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Laudatio von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof anlässlich der Verleihung der Ruprecht-Karls-Preise 2008, des Fritz Grunebaum-Preises 2008 und des Umweltpreises der Viktor und Sigrid Dulger-Stiftung

13. Dezember 2008
„Die Preisträger haben sich den elementaren Anliegen des Menschen, jeder in der Perspektive seines Fachs, gleichsam der unverzichtbaren Kultur menschlichen Lebens gewidmet“
I. Wenn die Jury zur Verleihung des Ruprecht-Karls-Preises jedes Jahr zusammentritt, um unter den besten, von den Fakultäten vorgeschlagenen Dissertationen die allerbesten auszuwählen, beobachten wir immer wieder mit nachdenklicher Aufmerksamkeit, welche Schwerpunkte unsere jungen Wissenschaftler für ihr erstes größeres Werk gewählt haben. Stets geht es um die Erkenntnis der Natur, das Verstehen der Geschichte, die Bedingungen des menschlichen Lebens in Recht, Ökonomie, Kultur, Umwelt, das Begreifen des Menschen als biologischer, medizinischer Befund, aber auch als Subjekt der Freiheit, des Empfindens, Denkens und Wollens.

Die diesjährigen Preisträger haben sich den elementaren Anliegen des Menschen, jeder in der Perspektive seines Fachs, gleichsam der unverzichtbaren Kultur menschlichen Lebens gewidmet. Der Mensch will die Ordnung, in der er lebt, ihren göttlichen und ihren weltlichen Entstehens- und Geltungsgrund, verstehen, gibt deshalb Anlass für eine theologische Arbeit. Er will seine Werte, seine Lebenserfahrung, seine Handlungsmaßstäbe und Handlungsziele an die nächste Generation weitergeben, bietet in den dieses Vorhaben dokumentierenden Vermächtnissen Anlass für eine historische Arbeit. Er braucht Maßstäbe, um seiner treuhänderischen Verantwortlichkeit für andere Menschen und ihre Vermögen gerecht zu werden, bietet deshalb dem Juristen einen Anreiz, sich diesen Kriterien angesichts der aktuellen Krise der Finanzmärkte und der Aktiengesellschaften zu entwickeln. Er will mit allen seinen Sinnen diese Welt in sich aufnehmen, möglichst schnell erspüren, erleben, erfahren, macht sich deshalb in einer medizinischen, verhaltensphysiologischen Arbeit die Gesetzmäßigkeiten dieser seiner Sinne bewusst. Er sucht seinen Körper immer tiefer bis hin in die molekularen Mechanismen zu verstehen, sich ein Bild von seinen Zellen und Proteinen zu machen, gibt damit einem Biowissenschaftler sein Thema für eine Grundlagenstudie der Zellbiologie und wohl auch der Arzneimittelforschung. Er will sein Wirtschaften weltoffen auf alle Märkte dieser Erde erstrecken, braucht dann aber Verfahren und Institutionen, um Streitigkeiten friedlich beizulegen. Schließlich bemüht sich gerade der Mensch der Gegenwart, neue Technologien zu erforschen, aber auch die Umwelt vor den Folgen dieser technischen Entwicklung zu schützen – ein Konfliktpotential, das Grundsatzüberlegungen über die Ziele und Instrumente umweltverträglicher Forschung und forschungsförderlicher Umweltpolitik veranlasst.

