl der im landesweiten Wettbewerb als exzellent bewerteten Nachwuchswissenschaftlerinnen erfreulich groß. Das Angebot des Ministeriums ist mit der Erwartung verknüpft, dass die Universitäten im Anschluss an die Landesförderung eine Weiterförderung übernehmen, was bedeutet, sich zu 40 v.H. an der Finanzierung zu beteiligen. Über die bisher in diesem Programm geförderten Habilitandinnen aus Heidelberg ist zu berichten, dass sie alle habilitiert und in ihren Fächern etabliert sind – als Professorinnen, als Leiterinnen von Projektgruppen oder als Lehrstuhlvertreterinnen.

Im mittlerweile elften Jahr wurde auch für 2002 das Wiedereinstiegsstipendium aus dem Hochschul- und Wissenschaftsprogramm vergeben. Dieses Stipendium ist zu einem bewährten Instrument der Förderung von Wissenschaftlerinnen geworden, die nach einer familiär oder beruflich bedingten Unterbrechung ein Qualifikationsprojekt (Doktorarbeit oder Habilitationsschrift) wieder aufnehmen wollen. 2002 wurden sechs Projekte gefördert, zwei davon sind Habilitationsprojekte, die mithilfe des Stipendiums zur Antragstellung bei der DFG (Nachwuchsgruppenantrag) vorbereitet werden.

Im November 2002 hat es einen Wechsel im Amt der Universitätsfrauenbeauftragten gegeben; Dominique Lattard (Professorin für Mineralogie) hat sich für eine Amtszeit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt, ihre Stellvertreterin ist Annemarie Pucci (Professorin für Physik).

Weitere Informationen zur Frauenförderung können dem Bericht der Frauenbeauftragten entnommen werden.




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