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Jahresabschluss 2005

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


II.1 Bilanzierungsänderungen

Die Universität Heidelberg grenzt seit dem 1. Januar 2005 weitere, bislang nicht abgegrenzte Drittmittelerträge sowie erstmals auch Sondermittel des Wissenschaftsministeriums periodengerecht entsprechend den korrespondierenden Aufwendungen ab. In Höhe der nicht verausgabten Mittel werden entsprechend Verbindlichkeiten, in Höhe der geleisteten, noch nicht erstatteten Aufwendungen Forderungen bilanziert.

Bei den erstmals abgegrenzten Drittmittelerträgen handelt es sich im Wesentlichen um Preisgelder, Stiftungsprofessuren und Spenden. Aus ihrer erstmaligen Abgrenzung zum 1. Januar 2005 ergab sich eine Ergebnisbelastung von T€ 4.084, die unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Bei den Sondermitteln des Landes Baden-Württemberg handelt es sich um die sogenannten Bereitstellungen des Wissenschaftsministeriums, die aus zentralen Kapiteln für alle Universitäten und Fachhochschulen des Landes anteilig der Universität Heidelberg für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die zum 1. Januar 2005 erstmals vorgenommene Passivierung der zum Bilanzstichtag noch nicht verausgabten Mittel schlägt sich in den außerordentlichen Aufwendungen mit T€ 2.752 nieder.

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden seit dem 1. Januar 2005 in analoger Anwendung der Regelungen des Finanzstatuts bezüglich der Behandlung von Pensionsrückstellungen nicht mehr bilanziert. Da die Universität Heidelberg durch künftige Zahlungen im Rahmen der bestehenden Altersteilzeitverhältnisse aufgrund der Kostenübernahme durch das Land Baden-Württemberg - ebenso wie bei den künftigen Pensionszahlungen - wirtschaftlich nicht belastet wird, würde die Bilanzierung der Altersteilzeitrückstellung zu einer verzerrten Darstellung der Ertragslage führen. Die Auflösung der zum 1. Januar 2005 bilanzierten Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 5.416 wird unter den außerordentlichen Erträgen ausgewiesen.

Aufwendungen im Rahmen der Durchführung umsatzsteuerpflichtiger Auftragsforschungsprojekte werden - sofern das zugrunde liegende Projekt zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist - zum 31. Dezember 2005 erstmals unter den Unfertigen Leistungen ausgewiesen. Die für die Durchführung der Projekte erhaltenen Mittel werden unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die Differenz zwischen den erhaltenen Anzahlungen und den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Aufwendungen noch saldiert unter den Forderungen (im Falle von Unterdeckungen) bzw. den Verbindlichkeiten aus Drittmitteln (im Falle von Überdeckungen) ausgewiesen.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2005 wurde im Hinblick auf die vorgenannten Sondertatbestände unter Anwendung der Vorschrift des § 268 des Handelsgesetzbuches unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2005 in Höhe von T€ 1.724 sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr von T€ 2.256 wurden aufgrund eines Beschlusses des Universitätsrats vom 29. September 2005 aus der Kapitalrücklage gedeckt.

II.2 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, korrigiert um die seit der Anschaffung/Herstellung angefallenen Abschreibungen, welche linear pro rata temporis auf Basis der durchschnittlichen Nutzungsdauern der DFG gebildet werden.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Unfertigen Leistungen der Auftragsforschung werden zu Material- und Fertigungseinzelkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen angesetzt. Von einem Ansatz einer Pauschalwertberichtigung wurde wegen Unwesentlichkeit abgesehen.

Die Kassen- und Bankbestände in Fremdwährung werden zum Geldkurs am Stichtag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Investitionszuschüsse für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in Höhe der Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst. Gemäß Finanzstatut werden für andere Investitionszuschüsse keine Sonderposten gebildet.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen für Beamte werden gemäß Finanzstatut nicht gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Erhaltenen Anzahlungen für die Auftragsforschung werden unter den Verbindlichkeiten aufgeführt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung werden zum Briefkurs des Tages der Anschaffung oder zu einem höheren Briefkurs am Stichtag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.


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