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7. Risiken der Universität und ihre Steuerung

Umstellung der Diplom- und Magisterstudiengänge auf Bachelor- und Master-Studiengänge

Die Kultusministerkonferenz hat am 10.10.2003 beschlossen, dass die Universitäten die Diplom- und Magisterstudiengänge auf Bachelor- und Master-Studiengänge umzustellen haben. Gleichzeitig ist festgelegt worden, dass die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge zu akkreditieren sind. Das Wissenschaftsministerium hat per Erlass vom 27.01.2004 mitgeteilt, der Einrichtung eines Studiengangs erst dann zuzustimmen, wenn er durch eine national anerkannte Akkreditierungsagentur akkreditiert worden ist. Vor diesem Hintergrund hat der Senat der Universität Heidelberg beschlossen, die neue Studienstruktur bis zum Wintersemester 2009/2010 einzuführen und die notwendigen Akkreditierungen der Studiengänge bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Die Universität Heidelberg ist Mitglied des Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Instituts "ACQUIN" e.V. Diese Einrichtung berechnet pro Studiengang für eine Akkreditierung mindestens 12.500 €. Auf der Grundlage der Zahl der derzeitigen Studiengänge ergibt sich ein Betrag von etwa 2 Mio. €. Sofern es gelingt, affine Studiengänge für die Akkreditierung zu bündeln, ließen sich die Ausgaben deutlich reduzieren. Unter günstigen Umständen wäre ein Betrag von etwa 0,5 Mio. € zu zahlen.

Für die Umstellung der Studiengänge wurde ein Zeit- und Maßnahmenplan erstellt. Als weitere auf die Beherrschung des genannten Risikos zielende Maßnahme sollte das erwartete Ausgabevolumen im Finanzplan der Universität berücksichtigt werden.

Kürzungen von Landesmitteln

Am 18.03.1997 wurde vom Ministerpräsidenten, dem Wissenschafts- und dem Finanzminister sowie den Landesrektoren der "Solidarpakt" unterzeichnet. Die Universitäten erklärten sich bereit, zur Konsolidierung des Landeshaushalts mit einem kontinuierlichen Stellenabbau beizutragen. Von Seiten der Landesregierung wurde den Universitäten finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage des Haushaltes 1997 zugesichert. Der Solidarpakt läuft Ende des Jahres 2006 aus. Um den Universitäten auch in den Folgejahren Planungssicherheit zu geben, sollen Hochschulverträge abgeschlossen werden, die für mehrere Jahre die Grundfinanzierung der Universitäten regeln. Die finanziellen Effekte lassen sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, jedoch geht die Universität davon aus, dass die Neuregelung nicht zu einer weiteren Kürzung der Finanzmittel führt.

Neben den Einsparungen, die der Solidarpakt vorsieht, wird die Universität Heidelberg im Jahr 2005 mit hoher Wahrscheinlichkeit von folgenden Mittelkürzungen betroffen sein:

Um den damit verbundenen finanziellen Risiken zu begegnen, wurde eine Prüfung der Ausgaben veranlasst mit dem Ziel, die Einnahmeausfälle durch entsprechende Ausgabenkürzungen zu kompensieren. Es konnten verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben identifiziert werden. Ein Teil dieser Maßnahmen, wie z.B. die Beendigung von Mietverhältnissen, wurde für 2005 bereits umgesetzt. Des Weiteren wurden Maßnahmen ergriffen, um eine Verbesserung der Leistungsindikatoren zu erzielen, auf denen die leistungsorientierte Mittelverteilung basiert. So wurden beispielsweise die Institute und Einrichtungen der Universität aufgerufen, zusätzliche Drittmittel zu akquirieren.

Personalbereich

Die durch die Stellenstreichungen im Rahmen des Solidarpakts reduzierten Stellenzahlen stehen in den Berufungsverfahren unveränderten oder gar erhöhten Ausstattungswünschen gegenüber. Bei der Universität werden neben den Mitarbeitern, die auf Stellen geführt werden, Mitarbeiter beschäftigt, die aus Landesmitteln finanziert werden. Die hierfür benötigten Mittel werden aus freien Planstellen erwirtschaftet (insbesondere aus Professorenstellen). Die Finanzierung ist dann nicht mehr gesichert, wenn freie Professorenstellen nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen sollten.

