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Wirtschaftsführung
und Finanzen



1. Finanzautonomie der Universität

Hochschulautonomie setzt unverzichtbar Finanzautonomie voraus; deshalb begrüßt das Rektorat die Möglichkeiten zu eigenverantwortlicher Gestaltung, die ihr das Konzept des Globalhaushaltes eröffnet, ebenso wie die Planungssicherheit aus dem Solidarpakt. Denn mit den Anforderungen, denen die Ruperto Carola als Spitzenuniversität im nationalen und internationalen Wettbewerb unterliegt, wäre es auf Dauer unvereinbar, wenn sie die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen bloß eingeschränkt disponieren und nutzen könnte.

Solchen Restriktionen unterliegt die Universität Heidelberg (nicht anders als die Masse aller Universitäten in Deutschland) im Bereich der Personalkosten. Als Stellen im Staatshaushaltsplan etatisiert und, was die Professorenstellen betrifft, nur im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium anderweit zuordnungsfähig, machen die Personalkosten in Heidelberg 80 % der Gesamtkosten aus. Um auch insoweit Dispositionsfähigkeit und Flexibilität zu gewinnen, wird die Ruperto Carola beim Land beantragen, ihr in einem Pilotprojekt die eigenverantwortliche Personal- und Kostenplanung samt Disposition im Rahmen des ihr eingeräumten Globalbudgets anzuvertrauen. Für den Bereich der Angestellten verspricht sich die Universität Heidelberg künftigen Flexibilitätsgewinn von einem eigenständigen und einheitlichen Wissenschaftstarifvertrag; an seiner Ausgestaltung sind Heidelberger Rektoratsmitglieder maßgeblich beteiligt.

Für umfassende Finanzautonomie hat die Ruperto Carola mit ihrem Konzept der dezentralen Ressourcendisposition nach dem Budgetierungsmodell, mit Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach kaufmännischen Grundsätzen sowie mit dem Aufbau eines darauf zugeschnittenen Informations- und Berichtssystems bereits wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Die Überführung von Stellen in Finanzmittel, die der Universität zur eigenverantwortlichen Disposition zugewiesen sind, würde die universitäre Finanzautonomie abrunden und krönen.




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