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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs >

3. Landesgraduiertenförderung
 
        Mit Hilfe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes kann die Universität Heidelberg besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit zum Teil sehr speziellen Themenstellungen fördern. Für das Jahr 2001 standen hierfür Finanzmittel in Höhe von 840.308 Euro zur Verfügung. Darin sind auch die Mittel für zwei Stipendien für die Jüdische Hochschule in Heidelberg enthalten. Die monatlichen Stipendienbeträge wurden im Jahr 2001 auf nun 820 Euro erhöht. Dennoch sind die Stipendien (noch) niedriger als in den Graduiertenkollegs.

Bei insgesamt 67 eingereichten Bewerbungen für das SS 2001 und das WS 2001/2002 wurden durch die Vergabekommission 41 Stipendien neu vergeben. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von über 60 v.H. Bei den Bewerbungen zeigt sich, dass diese Form der individuellen Doktorandenförderung gerade für die Geisteswissenschaften einen steigend hohen Stellenwert hat. Etwa 2/3 aller Bewerbungen entfallen auf Kandidaten aus den geisteswissenschaftlichen Fächern. Die Landesgraduiertenförderung stellt damit eine wesentliche Ergänzung zu den in Heidelberg bestehenden Graduiertenkollegs dar.




VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs
2. PHD-Programm
Vorwärts 4. Juniorprofessuren und die Folgen für den akademischen Mittelbau

 

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