II. Die theologische Arbeit von Herrn Dr. Christoph Koch widmet sich der für unsere Kulturgeschichte grundlegenden Frage, inwieweit Religion und Recht sich wechselseitig anregen und stützen. Dem Alten Testament liege die Vorstellung zugrunde, dass Gott einen Bund mit dem Herrscher schließe (pactum religiosum), der Herrscher sodann einen Bund mit dem Volke schließe (pactum civile). Diese These von einem Bund, einem Vertrag, einem Treueid zwischen Gott und dem Herrscher bietet einerseits ein Instrument, um die rechte Religion mit Mitteln der Staatsgewalt durchzusetzen, schafft andererseits eine Vorstellung von Herrschaft und Gehorsam, die den jeweiligen Herrscher deutlich stärkt, seine Macht über seine Untertanen, aber auch über abhängige Vasallenkönige begründet und vertieft. Allerdings reicht die Vorstellung dieses Bundes, dieses Vertrages weit über diese machttheoretischen Anliegen hinaus. Auch den modernen demokratischen Staat erklären wir vielfach mit einem Vertrag, den die freien Menschen mit dem Staat geschlossen haben, in dem sich der Staat zur Sicherung von Frieden und Existenz des Einzelnen verpflichtet, der freie Bürger dafür ein Stück seiner natürlichen Freiheiten zurücknimmt.

Christoph Koch belegt nun, dass die alttestamentliche Vorstellung von Vertrag und Bund wesentlich auf eine Rezeption assyrischen Vertragsrechts beruht, dass diese Vorstellungen letztlich die moderne Debatte über Demokratie, den Verfassungsgedanken, das Widerstandsrecht veranlasst und angeregt haben. Die Gelehrsamkeit dieses Buches zeigt sich insbesondere in den eigenständigen Übersetzungen aus mehreren antiken Sprachen, insbesondere des aramäischen und des arkadischen, der eingehenden Untersuchung des keilinschriftlichen Quellenmaterials, sowie der dogmatischen Kraft, diese jahrtausendealten Texte in der Perspektive unseres modernen Religions- und Staatsverständnisses zu deuten. Wir haben allen Grund, Herrn Christoph Koch und seinem Doktorvater, Professor Dr. Jan Christian Gertz zu dem Ruprecht-Karls Preis zu gratulieren.

Während es Christoph Koch um die Recht begründende Treue geht, widmet sich Dr. Ralph Schilha dem Recht verletzenden Tatbestand der Untreue. Die Krise der Finanzmärkte und die eventuell überhöhten Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Kapitalgebern veranlassen gegenwärtig eine lebhafte Debatte, ob die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften ihrer Aufsichtsverantwortung hinreichend gerecht werden und ob sie sich strafrechtlich der Untreue schuldig machen. Maßstäbe weltoffenen Wirtschaftens sind jedenfalls mit der sittenbildenden Kraft des Strafrechts bisher nicht gefunden worden. Mancher wegen Untreue verurteilter Repräsentant des Wirtschaftslebens fühlt sich als Opfer von Missgunst und allgemeiner Enttäuschung über die Wirtschaftsentwicklung. Andere rügen, dass die Strafverfahren nach dem „Millionärsparagraphen“ des § 153a StPO eingestellt, die Reichen damit weniger als die Armen ihrer verdienten Strafe zugeführt würden.

Ralph Schilha fügt nun dieser aufgeregten Diskussion nicht einen weiteren rechtspolitischen Akzent hinzu, sondern schreibt ein „Pflichtenheft der Aufsichtsratsmitglieder“, in dem sachlich und gelassen den Mandatsträgern und ihren Rechtsberatern gesagt wird, was die geltende Rechtsordnung von ihnen verlangt. Dabei wird insbesondere auch die Strafbarkeit einer Untätigkeit, des Unterlassens hinreichender Überwachung dargestellt. Dabei entwickelt der Verfasser insbesondere die einsichtige These, dass ein Verhalten, das nach Gesellschaftsrecht erlaubt ist, nicht strafbar sein kann, während ein nach Gesellschaftsrecht nicht erlaubtes, pflichtwidriges Verhalten umgekehrt nicht notwendig Strafen zur Folge haben muss. Diese Auffassung scheint selbstverständlich, wird aber bisher vom Bundesgerichtshof – insbesondere in der Entscheidung des dritten Senats im Mannesmann-Prozess – nicht geteilt. Die in den Einzelfolgerungen prägnante, die Wirklichkeit der Aufsichtsratstätigkeit erfassende Arbeit ist insoweit mutig, praktisch ertragreich und hochaktuell. Sie verdient unseren Glückwunsch an Herrn Dr. Schilha, in den wir seinen Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Thomas Hillenkamp gerne einbeziehen.

