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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > V. Studium, Lehre und Prüfung >

9. Eignungsfeststellungsverfahren
 
        Das Wissenschaftsministerium vertritt die Auffassung, dass bei der Einrichtung neuer Studiengänge wie beispielsweise Bachelor- und Master-Studiengängen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Eignungsfeststellungsverfahren, die in den Fächern „Sport“ mit Abschlussziel Lehramt oder Magister, „Biologie“ mit Abschlussziel Lehramt oder Magister und in „Soziologie als Nebenfach“ mit Abschlussziel Magister, sowie für das Fach „Übersetzen/ Dolmetschen“ und für das Fach „Politische Wissenschaft“ mit Abschlussziel Lehramt oder Magister bereits eingeführt worden sind, ein weiteres davon vollkommen unterschiedliches Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Die Zustimmung zur Einrichtung eines neuen Studienganges wird derzeit durch das Ministerium davon abhängig gemacht, dass die Universität ein entsprechendes Eignungsfeststellungsverfahren in der Zulassungsordnung regelt. Über dieses Erfordernis bei der Einrichtung neuer Studiengänge besteht zwischen den Universitäten und dem Ministerium noch kein Konsens.



V. Studium, Lehre und Prüfung
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