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Rektorat

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I. HOCHSCHULPOLITISCHE PERSPEKTIVEN
 
  Dieser von dem Rektorat vorgelegte Rechenschaftsbericht für das Akademische Jahr 1999/2000 ist der letzte Bericht an den Großen Senat. Aufgrund der Novellierung des Universitätsgesetzes (UG), die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, wird der Große Senat zum 30. September dieses Jahres aufgelöst.1

Mit der Novellierung ist die sog. dritte Stufe der Hochschulreform der Landesregierung von Baden-Württemberg abgeschlossen. Sie soll die Hochschulen internationaler machen und stärker bedarfs- und marktorientiert ausrichten. Für die Universität Heidelberg mit ihrer mehr als 600-jährigen Geschichte ist es selbstverständlich, dass sie einem permanenten Strukturwandel unterliegt. Neue wissenschaftliche Entwicklungen erzwingen ebenso wie neue Anforderungen der Gesellschaft oder auch ein verändertes Verhalten der Erstsemester in der Wahl ihrer Studienfächer jeweils andere Schwerpunktsetzungen. Um diesen Veränderungen zu entsprechen, bedarf es keiner neuen Gesetzesvorgaben. Deshalb bleibt auch unter dem neuen UG eine sorgfältige Beobachtung der langfristig absehbaren Herausforderungen die Richtschnur für die Universität Heidelberg, die keinen ad hoc gestellten modischen Ansprüchen an ihre Forschungseinrichtungen und Lehrangebote folgt. Die Universität Heidelberg betrachtet sich als Forschungsuniversität. Ihre Zielsetzungen bestehen deshalb darin, Grundlagenforschungen zu betreiben - also Forschungen mit unsicherem Ausgang ihrer Ergebnisse -, bei verwertbaren Erkenntnissen für einen schnellen Wissens- und Technologietransfer zu sorgen und auch in den Massenfächern eine forschungsgeleitete Lehre anzubieten.

Die im Berichtszeitraum neu gesetzten oder angedachten hochschulpolitischen Rahmenbedingungen sind Teilumsetzungen des neuen Hochschulrahmengesetzes von 1999 und des Landes-Universitätsgesetzes des Jahres 2000. Diese Umsetzungen bringen zum Teil neue zusätzliche Bürokratien mit sich.

Auf Bundesebene ist für die Genehmigung von Bachelor- und Master-Studiengängen ein länderübergreifender Akkreditierungsrat gebildet worden. Er soll die fachlich-inhaltliche Begutachtung der neuen Studiengänge koordinieren und seinerseits Akkreditierungsagenturen zertifizieren, welche ihrerseits sodann die einzelnen neuen Studiengänge bewerten und dazu Empfehlungen abgeben.

Auf Landesebene beabsichtigt die Regierung von Baden-Württemberg, eine permanente fächer- und hochschulart-übergreifende Evaluation von Lehre und Forschung dadurch sicherzustellen, dass deren Abwicklungen einer Stiftung des Landes übertragen werden. Der Etat der Stifungsverwaltung soll mit über drei Millionen DM ausgestattet werden. Die einhellige Meinung der Landesrektorenkonferenz dazu ist, dass die Evaluation der Hochschulen eine ureigenste Aufgabe der jeweiligen Hochschulart ist und zum Ziele allein die Qualitätssicherung haben kann, aber nicht auch oder sogar vorrangig einer Mittelverteilung zwischen den Hochschulen dienen darf.

In materieller Hinsicht ist wiederum für die Studierenden zu beklagen, dass die Novelle zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom Januar 2000 keinen wirklichen Ersatz für die zugesagte strukturelle Reform der Ausbildungsförderung gebracht hat.

Für das Land Baden-Württemberg ist anzuerkennen, dass die Erlöse aus dem Verkauf des Aktienpaketes des Landes an der Energie Baden-Württemberg (EnBW) zu einem erheblichen Teil den Wissenschaften und damit auch den Landesuniversitäten zugute kommen sollen. Ein Betrag von rund einer Milliarde DM soll unmittelbar in eine "Zukunftsoffensive III" fließen. Etwa zweieinhalb Milliarden DM begründen eine "Landesstiftung Baden-Württemberg", deren Erträge gemeinnützigen Zwecken und damit auch den Universitäten dienen werden.




1 Die insgesamt notwendigen Anpassungen der Grundordnung an das neue UG werden in Abschnitt II.1 dargelegt.

II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT
Vorwärts 1. Umsetzung der Universitätsgesetz-Novelle

 

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