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I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
3. Selbstauswahlrecht der Hochschulen

Zu Beginn des Jahres 2003 traten neue auswahlrechtliche Vorschriften in Kraft. Diese wurden zum Wintersemester 2003/2004 in 19 Fächern an der Universität erstmalig angewendet. Einige Fächer haben sich in ihrem Auswahlverfahren für ein persönliches Vorstellungsgespräch und einen Test entschieden. Insbesondere aus der Perspektive dieser Fächer hat sich der beträchtliche Aufwand gelohnt: Mit der Auswahl konnten sehr motivierte und hoch begabte Studierende für ein Studium an der Universität Heidelberg gewonnen werden.

Viele Fächer haben ihr Auswahlverfahren bereits nach dem ersten Durchgang evaluiert und zu seiner Optimierung Änderungen der Satzungen beschlossen. Dabei hat sich gezeigt, dass bei der Auswahl der besten Studienanfänger auch der Zeitfaktor eine Rolle spielt. Um die besten Studierenden für ein Studium in Heidelberg zu gewinnen, muss eine frühzeitige Versendung der Zulassungsbescheide an Bewerberinnen und Bewerber auf den Weg gebracht werden. Die rechtzeitige Übersendung des Zulassungsbescheids sichert ein gutes Annahmeverhalten bei den Studienplätzen. Die Universität Heidelberg wird das Instrumentarium des Selbstauswahlrechts in seiner vollen Breite intensiv mit dem Ziel nutzen, für ihre Forschungs-basierte Lehre die besten Studierenden zu gewinnen. Von der Möglichkeit, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den jeweiligen Studiengang im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahren zu prüfen, hat die Universität Heidelberg im Wintersemester 2003/2004 noch keinen Gebrauch gemacht. Nach einer Analyse der Studierendenzahlen in den ersten Semestern haben sich die Fächer Chemie und Physik dazu entschlossen, zum Sommersemester 2004 ein Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen.

Bei der Umstrukturierung der vorhandenen Magister- und Diplom-Studiengänge auf Bachelor- und Master-Studiengänge kommt dem Selbstauswahlrecht der Hochschulen nach dem derzeitigen aber auch nach dem geplanten neuen Universitätsgesetz eine große Bedeutung zu. Die Universitäten können bei der Einführung der Bachelor-Studiengänge unabhängig von der vorhandenen Ausbildungskapazität Eignungsfeststellungsverfahren einführen. Dieses Ermessen der Hochschule kann durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg dahingehend reduziert werden, dass die Genehmigung des neuen Studiengangs von der Einführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens abhängig gemacht wird.

Die Selbstauswahl der Hochschulen wird nicht nur durch die Eigenevaluation und durch das Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber evaluiert, sondern sie wird auch Gegenstand der Akkreditierung der neuen Studiengänge sein. Die neuen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 sehen vor, dass alle neuen Studiengänge zu akkreditieren sind. (Mit Blick auf den Aufwand, nicht zuletzt den finanziellen, für weit mehr als 1000 Studiengänge in Deutschland scheint allerdings dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein.) Die Auswahl der Studierenden in Form von Zulassungsverfahren soll neben der Kontrolle der Studierbarkeit des Studienganges überprüft werden.

Im Berichtszeitraum hat Baden-Württemberg zusammen mit anderen Bundesländern über den Bundesrat einen Gesetzantrag zum Selbstauswahlrecht an den Hochschulen eingebracht. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. Mit dem Gesetzantrag soll zum einen das Auswahlrecht der Hochschulen gestärkt und zum anderen den besten Bewerberinnen und Bewerbern ermöglicht werden, die gewünschte Hochschule selbst auszuwählen. Inhalt des Gesetzentwurfes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ist, die in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogenen Studiengänge teilweise herauszunehmen und den Universitäten die Möglichkeit zu eröffnen, die Studierenden zu einem bestimmten Prozentsatz selbst auszusuchen. Die Bundesregierung hat sich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Eine Neuregelung für das Auswahlrecht in den bei der ZVS einbezogenen Studiengängen wird es daher vor dem Wintersemester 2005/2006 nach derzeitigen Erkenntnissen nicht geben.




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