Rechtshistorische Gesellschaft gegründet
So sollen die Forschungen und Diskussionen auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte einer größeren, auch nicht fachlichen Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Gleichzeitig will man dem oft beklagten „Verlust der Geschichte“ im öffentlichen Bewusstsein begegnen. Die Auseinandersetzung mit der Historie im Allgemeinen und der Rechtsgeschichte im Besonderen vermag den eigenen Standpunkt zu relativieren und vergrößert das Gesichtsfeld bei der Wahrnehmung aktueller Probleme. Wer sich mit der Geschichte befasst, erfährt die Komplexität und Ambivalenz der Wirklichkeit, erlebt die Dauerhaftigkeit von Problemen und die Wiederkehr alter Entwürfe in neuer Gestalt. Gestärkt werden soll mit der Gründung der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft aber auch die Position der Rechtsgeschichte, die über keine mächtige „Lobby“ verfügt.
Eingeladen, der Gesellschaft beizutreten, sind Rechtshistoriker, Historiker, historisch interessierte juristische Praktiker und Laien sowie kulturell Interessierte aus den verschiedensten Bereichen. Eingeladen sind insbesondere Studierende, die wissen wollen, wie das Recht geworden ist und in welch enger Verbindung es mit den übrigen kulturellen Gegebenheiten und Zuständen steht – mit Religion, Sitte, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Nähere Informationen: Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. c/o Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft, Germanistische Abteilung, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg, Tel. 06221-547590, Prof. Dr. Christian Hattenhauer (christian.hattenhauer@urz.uni-heidelberg.de); Prof. Dr. Klaus-Peter Schroeder (schroeder.klaus-peter@beck-frankfurt.de).