Nomenklaturregeln

Publikation von Forschungsergebnissen, die an Labornagern erarbeitet wurden, erfordert eine korrekte Bezeichnung dieser Tiere. Die wichtigsten hiefür geltenden Nomenklaturregeln sind in der Folge zusammengefasst:

 

Nomenklatur bei Labornagern  
Auszucht: Züchterkürzel (Crl), Doppelpunkt (:), Stammnamen (Wist) Beispiel: Crl:Wist
Inzucht: Stammnamen (C57BL), Schrägstrich (/), ggf. Substamm (6N), Züchterkürzel (Crl) Beispiel: C57BL/6NCrl
F1-Hybriden Elternstamm der Mutter (C57BL/6NCrl), x, Elternstamm des Vaters (DBA/2NCrl), F1 Beispiel: C57BL x DBA/2NCrl F1
oder besser Kurzversion: B6D2F1/Crl
Transgene Spenderstamm (C57BL/6), Bindestrich (-), Tg, Konstruktname (ACTbEGFp), Foundernummer (2), Laborcode für Universität Heidelberg (Uhg) Beispiel: C57BL/6-Tg(ACTbEGFp)2Uhg
Chimären/KOs Blastozystenspenderstamm (C57BL/6), ES-Zellursprung (129P2), Klonbezeichnung (Apoa1), targeted mutation (tm) Founderliniennummer (1), Laborcode des Generierungslabors (Unc=University of North Carolina), Schrägstrich (/), Laborkürzel für Jackson Laboratory (J) Beispiel: B6.129P2-Apoa1tm1Unc/J

Hinweis: der Punkt zwischen B6 und 129P2 bedeutet, die Kolonie wurde für mindestens 5 Generationen auf C57BL/6 rückgekreuzt; ein Semikolon (;) an dieser Stelle: Rück-kreuzung für < 5 Generationen

 

 

Der Laborcode für die Universität Heidelberg ist beim "Institute for Laboratory Animal Research (ILAR)" mit Uhg registriert. Gemäß der Nomenklaturvorgabe für genetisch veränderte Nager muss die korrekte Bezeichnung einer Linie, die hier generiert worden ist, diesen Code tragen. Auch jeder sonstige Stamm oder jede sonstige Linie muss durch Uhg kenntlich gemacht werden, sobald die Zucht über mehr als 5 Generationen an der Universität Heidelberg geführt worden ist.

Einen sehr guten Überblick über die Nomenklaturregeln gibt das Tutorial von Jackson Laboratory

Spezielle Fragen zur Nomenklatur können unter folgender Adresse an das Jackson Laboratory gerichtet werden: nomen@informatics.jax.org

Zusätzliche Infomationen können Sie diesem PDF entnehmen.

Letzte Änderung: 08.06.2015
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