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10. Langzeitstudiengebühren
 
        Studierende in Baden-Württemberg müssen nach Überschreiten bestimmter Studienzeiten seit Wintersemester 1998/99 eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 1.000 DM bzw. 511,29 Euro je Semester bezahlen. Die Summe der von der Universität eingezogenen Gebühren ging im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum leicht zurück, von etwa 637.000 Euro je Semester auf jetzt etwa 606.000 Euro. Das bedeutet, dass je Semester noch circa 1.185 Studierende die Langzeitstudiengebühr bezahlen.

Die von allen Universitäten in Baden-Württemberg eingezogenen Langzeitstudiengebühren müssen an das Land abgeführt werden. Rechenschaftsbericht des Rektorats 2001/2002 Aus diesem „Gebührentopf“ erhalten die Hochschulen Gelder für Maßnahmen zur Förderung von Studium und Lehre. Der Universität wurden im Jahr 2001 in diesem Zusammenhang rund 321.000 Euro vor allem zur Durchführung von Tutorien zur Verfügung gestellt, wobei die Zuweisung in Höhe von etwa 307.000 Euro davon abhängig gemacht wurde, dass die Universität ihrerseits Mittel in der selben Höhe zur Verfügung stellt. Im Jahr 2002 gingen bislang Mittel in Höhe von rund 400.000 Euro bei den Universitäten ein.

Nach den Entscheidungen der baden-württembergischen Gerichtsinstanzen bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Musterverfahren die Vereinbarkeit des Landeshochschulgebührengesetzes mit höherrangigem Recht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht jedoch noch aus.




V. Studium, Lehre und Prüfung
9. Eignungsfeststellungsverfahren
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