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Wirtschaftsführung
und Finanzen



1. Entwicklung des Universitätshaushaltes

Haushalt 2002

Im Doppelhaushalt 2002/2003 der Universität war für das Haushaltsjahr 2002 ein Ausgabevolumen von 345,8 Mio. € veranschlagt. Darin sind die Zuschüsse an die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und das Universitätsklinikum mit 197,1 Mio. € enthalten. Erstmals wurden auch die Zuschüsse an die Stiftungen Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim und Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg innerhalb der Titelgruppen der Medizinischen Fakultäten in Ansatz gebracht.

Auch im Doppelhaushalt 2002/2003 wurde auf die Veranschlagung der Drittmitteleinnahmen und -ausgaben verzichtet.

Im Jahr 2002 hatte die Universität aufgrund des Umlagemodells des MWK und der LRK (leistungsbezogene Mittelverteilung) folgende Kürzungen des Landeszuschusses hinzunehmen:
– Universität (ohne Hochschulmedizin): 0,2 Mio. €
– Fakultät für Klinische Medizin Mannheim: 0,7 Mio. €
– Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim: 0,1 Mio. €
– Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg: 0,3 Mio. €.

Die Medizinische Fakultät Heidelberg erhielt aus der leistungsbezogenen Mittelverteilung eine Sonderzuteilung in Höhe von 0,1 Mio. €, die per Kassenanschlag zugewiesen wurde.

Nach Abzug der vorgesehenen sonstigen Einnahmen in Höhe von 2,4 Mio. € sowie der vorgenannten Kürzungen aufgrund der leistungsbezogenen Mittelverteilung verblieb ein Landeszuschuss von insgesamt 342,1 Mio. € (davon 196 Mio. € Hochschulmedizin), den das Land Baden-Württemberg für die Universität Heidelberg aufzubringen plante.

Die tatsächlichen Ausgaben aus dem Haushalt der Universität (ohne Hochschulmedizin) im Haushaltsjahr 2002 lagen mit 214,6 Mio. € um 65,9 Mio. € über dem Planansatz. Der Differenzbetrag wurde überwiegend aus den Drittmitteleinnahmen finanziert.

Die Ausgaben der Hochschulmedizin beliefen sich im Haushaltsjahr 2002 auf 196,8 Mio. € bei einem Haushaltsansatz von 197,1 Mio. €.

Aus den im Staatshaushaltsplan ausgewiesenen Ansätzen waren im Jahr 2002 noch folgende Einsparungen zu erbringen:

– allgemeine Globale Minderausgaben:

  • Universität (ohne Hochschulmedizin): 1,8 Mio. €
  • Fakultät für Klinische Medizin Mannheim: 0,8 Mio. €
  • Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim: 0,3 Mio. €
  • Medizinische Fakultät Heidelberg: 1,6 Mio. €
  • Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg: 0,2 Mio. €
  • Klinikum Heidelberg: 2,1 Mio. €
– Freihalten von nicht besetzten Stellen für kw-Vermerke aus den 70er Jahren in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. €

– Abgabe von 21 Personalstellen im Wert von 1,1 Mio. € p. a.

Die wichtigsten Ausgabenblöcke in dem der Universität 2002 verbliebenen Haushalt ergeben sich aus folgender Übersicht:

Eine genauere Aufschlüsselung und Differenzierung der Ausgabengruppen des Universitätshaushalts nach Verwendungszweck und Mittelherkunft wie Drittmitteln und Sondermitteln des Ministeriums, einschließlich der Mittel für Großgeräte, findet sich im Anhang.

Im Haushaltsjahr 2002 konnte die Beschaffung von drei Großgeräten im Gesamtwert von 1,0 Mio. € aus dem der Universität Heidelberg (ohne Hochschulmedizin) zustehenden Kontingent in Auftrag gegeben werden.

Haushalt 2003

Bereits bei der Haushaltsaufstellung 2002/2003 waren im Haushaltsplan der Universität bei Kapitel 1412 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, die für einen Übergang zur kaufmännischen Wirtschaftsführung erforderlich sind. Im Nachtragshaushalt 2003, der sich derzeit im Haushaltsgesetzgebungsverfahren befindet, werden die zusätzlich mit den Ministerien vereinbarten Umstrukturierungen und Mittelumsetzungen realisiert.

Danach werden im Kapitel 1412 nur die Zuführungen und ggf. Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Universität Heidelberg, der aus dem Erfolgs-, Investitions- und dem Finanzplan besteht und der in nachstehender Fassung in den Nachtragshaushalt eingebracht wurde:





X. Wirtschaftsführung und Finanzen
IX. 5. Mitbestimmung
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