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Bericht aus dem Senat

Prof. Dr. Peter Meusburger

Von Senator Prof. Dr. Peter Meusburger

Zu den wichtigsten Weichenstellungen des Senats im Jahre 2004 gehören u.a. die Erarbeitung einer Stellungnahme zum neuen Landeshochschulgesetz (LHG), die Diskussion und die Verabschiedung des von Rektorat und Universitätsrat entworfenen Strategiepapiers sowie die Erstellung einer neuen Grundordnung der Universität. Mit Hilfe der neuen Grundordnung sollen einige Bestimmungen des neuen Landeshochschulgesetzes, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universität stark beeinträchtigen würden, umgangen werden. Der wichtigste und langfristig gesehen entscheidende Punkt ist die Mitwirkung des Senat bei Berufungsverfahren. Während die Landesregierung beim neuen LHG mehrere Änderungswünsche der Universitäten berücksichtigt hat (z.B. bei Wahl des Rektors, des Kanzlers und der Prorektoren) ist eine Mitwirkung des Senats bei Berufungsverfahren nicht mehr vorgesehen. Damit sollen Berufungsverfahren verkürzt werden. Eine Verkürzung der Berufungsverfahren liegt zwar im Interesse aller, sie darf jedoch nicht auf Kosten der Qualitätskontrolle gehen, zumal sie auch durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Deshalb wird die Universität Heidelberg den vom LHG "entmachteten" Senat über eine Änderung der Grundordnung wieder in die Lage versetzen, bei Berufungsverfahren wie bisher die entscheidende Rolle zu spielen.

Warum ist die Mitwirkung des Senats bei Berufungsverfahren unverzichtbar? Obwohl die meisten Berufungskommissionen und Fakultäten bei der Rekrutierung ihrer Professoren sehr gute Arbeit leisten und auch das Rektorat alle Berufungslisten sorgfältig prüft, muss rückblickend festgestellt werden, dass manche Problemfälle und "Ungereimtheiten" erst durch den Senat erkannt wurden. Nur im Senat sind jene breiten, fächerübergreifenden Kompetenzen, Erfahrungen und persönlichen Unabhängigkeiten vorhanden, die zur Beurteilung kritischer Fälle notwendig sind. Gleichzeitig ist der Senat jenes Gremium, in dem sich Eigeninteressen von Instituten am wenigsten gegen die Gesamtinteressen der Universität durchsetzen können. Wenn der Senat, wie es im neuen LHG vorgesehen ist, diese kritische Qualitätsprüfung nicht vorgenommen hätte, wäre es in der Vergangenheit wohl zu einigen Berufungen gekommen, welche dem Niveau einer Spitzenuniversität nicht entsprochen hätten.

Rückblickend kann festgestellt werden, dass es im Senat durchschnittlich bei jeder fünften Liste intensive Diskussionen mit einer nennenswerten Zahl von Nein-Stimmen oder Enthaltungen gab. Etwa sechs Prozent der Listen wurden mehrheitlich abgelehnt und an die Fakultäten zurückgewiesen. Dies mag auf den ersten Blick wenig erscheinen. Langfristig gesehen, kann jedoch schon eine einzige Fehlberufung pro Jahr für die Universität sehr negative Folgen haben. Eine strenge Qualitätskontrolle bei Berufungen ist der wirksamste Weg, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universität Heidelberg zu gewährleisten. Die Universität Heidelberg wird deshalb in der neuen Grundordnung sicherstellen, dass der Senat diese zentrale Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen kann.

Meusburger

Heidelberg, den 14. April 2005


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