5. Nachwuchsgruppenleiter
In den Naturwissenschaften hat sich die Leitung einer Nachwuchsgruppe insbesondere in Verbindung mit Förderprogrammen außeruniversitärer Institutionen (DFG, MPG, Helmholtz-Gesellschaft, Volkswagen-Stiftung u.a.) als weitgehend eigenständiger Karriereweg entwickelt. Damit soll herausragenden jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu früher Selbständigkeit und Verantwortung ermöglicht werden. Die außeruniversitären Einrichtungen bieten den Nachwuchswissenschaftlern hervorragende Bedingungen zum Aufbau eines eigenen Forschungsprofils.
Als Problem dieses Karrierewegs hat sich die rechtlich nicht mögliche selbständige Betreuung von Diplomanden und Promovenden erwiesen. Als Lösung bietet sich in erster Linie eine Juniorprofessur an, die in Kooperation zwischen außeruniversitärer Einrichtung und Universität eingerichtet und gemeinsam besetzt wird.
Außerhalb einer Juniorprofessur kann das Promotions- und Prüfungsrecht an Nachwuchswissenschaftler nur dann vergeben werden, wenn die zuständigen Fakultätsgremien festgestellt haben, dass die betreffende Position dem Profil einer Juniorprofessur nahe kommt. Als unverzichtbar werden dabei folgende Kriterien angesehen:
- Die Position des Nachwuchsgruppenleiters muss analog zu den rechtlichen Vorschriften für Juniorprofessuren ausgeschrieben und besetzt werden.
- In der Auswahlkommission muss die Universität bzw. die kooperierende Fakultät zahlenmäßig angemessen und gleichberechtigt vertreten sein.
- Der Nachwuchsgruppenleiter muss sich an der Lehre der kooperierenden Fakultät entsprechend einer Juniorprofessur beteiligen. Dabei kann die Beteiligung an einem Graduiertenkolleg auf das Lehrdeputat angerechnet werden. Die Nachwuchsgruppenleiter sollen auch angemessen an Prüfungs- und Selbstverwaltungsaufgaben teilhaben.
Diese Kriterien dienen in erster Linie den Interessen der Absolventen und Promovenden: Sie erhalten eine breite Ausbildung von einem Betreuer, der ihr Fach in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung vertritt.