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Raumtemperaturen

Vorschriften zur Raumtemperatur finden sich insbesondere in der ASR A3.5 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Darin ist geregelt, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten 20 °C, die Höchsttemperatur 26 °C betragen soll. Bei höheren Außentemperaturen muss in dem betreffenden Raum zumindest die Möglichkeit bestehen, die Sonne „auszusperren“, z. B. durch Rollos oder Jalousien.  Darüber hinaus sind - je nach Einzelfall - sinnvolle technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Hitze vermindern; das können sein:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien geschlossen halten)
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)

Nach dem Hitzesommer 2018 wurden an der Uni einige der o. g. Maßnahmen umgesetzt: U. a. hat der Kanzler verfügt, dass Mineralwasser und Ventilatoren aus Haushaltsmitteln beschafft werden dürfen. Weitere (Einzel-)Maßnahmen wurden ausgeführt oder werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.


Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 23.03.2020