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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > V. Studium, Lehre und Prüfung >

11. Gebühren für Aufbaustudiengänge
 
        Für Masterstudiengänge, die regelmäßig eine mindestens einjährige berufliche Praxis voraussetzen oder die auf Grund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule für Studienbewerber mit in der Regel ausländischen Hochschulabschluss angeboten werden, müssen die Hochschulen Studiengebühren erheben. Einzelheiten der Gebührenerhebung werden durch universitäre Satzungen geregelt. Die hieraus eingenommenen Studiengebühren stehen der Universität unmittelbar zur Verfügung.

Auf dieser Grundlage werden für den neu eingerichteten Masterstudiengang „European Political Studies“ am „Heidelberg Center“ in Santiago de Chile von den Studierenden Studiengebühren in Höhe von 6.000 $ (U.S.) erhoben. Auch die Aufwendungen für den geplanten Masterstudiengang „American Studies“ sollen teilweise aus Studiengebühren gedeckt werden.

Nur mit Studiengebühren für Aufbaustudiengänge wird die Universität künftig in der Lage sein, solche Studiengänge anzubieten.




V. Studium, Lehre und Prüfung
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