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Virtureale Kriminalität

26. Januar 2009
Interdisziplinär ausgerichtetes Symposium im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg widmet sich juristischen, kommunikationswissenschaftlichen, kriminologisch-soziologischen und psychologischen Aspekten virtueller 3D-Welten – 30. bis 31. Januar 2009
Virtuelle 3D-Welten boomen. So ging im September 2008 mit großem Medienecho die deutsche Plattform „Twinity“ online. Und in dem seit 2003 von der amerikanischen Firma Linden Lab betriebenen „Second Life“ tummeln sich derzeit Millionen von Nutzern weltweit, um mithilfe so genannter Avatare (grafischen Stellvertretern der Teilnehmer) mit anderen Menschen zu kommunizieren oder auch Handel zu betreiben. Da die dortige Währung in US-Dollars (bei Twinity in Euro) konvertierbar ist, sind diese nur über das Internet zugänglichen Parallelgesellschaften in den realen Wirtschaftskreislauf eingebunden. Kein Wunder also, dass zahllose Firmen diese „virturealen“ Welten mittlerweile als Marktplatz entdeckt haben. Kein Wunder aber auch, dass Betrügereien und andere kriminelle Delikte inzwischen zu den negativen Begleiterscheinungen zählen.

Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen – u.a. aus den Rechts- und Sozialwissenschaften, aber auch aus der Psychologie – fragen nun nach Ursachen und Auswirkungen für das Auftreten dieser Kriminalität und wie sie geahndet werden kann. Auf einem Symposium mit dem Titel „Virtuelle Welten und Kriminalität“ im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg sollen zugleich grundsätzliche Aspekte näher beleuchtet werden, so beispielsweise die Suchtgefahr für die Nutzer oder die Gewalt-Problematik.

„Interessant ist dieser auf Second Life und anderen Plattformen existierende Wirtschaftsraum vor allem für Geldwäscher und Betrüger, dokumentiert sind jedoch auch Inhaltsdelikte wie Gewaltverherrlichung, Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder die (kinder)pornografische Darstellung von Avataren“, erläutert Dr. Kai Cornelius vom Juristischen Seminar der Ruprecht-Karls-Universität, von dem die Initiative für diese Tagung ausging. „Wir wollen erörtern, inwieweit die Regeln der Offline-Welt auch für die Online-Welt gelten. Lässt sich beispielsweise das Persönlichkeitsrecht des Nutzers auf den Avatar übertragen? Des weiteren müssen wir uns fragen, wie in diesem Bereich Prävention aussehen könnte und ob das nationalstaatliche Strafrecht überhaupt ein taugliches Mittel zur Bekämpfung dieser Kriminalität ist“, gibt der Heidelberger Rechtswissenschaftler zu bedenken.

Die Forschung zu diesem Themenkomplex steckt noch in den Kinderschuhen und auch für ein übernationales Strafrecht, das sich in einigen Bereichen ja bereits herausgebildet hat (Umwelt, Computerkriminalität, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, organisierte Kriminalität), existieren noch keine fertigen Rechtsregeln. Insofern kommt dieser Tagung, an der Wissenschaftler aus Deutschland, Italien, Großbritannien sowie den Niederlanden teilnehmen, auch ein Pioniercharakter zu.

Journalisten sind als Zuhörer willkommen und wenden sich bitte vorab an Dr. Kai Cornelius. Einzelinterviews mit den Wissenschaftlern können auf Wunsch vereinbart werden.

Ein Programm der Tagung finden Sie hier: http://www.iwh.uni-hd.de/aktuelles/2009.html
Hier das Programm als PDF-Datei

Kontakt:

Dr. Kai Cornelius, LL.M.
Juristisches Seminar der Universität Heidelberg
Friedrich-Ebert Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel. 06221 547480, Fax 547729
cornelius@jurs.uni-heidelberg.de

Dr. Ellen Peerenboom, Geschäftsführerin
Internationales Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg
Hauptstraße 242, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 543690, Fax 165896
iwh@uni-hd.de

Allgemeine Rückfragen von Journalisten auch an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de

Irene Thewalt
presse@rektorat.uni-heidelberg.de
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