Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Informatik – Bachelor 50% |
Staatsangehörigkeit | Belgien |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Für internationale Bewerber*innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung/Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (so genannte „Bildungsinländer“).
In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben.
In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlordnung/Zulassungssatzung. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Als EU-/EWR-Staatsangehörige*r oder Bildungsinländer*in müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fach mit Aufnahmeprüfungsverfahren allgemeine und fachspezifische Unterlagen im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg fristgerecht hochladen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg. Bitte halten Sie daher für die Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente als hochladbares pdf-Dokument bereit. Bitte achten Sie darauf, dass nur gut lesbare Dokumente gewertet werden können. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg und der geltenden fachspezifischen Auswahlordnung/Zulassungssatzung bzw. Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Für internationale Bewerber*innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung/Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (so genannte „Bildungsinländer“).
In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben. Durch das Aufnahmeprüfungsverfahren soll - unabhängig davon, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht - die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden.
Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann dieses Fach an der Universität Heidelberg nicht studieren. Alle Bewerber*innen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunft - müssen an diesem Verfahren teilnehmen. Auch Studiengangwechsler müssen am Aufnahmeprüfungsverfahren teilnehmen. Sonderanträge können für Fächer mit einem Aufnahmeprüfungsverfahren nicht berücksichtigt bzw. nicht gestellt werden.
Die Zahl der Studienplätze ist nicht von vorneherein begrenzt. Jede*r Bewerber*in, der7die entsprechend der Satzung über das Aufnahmeprüfungsverfahren bzw. der Studien- und Prüfungsordnung als geeignet erscheint, erhält eine Zulassung.
Mögliche Auswahlkriterien für die besondere Eignung sind:
Die zu berücksichtigenden Kriterien sind in den jeweiligen Satzungen für Aufnahmeprüfungsverfahren bzw. den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Die Bewerbung erfolgt bei der Universität direkt.
Am Aufnahmeprüfungsverfahren kann insgesamt nur zweimal teilgenommen werden. Sofern Auswahlgespräche oder Tests durchgeführt werden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach den Terminen. Die Einladungen werden aufgrund des hohen Bewerberaufkommens kurzfristig verschickt.
Zugangsvoraussetzung für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse, die spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen sind.
Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Weitere Informationen zu Zugangs- und Studienvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf unserer Homepage
Voraussetzungen für ein Studium