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I.
Hochschulpolitische
Entwicklungen



1. Selbstauswahlrecht der Hochschulen

Mit dem Gesetz zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich vom 11.12.2002 und der neuen Hochschulvergabeverordnung vom 13.01.2003 hat der Gesetzgeber das Selbstauswahlrecht der Hochschulen in erheblichem Umfang erweitert und damit gestärkt. Ab dem Wintersemester 2003/2004 werden nicht wie bislang 40 v.H. der Studienbewerberinnen und -bewerber eines Studienganges mit örtlichem NC von der Universität selbst ausgewählt, sondern 90 v.H. Zehn v.H. der Studienplätze werden auf Grund der Wartezeit vergeben. Das neue Auswahlrecht ermöglicht es den Fakultäten, für ihre Studiengänge, in denen nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen vorhanden sind, die bestqualifizierten Studienbewerberinnen und -bewerber auszusuchen.

Damit steht den Universitäten in Baden-Württemberg das lange vermisste Instrumentarium zur Verfügung, um den bundesweiten Wettbewerb unter den Hochschulen auch um die besten Studierenden zu führen. Gleichzeitig lässt sich dies Instrumentarium überall dort gezielt einsetzen, wo die Universität Heidelberg bislang eine hohe Zahl von Studienanfängern hatte, die innerhalb der ersten zwei bis drei Semester um bis zu 60 v.H. abschmilzt. Um die kostbaren Lehrressourcen zu schonen und namentlich die Nachwuchswissenschaftler vor Überforderung zu bewahren, wird gerade in solchen Fächern der Einsatz von Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren sorgfältig zu prüfen sein.

Die bislang mit diesen Verfahren gesammelten Erfahrungen sind durchgehend positiv und teilweise überaus ermutigend. Dennoch wird die Universität Heidelberg diese Verfahren nicht sofort flächendeckend einsetzen, sondern sorgfältig abwägend Schritt für Schritt. Dies auch und schon deshalb, weil die Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren je nach Ausgestaltung des Verfahrens ungemein kostenaufwendig sind. Deshalb sind das Wissenschaftsministerium und der Landesgesetzgeber schon aufgefordert worden, die Universitäten in die Lage zu versetzen, von den Studienbewerbern, die in die engere Auswahl gelangen, Kosten-adäquate Gebühren zu verlangen.




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