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Beteiligte am Einrichtungsprozess von Studiengängen

Am Einrichtungsprozess eines Studiengangs partizipieren sowohl Mitarbeitende der Fächer und Fakultäten als auch der Zentralen Universitätsverwaltung. Ein Verständnis der Zuständigkeiten der jeweiligen Akteure innerhalb der einzelnen Prozessschritte ist ebenso notwendig wie ein guter Kommunikationsablauf, um Missverständnisse und Verzögerungen während des Einrichtungsprozess weitestgehend zu vermeiden.

Fakultäten und Fächer

Die Fakultäten sind als Träger der Institute, Seminare und Zentren sowie der Studiengänge die wesentlichen Organisationsstrukturen für Lehrende und Studierende. Auch die Initiierung und (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen findet primär in den Fakultäten statt. Dabei entwickeln die wissenschaftlichen Disziplinen auf der Basis hochschulrechtlicher Standards und Empfehlungen die Ziele und Inhalte von Studium und Lehre. In der Verantwortung der Lehrenden als Wissenschaftler­innen und Wissenschaftler liegen somit die Formulierung der Ziele neuer Studiengänge, die Festlegung fachlicher Schwerpunkte sowie die Ausgestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

Zu den zentralen Gremien der Fakultät bei der Einrichtung von Studiengängen gehören der Fachrat, die Studienkommission und der Fakultätsrat.

Der Fachrat entlastet als eigenes Gremium seit 2010 die Studienkommission durch die Vorbereitung für Entscheidungen: Er entwickelt und koordiniert die Diskussion, Konzeption und Ausarbeitung neuer Studiengänge sowie Weiterentwicklung bestehender Studienprogramme (Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modul­handbüchern).

Auf Fakultätsebene sind die Studienkommissionen nach § 26 des Landeshochschulgesetzes (LHG) für die Studiengänge zuständig. Über die Zuständigkeit der Studienkommission für einzelne Studiengänge bestimmt der Fakultätsvorstand. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Studienformen und -inhalten sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten (§ 26 LHG). Beschlüsse des Fakultätsrats über die Zustimmung zu Studien- und Prüfungsordnungen bedürfen des Einvernehmens mit der Studienkommission (§ 25 LHG).

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung und beschließt über Berufungsvorschläge, Struktur- und Entwicklungspläne, Fakultätseinrichtungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen und Zulassungsordnungen.

Die QM-Beauftragten der Fakultäten koordinieren im Auftrag der Studiendekane die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Fächern und Fakultäten. In dieser Funktion sind sie auch Ansprechpartner innerhalb der Fakultäten für die Einrichtung von Studiengängen und moderieren die Zusammenarbeit mit der Universitätsverwaltung.

Universitätsverwaltung

Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen wird primär durch das Dezernat Studium und Lehre, aber in einigen Prozessabschnitten auch durch das Dezernat Recht und Gremien, das Dezernat Internationale Beziehungen und das Dezernat Finanzen betreut.

Die Abteilungen der Dezernate bieten nicht nur Unterstützung und Beratung für die Fächer an, sondern sind auch für die Prüfung der eingereichten Studiengangskonzepte und Ordnungen zuständig, bevor diese durch das Rektorat beschlossen und dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Dezernat Studium und Lehre ist auch für das Genehmigungsverfahren eines Studiengangs durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) verantwortlich.

Studierende und Alumni

Studierende arbeiten als Experten in eigener Sache in den Entscheidungsgremien der Fächer und der Fakultäten mit.  Dabei sollen Studierenden nicht nur formal einbezogen werden, sondern können auch in Projektgruppen mitarbeiten, die die Weiterentwicklung eines bestehenden Studienangebots vorbereiten und begleiten. Dadurch können Studierende ihre eigenen Erfahrungen aus dem Studium unmittelbar in den Prozess der Weiterentwicklung einbringen. Auch durch die Studien- und Lehrevaluation arbeiten Studierende an der Weiterentwicklung des Curriculums mit.

Zudem bezieht der Fachrat bzw. die Studienkommission als verantwortliche Gremien mindestens einen Alumnus bei der Entwicklung des Studiengangkonzepts auf Fachebene aktiv ein, der die Perspektive der Berufspraxis einbringt. Sofern vorhanden, nutzt das Fach darüber hinaus Ergebnisse aus Absolventenbefragungen, die Aufschluss über den beruflichen Verbleib von Absolventen bereits bestehender Studiengänge geben.

