Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Informatik – Bachelor 100% |
Staatsangehörigkeit | Schweiz |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Internationale Studienbewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen um Zulassung bei der Universität bewerben. Die Studienplätze für diese Bewerbergruppe werden direkt von der Universität vergeben.
In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlordnung/Zulassungssatzung. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Als internationale*r Studienbewerber*in ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich online und laden dabei die für die Bewerbung erforderlichen Dokumente als PDF-Dateien hoch.
Die Bewerbung erfolgt für alle grundständigen Studiengänge über das heiCO-Bewerbungsportal. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg und der geltenden fachspezifischen Auswahlordnung/Zulassungssatzung bzw. Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg und der geltenden fachspezifischen Auswahlordnung/Zulassungssatzung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung. Sofern eine ausländische Vorbildung die formalrechtlichen Mindestanforderungen für die Aufnahme eines beantragten Fachstudiums erfüllt, wird eine Bewerbung in das Vergabeverfahren der Studiengänge mit Aufnahmeprüfung mit einbezogen.
Eine vom Fachbereich eingesetzte Auswahlkommission überprüft auf der Grundlage der geltenden Auswahlsatzung/Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung die Eignung der Bewerber*innen für den beantragten Studiengang.
Dieser liegen je nach Fach und Satzung für die Aufnahmeprüfung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung unterschiedliche Kriterien zugrunde.
Erreicht ein*e Bewerber*in bereits mit den Kriterien einer Vorauswahl eine vorgegebene Mindestpunktzahl, wird die Zulassung für den Studiengang direkt erteilt. Kann von der Auswahlkommission für den Studiengang keine direkte Zulassung erteilt werden, wird eine bedingte Zulassung - mit der Auflage, entweder einen schriftlichen Test oder ein Auswahlgespräch zu bestehen - ausgesprochen. Schriftliche Tests oder Auswahlgespräche finden in der Regel zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters statt.
Die Bereitstellung der Zulassungs-/Ablehnungsbescheide im heiCO-Portal erfolgt ca. vier Wochen nach Bewerbungsschluss.