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IV.
Studium, Lehre, Prüfung



1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren

Das neue Auswahlverfahren (vgl. Abschnitt I 1) muss ab dem Wintersemester 2003/2004 in 19 Studiengängen der Universität Heidelberg durchgeführt werden. Diese Studiengänge verfügen über eine örtliche Zulassungsbeschränkung und sind nicht in das Verfahren der ZVS einbezogen. Die Auswahl erfolgt auf Grund einer Fülle von Kriterien, bei der die Kernfächer der schulischen Hochschulzugangsberechtigung wie Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache verstärkt zu berücksichtigen sind. Zu den einzelnen Auswahlkriterien zählen damit neben der Hochschulzugangsberechtigungsnote Profilnoten, Fachnoten, eine Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit, sowie außerschulische Leistungen oder auch Tests und Gespräche.

Das Universitätsgesetz sieht vor, dass das Ministerium bei der Einrichtung oder Änderung von Studiengängen die rechtlich notwendige Zustimmung von der Durchführung von Eignungsfeststellungsverfahren abhängig machen kann. In diesen Verfahren werden die Studienplätze unabhängig von der Kapazität nur an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Da alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für den entsprechenden Studiengang zugelassen werden müssen, gibt es keine Nachrückverfahren. Die Eignung kann auf Grund gesetzlich normierter Kriterien festgestellt werden.

Ein Auswahlverfahren oder ein Eignungsfeststellungsverfahren ist nur in grundständigen Studiengängen durchzuführen. Master- oder Aufbaustudiengänge sind damit von diesem Verfahren ausgenommen. Die Universität konnte erste Erfahrungen in Auswahlverfahren für die Studiengänge Molekulare Biotechnologie und Rechtswissenschaften sammeln, die als viel versprechend, aber auch sehr zeitaufwendig bewertet werden müssen.




IV. Studium, Lehre, Prüfung
III. 2. Zusammenarbeit zwischen Universität und Stadt
Vorwärts 2. Landeslehrpreis 2002

 

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