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Bereichsbild

Beispiele für Ankreuzfelder und Zeile 2

 

Beispiel 1
Die DFG zahlt Projektmittel für ein Forschungsprojekt
   
Ankreuzfelder Drittmittel JA / Mahnverfahren NEIN / Verträge/Bewilligungen
2 Einzahlungspflichtiger DFG
2.1 Einzahlungspfl. Beschäftigter/Verwandter NEIN (kein Eintrag in 2.2)
2.2 LBV-PersNr kein
2.3 Zahlung aufgrund Beschäftigungsverhältnisses NEIN (kein Eintrag in 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN
   
   
Beispiel 2
Ein Beschäftigter muss nach der Reisekostenabrechnung einen Betrag X zurückzahlen.
   
Ankreuzfelder Drittmittel – je nach dem / Mahnverfahren JA/NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare
2 Einzahlungspflichtiger Name des Beschäftigten
2.1 Einzahlungspfl. Beschäftigter/Verwandter JA (Eintrag in 2.2)
2.2 LBV-PersNr EINTRAGEN
2.3 Zahlung aufgrund Beschäftigungsverhältnisses JA (auch deshalb Eintrag in Zeile 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN
   
Beispiel 3
Hausmeister/Sekretärin eines Instituts zahlt den Restbetrag eines Abschlags für einen Mitarbeiter in bar ein.
   
Ankreuzfelder Drittmittel – je nach dem / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare
2 Einzahlungspflichtiger Name des Beschäftigten
Überbringer: Herr/Frau XY
2.1 Einzahlungspfl. Beschäftigter/Verwandter: JA (Eintrag in 2.2)
2.2 LBV-PersNr EINTRAGEN (LBV-Personalnummer des Beschäftigten, nicht des Hausmeisters/der Sekretärin)
2.3 Zahlung aufgrund Beschäftigungsverhältnisses JA (auch deshalb Eintrag in Zeile 2.2)
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN
   
Beispiel 4
Geld der Geldannahmestelle muss bar an der Schalterkasse der ZUV oder an der Zahlstelle INF abgeliefert werden (analog zum Beispiel 9 der Auszahlungsanordnung)
   
Ankreuzfelder Drittmittel NEIN / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare
2 Einzahlungspflichtiger Geldannahmestellt Institut XY / Einrichtung
Überbringer: Hausmeister/Sekretärin/Person X
2.1 Einzahlungspfl. Beschäftigter/Verwandter NEIN (Einzahlungspflichtiger  ist
die „Geldannahmestelle“, Person X ist NUR Überbringer
2.2 LBV-PersNr KEIN Eintrag
2.3 Zahlung aufgrund Beschäftigungsverhältnisses NEIN
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN
 
Beispiel 5 - entfällt *
private Telefongebühren eines Instituts (gesammelt, von mehreren Beschäftigten/Personen) werden bar an der Schalterkasse der ZUV oder an der Zahlstelle INF eingezahlt

* -- ÄNDERUNG (05.07.2021) --
Bei der Einzahlung von privaten Telefongebühren ist weder bei Einzeleinzahlung noch bei Sammeleinzahlungen die LBV-Personalnummer von Beschäftigten mitzugeben.
   
Ankreuzfelder Drittmittel - je nach dem / Mahnverfahren NEIN / Sonstige Belege/Dienstreise-Formulare, Rechnung
2 Einzahlungspflichtiger

Institut XY, versch. Mitarbeiter
Überbringer: Hausmeister/Sekretärin/Person X

2.1 Einzahlungspfl. Beschäftigter/Verwandter JA
2.2 LBV-PersNr

99999999 (Dummy-Nr., wenn eine Zahlung mehrere Beschäftigte betrifft)
ist anzugeben, wenn es sich um mehrere Beschäftigte handelt
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die jeweils personenbezogene LBV-Personalnummer der zahlungsbegründenden Unterlage zu entnehmen ist.

2.3 Zahlung aufgrund Beschäftigungsverhältnisses JA
Stipendienbewilligungsbescheid NEIN
E-Mail: Sabine Hofmann
Letzte Änderung: 06.08.2021
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