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Bachelor (PC II) - Spezifische Regelungen

 


Das Physikalisch-Chemische Grundpraktikum besteht aus 8 Versuchen, die von jedem Praktikanten auszuführen sind. Die Versuche sind thematisch in zwei Gruppen aus den Gebieten Quantenmechanik (QM1-QM4) und Thermodynamik (TD1-TD4) eingeteilt. Alle Versuche werden in Zweiergruppen – gemäß der von den Semestersprechern in Zusammenarbeit mit den Studierenden vorab erstellten Gruppen- und Versuchstermineinteilung – durchgeführt.

Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum sind – wie im Modulhandbuch ausgeführt – die erfolgreich absolvierten Module Mathematik (Modul M: Mathematik für Naturwissenschaftler I und II) und Physik (Modul PI und PII incl. dem Physikalischen Praktikum für Chemiker). Am Tag der ersten Versuchsausführung quittiert jeder Praktikant vor Versuchsbeginn durch seine Unterschrift, dass er diese Voraussetzungen erfüllt und die Praktikumsordnung gelesen und zur Kenntnis genommen hat.

Handreichung (im pdf-Format) mit Hinweisen zur Praktikumsausführung und Notenvergabekriterien, zur Berechnung der PCII-Modul-Gesamtnote und der PCII-Praktikumsnote:

PCII_HandReich_WS17_18_SS18.pdf

Verantwortlich | Letzte Aktualisierung: 07.10.2013
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