Warum befolgen wir Recht? Rechtsverbindlichkeit und Rechtsbefolgung in interdisziplinärer Perspektive

Rechtsordnungen sind auf freiwillige Rechtsbefolgung angewiesen. Die zwangsweise Durchsetzung rechtlicher Vorgaben in allen oder auch nur den meisten Fällen ist weder leistbar noch wünschenswert.

Im Rechtsleben lässt sich – im Großen wie in alltäglichen Situationen – beobachten, dass rechtliche Vorgaben oftmals mit erstaunlicher Selbstverständlichkeit befolgt, andererseits aber auch häufig verletzt werden. Die Gründe und Umstände, von denen die Bereitschaft abhängt, sein Verhalten am Recht auszurichten, werden bislang in Soziologie, Psychologie, Ökonomik und Philosophie weitgehend getrennt voneinander untersucht und von der Rechtswissenschaft kaum beachtet.

Die Tagung bringt die verschiedenen Disziplinen miteinander ins Gespräch. Im interdisziplinären Austausch will sie nicht nur Gemeinsamkeiten und Differenzen in den jeweiligen Forschungen offenlegen und die erarbeiteten Erkenntnisse füreinander verfügbar machen, sondern dabei zugleich nach der Bedeutung der Gründe der Rechtsbefolgung für den rechtswissenschaftlichen und rechtspraktischen Diskurs fragen. Sie sucht nach Schnittstellen für die rechtstheoretische und -dogmatische Rezeption der nachbarwissenschaftlichen Ergebnisse und identifiziert auf deren Grundlage Gesetzgebungstechniken, die es ermöglichen, Recht zu setzen, das in stärkerem Maße freiwillig befolgt wird.

 

Kontakt:

Dr. Patrick Hilbert
Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
Universität Heidelberg
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: +49 (0) 54 7423
Email: hilbert@jurs.uni-heidelberg.de

Dr. Jochen Rauber
Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie
Universität Heidelberg
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: +49 (0) 54 7551
Email: rauber@jurs.uni-heidelberg.de

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Letzte Änderung: 21.03.2018
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