Frau Dr. Susan Richter behandelt in ihrer Dissertation die Fürstentestamente der Frühen Neuzeit. Dabei geht es weniger um ein Testament im modernen Sinne, das die Vermögensnachfolge des Erben nach dem Tode des Erblassers regelt, sondern Gegenstand der Dissertation sind Testamente deutscher Fürsten, in denen diese den Thronfolger nach ihrem Ableben auf ein bestimmtes Herrschaftsverständnis und eine kontinuierliche Politik verpflichten wollen. Wir kennen solche Testamente etwa von dem ersten und zweiten politischen Testaments Friedrichs des Großen, in dem er uns unter anderem die noch heute beherzigenswerte Maxime vermittelt, dass der Staat niemals mehr als die Hälfte des individuellen Einkommens steuerlich für sich fordern dürfe. Frau Richter nun erschließt uns rund 150 bisher noch unveröffentlichte Testamente aus der Zeit von etwa 1530 bis zum Ende des Alten Reiches. Diese Verfügungen von Todes wegen sollten den Thronfolger vor allem in dem traditionellen Rollenverständnis als Amtmann Gottes, Vater des Landes und seiner Bewohner, seit dem 18. Jahrhundert auch als Staatswirt binden, ihn auf die Konfession des Erblassers einschwören, ihn oft auch – selbst für die lutherischen Stände – auf den Kaiser als Garanten von Frieden und als Vorkämpfer insbesondere bei der Türkenabwehr verpflichten. Beachtlich ist auch, dass diese Testamente regelmäßig darauf verzichten, Heiratsanweisungen zu erteilen.

Die Arbeit zeigt uns auch die politische Bedeutung der Testamentseröffnung, in welcher der Erbprinz oft eine Doppelrolle übernahm: Er war seit dem Tod des Testators bereits regierender Fürst, begegnet aber in der Testamentseröffnung noch einmal dem Verstorbenen, dem er sich durch Handtreue oder Eid zur Befolgung seines letzten Willens verpflichtet. Dieser Pflichtenstatus ist nicht selten auch vermieden worden, indem das Testament unterschlagen oder nicht eröffnet worden ist, oder indem der Erbe die Entgegennahme des Testamentes verweigerte.

So erfahren wir, dass die Hoffnung fast aller Eltern, ihren Kindern ihre Idee von Weltsicht, Familie, Religion und Recht, von Wirtschaftlichkeit und Anstand zu vermitteln, eine Frage der Erziehung und später der menschlichen Begegnung, nicht aber von Recht und Testament sein kann. Auch hier fühlen wir uns nach der Lektüre dieser Dissertation wissenschaftlich und menschlich klüger, beglückwünschen deshalb Frau Dr. Richter und ihren Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Eike Wolgast herzlich.

Dr. Nixon M. Abraham untersucht in seiner Arbeit, wie lange das Riechsystem braucht, um zwei unterschiedliche Duftstoffe in einem Gemisch zu erkennen. Wenn Sie sich vorhin der Alten Universität genähert haben, haben Sie sehr bald einen Lichterglanz gesehen und damit sofort die Vorstellung eines Weihnachtsmarktes verbunden, dann die vorweihnachtliche Musik gehört und dadurch spontan die Vorfreude auf diesen Markt vertieft, dann die Lebkuchengewürze und den Glühwein gerochen und sich so in den Sog des vorweihnachtlichen Geschehens hineinziehen lassen. Wenn ich Sie nun fragen würde, welcher dieser Sinneserlebnisse am schnellsten zu einer Wahrnehmung geführt hat, so wären wir uns vermutlich sehr bald in einer Reihung einig: Das Sehen veranlasst die schnelle Wahrnehmung, das Hören steht an zweiter und das Riechen an dritter Stelle.