Leitende Fragen an Fachalumni und bei der Auswertung von Absolventenbefragungen sind hierbei:

  • Welche Anforderungen werden an Absolventen in Tätigkeitsfeldern außerhalb der Wissenschaft gestellt?
  • Welche fachlichen und überfachlichen Qualifikationen und Kompetenzen werden gefordert und wie lassen sich diese durch entsprechende Module im Studiengangkonzept umsetzen und entsprechend gewichten?
  • In welchem Rahmen können / sollten Praktika bzw. Auslandsaufenthalte integriert werden?
  • Welche potenziellen Tätigkeitsfelder stehen Absolventen mit dem Abschluss in dem zu entwickelnden Studiengang offen?

Zum Formular Dokumentation zur Einbeziehung externer berufspraktischer Expertise

Das Feedback ehemaliger Studierender der Universität Heidelberg liefert darüber hinaus auch deshalb wichtige Impulse für die Konzeption hochwertiger neuer Studiengänge, weil die Alumni durch die retrospektive Bewertung ihres Studiums Stärken und Verbesserungspotenziale an die Fächer rückmelden.

 

Externe fachwissenschaftliche Expertise

Auch externe fachwissenschaftliche Expertise wird in den Prozess der Einrichtung eines neuen Bachelor- oder Master-Studiengangs eingebunden. Das Fach schlägt drei mögliche externe fachwissenschaftliche Experten vor, aus denen das Rektorat einen auswählt und für die die folgenden Kriterien gelten:

  • Erfahrungen als Gutachter in Peer-Review-Verfahren,
  • Kenntnisse der Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses,
  • Erfahrungen bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen.

Zu beachten sind auch Ausschlusskriterien:

  • Personen, die aktuell als Kandidaten in ein Berufungsverfahren an der Universität Heidelberg involviert sind bzw. in den letzten fünf Jahren waren;
  • Überkreuzbegutachtung: Personen, die in Studium und Lehre eines Fachs eingebunden sind, welches von Vertretern des Heidelberger Fachs bereits begutachtet wurde;
  • aktuelle große gemeinsame Forschungsprojekte (beantragt und/oder laufend) [wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. bei kleinen Fächern, ist eine besondere Begründung erforderlich].

Zum Antragsformular Auswahl externe Experten und Erklärung.

Der externe fachwissenschaftliche Kollege soll seine Einschätzung des Studiengangkonzeptes darlegen und damit zugleich Impulse für die Ausgestaltung des Studiengangs geben. Zur Handreichung externe Gutachten

Die inhaltliche Ausgestaltung des Studiengangs / Studiengangkonzeptes liegt hierbei nach wie vor in dezentraler Verantwortung der Fakultät - jedoch ist die konstruktive Auseinandersetzung mit den Impulsen externer Expertise und eine entsprechende Dokumentation Voraussetzung dafür, dass ein neu einzurichtender Studiengang beantragt werden kann. Dies bedeutet, dass die Fakultät entscheidet, wie sie mit den Ergebnissen der Stellungnahmen durch den Fachalumnus und den externen fachwissenschaftlichen Peer umgeht und wie sie diese in die Studiengangkonzeption einfließen lässt. Dies begründet und dokumentiert die Fakultät und legt dies auch dem Senatsausschuss Lehre (SAL) vor, gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen.

 

Senat und Senatsausschuss Lehre (SAL)

 

Der Senat ist zuständig für die Beschlussfassung für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie für die Beschlussfassung zu Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen und Satzungen zur Nutzung von Hochschuleinrichtung einschließlich Gebühren und Entgelte. Für den Bereich Studium und Lehre hat der Senat ein beratendes Gremium einberufen,  den Senatsausschuss Lehre (SAL). Geschäftsführender Vorsitzender des SAL ist kraft Amtes der Prorektor für Studium und Lehre; die Mitglieder des SAL setzen sich zusammen aus sechs Studiendekanen und zwei Vertretern der akademischen Mitarbeiter mit je zweijähriger Amtszeit und vier Vertretern der Studierenden mit einjähriger Amtszeit. Im SAL werden alle im Senat zu beschließenden Ordnungen (Zulassungs-, Prüfungs-, Gebühren und Promotionsordnungen) im Zusammenhang mit neu einzurichtenden oder laufenden Studiengängen beraten und entweder zur Beschlussfassung im Senat empfohlen oder auch an die jeweiligen dezentralen Einheiten zur Überarbeitung  zurückgegeben.

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 18.07.2016
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