Siegel der Universität Heidelberg
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Rückspiegel (IV)

Aus dem Heidelberger Hochschulleben des 15. und 16. Jahrhunderts

Das Universitätsarchiv ist das Gedächtnis der Ruperto Carola. In mehreren Folgen präsentiert der Unispiegel ausgewählte Dokumente aus sieben Jahrhunderten Geschichte der Universität Heidelberg. Diesmal: Professoren-Porträts aus dem 15. und 16. Jahrhundert.

Nach der Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) unternahm Kurfürst Karl Ludwig große materielle Anstrengungen zur Wiederaufrichtung der >zerfallenen hohen schul< Heidelberg. Sie gelang schließlich wohl auch in der Rückbesinnung auf die Entwicklung der Universität in den vorausgegangenen mehr als 200 Jahren. Vor 1500 hatten zunächst vor allem die Theologen Konrad von Soltau (†1407) und Matthäus von Krakau (†1410) den Ruhm der jungen Universität begründet. Der erste Jurist war Johann van der Noet (†1432), als erster Mediziner ist Jacobus de Armenia um 1390 nachweisbar. Marsilius von Inghen (†1396) dürfte auch heute noch der bekannteste Vertreter der vierten (Artisten-)Fakultät sein, hatte er doch von November 1386 bis März 1387 das erste Rektorat inne. Zu den bedeutenden Theologen der ersten fünfzig Jahre zählten ferner Johannes von Frankfurt (†1440) und Nikolaus Magni (†1435). Beide waren, gemeinsam mit Konrad von Soest und Job Vener, Richter in einem berühmten Ketzerprozess (gegen Konrad von Drändorf 1425), der mit der Verbrennung des Beklagten endete.

Neben den im Text genannten Thomas Erast, Franz Balduin und Hugo Donellus finden sich im Universitätsarchiv noch weitere Porträts, etwa von: Peter Calaminus, Simon Grynaeus d.Ä., Franz Junius, Petrus Ramus, Heinrich Smetius (v.l.n.r.).   
Neben den im Text genannten Thomas Erast, Franz Balduin und Hugo Donellus finden sich im Universitätsarchiv noch weitere Porträts, etwa von: Peter Calaminus, Simon Grynaeus d.Ä., Franz Junius, Petrus Ramus, Heinrich Smetius (v.l.n.r.).
Abb.: Universitätsarchiv Heidelberg
In die Auseinandersetzungen verschiedener Geistesströmungen und Lehrmeinungen griff Kurfürst Friedrich I. 1452 mäßigend ein, erließ neue Statuten für die Universität und gestattete die Lehre all dessen, was >von der heiligen kirchen nit verbotten ist<. Zur selben Zeit genossen der Theologe Johannes Wenck (†1460) und der Jurist Johann Wildenhertz (†1460) großes Ansehen. An der Medizinischen Fakultät verschafften sich Gerhard von Hohenkirchen (†1448) und Ernst Knab (†1480) einen guten Namen. Weil sich die Lehrenden vor Ottheinrichs Regierungsantritt 1556 von der reformatorischen Bewegung nicht erschüttern ließen, reicht das späte Mittelalter in der Geschichte unserer Universität bis zur Mitte des 16.Jahrhunderts. Auch ein Zeichen des folgenden Umbruches waren Statutenrevisionen in relativ rascher Folge (1558, 1580, 1588). Ottheinrichs Reformation 1558 verhalf dem deutschen Humanismus zum endgültigen Sieg auch in Heidelberg und wertete die Arstisten-Fakultät nachhaltig auf. Für mehrere Berufungen sorgte der Landesfürst selbst. Eben auf diese Weise kam zum Beispiel der bedeutende Mediziner und Laientheologe Thomas Erastus (†1583) 1558 nach Heidelberg. Bei den Juristen hatte Caspar Agricola (†1597) schon 1556 die Dekretalenprofessur übernommen; François Baudouin (Franz Balduin, †1573), ein Glaubensflüchtling, gehörte zu den bedeutendsten Vertretern der französischen Juristenschule und hielt in Heidelberg auch historische Vorlesungen. Hochberühmt wurde Hugo Donellus (†1591); er bekam ein Spitzengehalt von 350 Gulden.

Schließlich besaß Heidelberg am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges eine blühende und angesehene, dem heutigen Sprachgebrauch folgend "exzellente" Universität. In allen Fakultäten waren bedeutende Professoren tätig.
Werner Moritz

Literaturhinweis: Dagmar Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386-1651, Heidelberg 2002.
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