Herr Dr. Nixon Abraham weist nun in einem neuartigen verhaltensphysiologischen Testverfahren nach, dass die herkömmliche Auffassung, das Riechen sei eine eher langsame Sinnesleistung, unrichtig ist. Das Riechen erlaubt ebenso schnell Unterscheidungen wie das Sehen und das Hören. Anhand von anspruchsvollen Verhaltenstests an Mäusen zeigt er, dass die Riechsinneszellen ihre Information in ähnlicher Geschwindigkeit an die erste Umschaltstelle im Gehirn, den bulbus olfactorius (herkömmlich: „Riechkolben“ genannt) übermitteln wie in anderen Sinnessystemen. Dabei untersucht die Arbeit im Einzelnen auch die Rolle dieses ersten Verarbeiters der Riechinformation für die Geruchsentscheidung. Die Arbeit wird von den Gutachtern als „zukünftiger Klassiker in der Literatur zur Riechforschung“ bezeichnet, ist an prominenten Stellen veröffentlicht worden und verdient unsere Gratulation an Herrn Dr. Abraham sowie an seinen Doktorvater Prof. Dr. Stephan Frings.

Herr Dr. Kai Michelsen beschäftigt sich in seiner biowissenschaftlichen Dissertation mit Sortierungssignalen, die beim Transport von Membranproteinen zur Zelloberfläche eine wichtige Rolle spielen. Diese Signale übernehmen etwa die Aufgabe, die heute bei der Post die Postleitzahlen erfüllen. Wenn ein Brief mit einer Postleitzahl versehen ist, ist damit geklärt, dass dieser Brief transportiert werden soll, und wohin er zu befördern ist. In ähnlicher Weise – das zeigt Herr Michelsen in seiner Arbeit mit dem Modellorganismus Bäckerhefe – wirken die Arginin-Signale für die „Logistik“ innerhalb einer Zelle. Die Arbeit klärt molekulare Mechanismen auf, die den Transport von Proteinen in der Zelle bestimmen.

Diese Ergebnisse sind für die biomedizinische Forschung erheblich, weil die über diese Signale transportierten Moleküle eine große physiologische Bedeutung haben. Sie zeigen, wie man wichtige Medikamente transportieren und an den Ort ihrer Wirksamkeit bringen kann, z.B. die Sulfonyl-Harnstoffe zur Behandlung von Altersdiabetes. Herr Dr. Michelsen hat den Ruprecht-Karls Preis verdient und mit ihm die Betreuerin seiner Dissertation, Privatdozentin Dr. Blanche Schwappach.

III. 1. Den diesjährigen Fritz-Grunebaum-Preis erhält Herr Dr. Olaf Weber für seine Arbeit über die justizielle Ausgestaltung der Streitbeilegung in der Welthandelsorganisation, die er mit den gerichtsförmigen Verfahren innerhalb der Europäischen Union vergleicht. 1994 hat die WTO ein neues Streitbeilegungssystem für grenzüberschreitende wirtschaftsbezogene Sachverhalte entwickelt. Das dort begründete Streitbeilegungsgremium unterscheidet sich von der Europäischen Union dadurch grundlegend, dass ihm kein rechtssetzendes Gegengewicht gegenübersteht, auch ein die WTO-Interessen wahrendes Organ wie in der Europäischen Union der Rat fehlt. So gewinnen die Vertragsstaaten eine starke Stellung und das Bedürfnis nach richterlicher Unabhängigkeit, rechtlichem Gehör, einem gerichtsähnlichen Verfahren wächst.

