Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Startseite der Universität
Anschriften und Telefonnummern Volltext-Suche, E-Mail-Suche, Datenbank-Suche Alle Seiten im Überblick English
Rektorat

Startseite > Jahresbericht 2003 > Inhalt >

I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
2. Professorenbesoldungsreform

Zur Stärkung der Hochschulautonomie wird die belastungs- und leistungsgerechte Professorenbesoldung in der eigenen Zuständigkeit der Hochschulen einen wesentlichen Teilbeitrag leisten. In der Universität Heidelberg ist die neue Professorenbesoldung funktional mit der Budgetierung im System dezentraler Ressourcendisposition zu verknüpfen. – So sehr die daraus resultierenden Differenzierungen im Grundsatz zu begrüßen sind, so wenig ist in der Realität zu erwarten, dass die einzelnen Hochschullehrer in naher Zukunft wirklich leistungs- und belastungsgerecht bezahlt werden. Dem steht die finanzpolitische Kostenneutralität des Gesamtprojekts entgegen.

Im Oktober 2003 hat das Finanzministerium den Entwurf für das Umsetzungsgesetz auf Landesebene vorgelegt. Wenn auch anzuerkennen ist, dass dieser Entwurf viele Anregungen der Landesrektorenkonferenz aufgegriffen hat, so bleibt dennoch momentan eine gravierende Schwäche: die unterschiedliche Behandlung von Berufungs- und Leistungszulagen. Hierüber ist die Landesrektorenkonferenz mit den Ministerien im Gespräch. Außerdem hoffen die Hochschulen, dass der Gesamtvergaberahmen in nicht allzu ferner Zeit angehoben wird, um den finanziellen Spielraum zu gewinnen, der nötig ist, um das neue Besoldungssystem breit und effektiv in den Hochschulen einzuführen.

Die Universität Heidelberg hofft, nach Inkrafttreten des Gesetzes und Erlass der erforderlichen Ausführungsverordnung die notwendigen Universitätsregelungen im Sommersemester 2004 treffen zu können, um allen Beteiligten Zeit zu geben, sich auf die neue Rechtslage ab 1. Januar 2005 einstellen zu können. Mit den beiden Grundfragen der neuen Professorenbesoldung hat sich das Rektorat schon befasst: Nach welchen Kriterien sollen die Leistungen und Belastungen abgestuft bemessen und in welchen Verfahren den einzelnen Hochschullehrern ihre individuellen Zulagen zugemessen werden? Zu den Bemessungskriterien liegen bereits Modelle vor, so insbesondere von der Universität Konstanz, mit denen sich die Gremien der Universität Heidelberg zügig befassen werden, sobald fest abzusehen ist, welche Leitlinien und Eckpunkte der Landesgesetzgeber den Universitäten sowohl zu den Kriterien als auch zum Verfahren vorgeben wird. Eine besondere Hilfe verspricht sich das Rektorat dabei von der neuen Kanzlerin; sie hatte in Göttingen zuvor schon einschlägige Erfahrungen sammeln können.




zurück 1. Reform des Hochschulrechts weiter 3. Besoldungsrecht

 

Zurück

Top

 

Startseite der Universität | Startseite Rektorat
Kontakt | Suche | Überblick | English

 

Seitenbearbeiter: siehe Kontakt