Promotion

Zweck der Promotion

Durch die Promotion wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dieser Nachweis setzt

  • die Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) aus dem Promotionsfach und
  • eine mündliche Prüfung (Disputation) in diesem Fach voraus. ( Promotionsordnung)

Zulassung

Für eine Zulassung zur Promotion im Fach "Sinologie" ist i.d.R. ein überdurchschnittlicher Abschluss eines Magister- oder Masterexamens in Sinologie oder einem vergleichbaren Studiengang Voraussetzung. Die generellen Voraussetzungen und mögliche Sonderfälle regelt die  Promotionsordnung.

Konkrete Schritte:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit einem/r als Betreuer/in anvisierten Professor/in auf, fügen Sie ein Kurzexposé Ihres Themas bei sowie Kopien Ihrer vorigen Abschlusszeugnisse und einen Lebenslauf. Benennen Sie mögliche Referenzen, sofern Sie dem/r Professor/in noch nicht persönlich bekannt sind. Ggf. werden Sie um weitere Materialien gebeten. Sie brauchen, bevor Sie sich bei der Fakultät melden, eine Betreuungszusage eines/r Professors/in.
  2. Wenn Sie die Betreuungszusage bekommen, reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Fakultät ein. Genaueres finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät. Die Fakultät entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand/in.
  3. Wenn Sie angenommen sind, können Sie sich fakultativ als Doktorand/in an der Universität immatrikulieren.
Zuletzt bearbeitet von: CS
Letzte Änderung: 02.05.2013
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