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EuGH-Urteil zur Gleichbehandlung von Spenden reicht für Stiftungen nicht aus

Pressemitteilung Nr. 2/2009
26. Februar 2009
Centrum für soziale Investitionen (CSI) der Universität Heidelberg und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg schließen Studie zur Europäischen Stiftung ab
Europäische Bürgerinnen und Bürger interessieren sich immer häufiger für gemeinnützige Aufgaben in anderen Mitgliedsstaaten. Sie wollen dort Kultureinrichtungen fördern, an ein Museum spenden, Kinder in ihrer Entwicklung fördern oder sich für die Umwelt einsetzen. Mit dem Urteil im Fall „Persche“ (RS C-318/07) hat der EuGH entschieden, dass solche Spenden gemeinnütziger Organisationen im Ausland genauso zu behandeln und als steuerlich abzugsfähig zu akzeptieren sind, wie jene an inländische Einrichtungen. Damit ist der Weg zu einer Europäisierung von Stiftungstätigkeiten geebnet.

Die Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Europäischen Stiftungsstatuts des Centrums für soziale Investitionen (CSI) und der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sowie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg stellt jedoch fest, dass das Verständnis von Gemeinnützigkeit in Europa trotz der Gleichbehandlung große Unterschiede aufweisen wird und deshalb viele Formen grenzüberschreitenden Engagements vor Barrieren stehen werden. Diese werden Stiftungen daran hindern, über die Grenzen hinweg tätig zu sein. Im Augenblick führen sie bereits zu einem Verlust von fast 100 Millionen Euro jährlich für das europäische Gemeinwohl und zusätzlichen Kosten für die Stiftungen.

Stiftungen tragen zu einem erheblichen Teil zur Realisierung gemeinnütziger Aufgaben und der Finanzierung von Forschungsprojekten bei, die sonst möglicherweise nicht zustande kommen würden. Hierin sieht die Europäische Kommission ein großes Potenzial für die Weiterentwicklung des Europäischen Wirtschafts-, Forschungs- und Sozialraums. Deshalb sollte mit der Studie geprüft werden, welchen zusätzlichen Nutzen ein gemeinsames Europäisches Stiftungsstatut verspricht. Es sollte Stiftungen in der Rechtsform der Europäischen Stiftung gleiche rechtliche Bedingungen in den Mitgliedsstaaten der Union garantieren.

Das CSI und die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg, das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg sowie Experten aus 14 europäischen Ländern bearbeiteten das Thema seit November 2007. Das Team führte einen ausführlichen Rechtsvergleich des Stiftungsrechts in den Mitgliedsstaaten, eine ökonomische Kalkulation der Größe des Stiftungssektors und eine ausführliche Befragung von Stiftungen in Europa durch.

Der Abschlussbericht der Studie wurde soeben von der Europäischen Kommission veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/eufoundation/index_en.htm

Unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Klaus J. Hopt (MPI), Prof. Dr. Helmut Anheier und Dr. Volker Then (CSI) konnten die Forscher zeigen, dass die ca. 110 000 Stiftungen in Europa ein deutlich höheres wirtschaftliches Gewicht haben als bisher angenommen und in sehr großem Umfang bereits jetzt international orientiert sind. Der Aufnahme internationaler Aktivitäten steht vor allem eine große Rechtsunsicherheit entgegen. Um diese zu überwinden, müssen Stiftungen beachtliche Mittel aufwenden, was gerade kleinere Stiftungen eher abschreckt. Dennoch ist das Interesse an grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der Stiftungswelt sehr hoch.

Nach Ansicht der Wissenschaftler ist eine mögliche Lösung dieses Problems die Einführung einer neuen Europäischen Rechtsform, die neben der Vielfalt nationaler Stiftungsformen die Möglichkeit bietet, in jedem Mitgliedsstaat gleichermaßen anerkannt zu sein. Andere Optionen, wie der schrittweise Abbau von Ungleichbehandlungen durch den EuGH, hätten zwar positive Auswirkungen auf international tätige Stiftungen, können aber die bestehenden Barrieren für grenzüberschreitende Beiträge zum Gemeinwohl nicht beseitigen.

Auf der Grundlage des Berichts des Konsortiums berät die Kommission nun, ob der Vorschlag für ein Europäisches Stiftungsstatut dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Europäische Stiftungswelt ist eingeladen zu einer Konsultation und zur Stellungnahme, um ihre Anliegen zu Gehör zu bringen.

Weitere Informationen:
Kommission: http://ec.europa.eu/internal_market/company/eufoundation/index_en.htm

EFC: http://www.efc.be/agenda/event.asp?EventID=6375

Kontakt:
Dr. Tobias Vahlpahl
CSI, Adenauerplatz 1, 69115 Heidelberg
Tel. 06221 5411969
tobias.vahlpahl@csi.uni-heidelberg.de
http://www.csi.uni-heidelberg.de

Allgemeine Rückfragen von Journalisten bitte an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de

Irene Thewalt
presse@rektorat.uni-heidelberg.de
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