Das Wissenschaftsministerium stellt teilweise zur Anschubfinanzierung neuer Maßnahmen zeitlich befristet Personalmittel zur Verfügung. Die Universität muss diese Mittel nach Ablauf der befristeten Bereitstellung in einer Situation durch Personalstellen ablösen, in der die zur Verfügung stehenden Stellen durch die Stellenstreichungen des Solidarpakts sinken.

Finanzierung von Berufungs- und Bleibeverhandlungen

Die verbindlichen Zusagen des Rektorats überwiegend im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen belaufen sich bis zum Jahr 2009 kumuliert auf 22,6 Mio. €. Die Zahl der vakanten Professuren war bisher aufgrund der Altersstruktur der Professor(inn)en vergleichsweise hoch. Im Jahr 2005 werden 14 Professuren frei, im Vorjahr waren es noch 22. Der "Investitionsstau" aufgrund langjähriger Besetzungen führt bei der Ausstattung der Nachfolger allerdings zu einem erheblichen Reinvestitionsbedarf. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen.

Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um diesem Risiko zu begegnen:

Internationale Beziehungen

Durch große Abhängigkeiten des Dezernates 7 von Sonder- und Drittmitteln ergibt sich eine eingeschränkte Planungssicherheit für die weitere Internationalisierung der Universität. Kürzungen dieser Mittel führen zwangsläufig zu Einschränkungen bei den internationalen Kooperationen wie auch bei den Serviceleistungen für ausländische Studierende und Gastwissenschaftler. Insbesondere bei kurzfristigen Mittelkürzungen kann ein erheblicher Image-Schaden für die Universität entstehen, wenn z.B. bereits gemachte Zusagen nicht eingehalten werden können. Durch Einwerbung von Stipendienmitteln privater Sponsoren, einen dezernatsinternen Mittelausgleich, Ausgabenkürzungen und ggf. die Einschränkung bestimmter Service-Leistungen wird diesem Risiko begegnet.

Baubereich

Die problematische Finanzsituation der öffentlichen Hand wirkt sich auch auf die für Baumaßnahmen bereitgestellten Mittel aus. Für die Universität Heidelberg wurden in 2004 nur noch 17,8 Mio. € an baulichen Investitionen verausgabt. Dies entspricht etwa dem Stand von 1999. Der Ministerrat hatte Mitte 2004 festgestellt, dass der Sanierungsstau an den Landesuniversitäten ohne Medizin insgesamt 2,4 Mrd. € beträgt. Davon entfallen auf die Universität Heidelberg 423 Mio. €. Zugleich wurde festgestellt, dass sich der Raumbestand seit 1970 verdoppelt hat, ein weiterer Ausbau gestoppt werden und künftig die Modernisierung des Bestandes Vorrang vor Neubauten haben muss. Darüber hinaus soll der Raumbestand möglichst verringert werden. Die Universität hat dies bei ihrer Anmeldung zum 35. Rahmenplan zwar entsprechend berücksichtigt, eine Anpassung der Flächen an den Stand der Technik und damit eine spürbare Entlastung der angespannten Raumsituation wird jedoch erst in drei bis fünf Jahren beginnen.

Eine gewisse Entlastung schafft das sog. Korridormodell. Es ermöglicht der Universität, Modernisierungen für Neuberufene in begrenztem Umfang durchzuführen, zu zwei Dritteln auf eigene Rechnung, ein Drittel zahlt das Land. Dies ist positiv zu bewerten, da die Möglichkeiten, Bauunterhaltungsmittel einzusetzen, begrenzt sind und die Reduzierung dieser Mittel in 2004 um 20% für 2005 beibehalten wird.

Heidelberg, den 14. April 2005 Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Hommelhoff und Dr. Marina Frost


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