Die kenntnis- und gedankenreiche Arbeit von Herrn Dr. Olaf Weber bietet dem Rechtssuchenden gediegene Informationen über die Streitbeilegung in der WTO, dem Dogmatiker ein System von Institutionen und Verfahren, die entwicklungsleitend den weiteren Weg der WTO begleiten können, dem Rechtspolitiker eine fundierte Kritik an dem nicht hinreichenden gerichtlichen Charakter der WTO-Institutionen und –Verfahren. Dabei konzentrieren sich die vorgetragenen Reformvorschläge insbesondere auf einen verbesserten Individualrechtsschutz, der gegenwärtig mehr als eine bloße Schiedsgerichtsbarkeit, aber auch deutlich weniger als eine echte Gerichtsbarkeit, wie wir sie vom EuGH her kennen, bietet. Wir gratulieren Herrn Dr. Olaf Weber und seinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Peter-Christian Müller-Graff herzlich zu dem verdienten Preis.

2. Den Umweltpreis der Viktor und Sigrid Dulger-Stiftung 2008 wird dieses Jahr Herrn Dr. Grischa Perino für eine Arbeit zugesprochen, die sich den ökonomischen und ökologischen Konsequenzen von neuen Technologien zuwendet. Heute werden Gefrierschränke entwickelt, die FCKW-frei sind, aber mit Kühlmitteln arbeiten, die in erheblich größerem Umfang zum Treibhauseffekt beitragen. Heute kennen wir einen Biotreibstoff, der die Umweltschäden von Benzin und Diesel vermeidet, in seinen landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und der Verwendung von Nahrungsmitteln aber höhere Schäden verursacht. Herr Perino stellt deshalb fest, dass technologischer Fortschritt Umweltprobleme in modernen Industriegesellschaften schafft, neue Technologie weniger Umweltbelastungen verursachen als alte oder aber Umweltbelastungen gänzlich vermeiden. Er macht aber auch bewusst, dass der Zeitpunkt einer neuen Technologie – die Berücksichtigung der zusammengeballten Schadstoffe und Investitionen – wesentlich zur Umweltverträglichkeit von Forschung und Entwicklung beiträgt. Sodann vergleicht Herr Perino die unterschiedlichen Methoden des Staates, durch Genehmigungen, Umweltsteuern, handelbare Emissionszertifikate, auch durch Auflagen und Patentpolitik Umweltverhalten zu steuern. Vielfach seien Selbstverpflichtungen der beteiligten Akteure wirksamer als staatliche verbindliche Vorgaben.

Diese Arbeit, für die Herr Dr. Grischa Perino und sein Doktorvater Prof. Dr. Timo Goeschl unsere Anerkennung verdient, leistet einen wesentlichen Beitrag für eine abgestimmte, ausgleichende Entwicklung von Umweltschutz und Forschungsentwicklung, ist deswegen in besonderer Weise für den Umweltpreis der Viktor und Sigrid Dulger-Stiftung geeignet.

IV. Wir leben in einer Zeit, in der unsere Zukunft eher düster gezeichnet wird. Die Wirtschaftsanalysten, Politiker und Verbände verheißen uns jedenfalls für das kommende Jahr einen wirtschaftlichen Niedergang, Kulturkritiker sehen Europa langsam in die Peripherie des Weltgeschehens gedrängt, übersättigte Genießer unserer Hochkultur neigen zu einem prinzipiellen Pessimismus, der aus der Einsicht erwächst, dass alles schon Genossene kaum noch steigerbar ist. Unsere heutige Feier gibt Anlass, erwartungsvoll, zuversichtlich, in einem dem Menschen eigenen fundierten Zukunftsvertrauen auf die vor uns liegenden Aufgaben zuzugehen. Wenn unsere jungen Wissenschaftler ihre Themen wieder so kulturbewusst wählen, so fundiert erschließen, so selbstbewusst präsentieren wie wir es heute erleben, so darf ich Ihnen sagen, unsere Zukunft ist in dieser akademischen Jugend sehr gut aufgehoben.“

Rückfragen von Journalisten bitte an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de

Irene Thewalt
Tel. 06221 542310, Fax 542317
presse@rektorat.uni-heidelberg.de
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