Siegel der Universität Heidelberg
Bild / picture

Wenn es darum geht, harte Vergeltung in eine griffige Formel zu fassen, muss zumeist das Bibelwort "Auge um Auge, Zahn um Zahn" herhalten. Die sprichwörtlich gewordene moderne Verwendung des Zitates wird dem biblischen Befund jedoch in keinem Fall gerecht. Manfred Oeming, Ordinarius für alttestamentliche Theologie und Prorektor der Hochschule für Jüdische Studien, weist schlüssig nach, dass es sich bei der üblichen Auslegung des Bibelwortes um eine Verzerrung, ja böswillige Verdrehung seines wahren Sinnes handelt.

"Auge um Auge: Der biblische Krieg" – so titelte der "Spiegel" im Jahr 2002 über einer Fotomontage von Arafat und Scharon: Es ging um die Strategie der Selbstmordanschläge von Palästinensern und Israels Schutzversuch durch Vergeltungsschläge.

SPIEGEL-Titel

SPIEGEL-Titel

Das ist typisch: Immer wieder wird dieses Bibelwort zitiert, wenn grausame Gewaltanwendung mit einer griffigen Kurzformel angeprangert werden soll. Das ius talionis meine die harte Vergeltung einer strafbaren Rechtsgüterverletzung an dem Täter durch Zufügen eines gleichartigen Übels. In seinem ursprünglichen Kontext lautet es:

 
"Wenn Männer miteinander raufen und eine schwangere Frau stoßen, so dass ihre Leibesfrucht abgeht, es aber kein tödlicher Unfall ist, wird eine Zahlung auferlegt in der Höhe, die der Ehemann ihm auferlegt, und er bezahlt vor Zeugen. Wenn es ein tödlicher Unfall ist, gibst du Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Striemen für Striemen." (Ex 21,22-25; vgl. Lev 24,20 und Dtn 19,21)

Todesstrafe bei Tötung und Körperverstümmelungsstrafen bei Körperverletzung sind in manchen islamischen Staaten unter Berufung auf Sure 2,178 f.; 5,38 heute noch üblich, sogar das Abtrennen der Hand für einen Diebstahl, heutzutage als chirurgischer Eingriff unter Narkose. Da aber Jesus in der Bergpredigt des Matthäus sagt: "Ihr habt gehört, dass den Alten gesagt ist: ,Auge um Auge, Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin" (Mt 5,38 f.) und Ghandi dazu kritisch bemerkt: "Auge um Auge lässt die Welt erblinden", gilt die Aufhebung der Talio als wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Judentum und Islam einerseits, Christentum, friedlichem Hinduismus und höherer moderner Zivilisation andererseits.

Das Verständnis der alttestamentlichen Formel und ihrer rechtsgeschichtlichen Bedeutung hat sich aber in der neueren Bibelwissenschaft gewandelt – wie auch das der Bergpredigt und des Islams. Die sprichwörtlich gewordene moderne Verwendung wird dem biblischen Befund in keinem Falle gerecht, sondern stellt eine Verzerrung, ja böswillige Verdrehung ihres wahren Sinnes dar. Wissenschaftliche Exegese muss gegen verbreitete Vorurteile ankämpfen und ihnen um der historischen Wahrheit und interreligiösen Gerechtigkeit willen durch Aufklärung den Boden entziehen. Sechs Typen der Deutung, die unten kurz dargestellt werden, ringen im gegenwärtigen Streit der Exegeten miteinander.

Deutung 1:
Die Talio als heilsame Begrenzung des ungezügelten Rachegeistes

In Genesis 4,24 heißt es:

"Kain soll siebenmal gerächt werden, aber Lamech siebenundsiebzigmal."

Nach Hans-Joachim Boecker ist die Intention der Talio die Begrenzung des Rachegeistes: Nur ein Leben für ein Leben, nur ein Auge für ein Auge, nur einen Zahn für einen Zahn. Mit dem limitativen Gebot soll "dem Geschädigten ... untersagt (werden), auf Böses böse zu reagieren". Alle drei Belegstellen des ius talionis sind nicht Präambel oder Paragraph Eins einer Rechtssammlung, auch nicht expliziter Grundsatz einer Rechtsdogmatik, noch nicht einmal irgendwie exponiert, sondern nur mit Nebenton (sekundär?) eingesetzt. Daher betont Boecker energisch, dass es hier ausschließlich um den Fall der Körperverletzung gehe und somit keineswegs um einen Grundsatz alttestamentlichen Rechts und Ethos, und schon gar nicht um das Prinzip des Judentums. Die Ursprungsintention der Talionsformel ist es, ein verbreitetes krasses Ungleichgewicht von Vergehen und Strafe einzudämmen.

Deutung 2:
Die Talio als Dokument einer überwundenen Phase der Rechtsgeschichte

Manche nehmen an, dass die Talionsformel aus einem relativ primitiven vorstaatlichen Milieu stamme. In den nomadischen Wurzelzeiten Israels (circa 1400 bis 1000 v. Chr.) hätte dieser Grundsatz eine archaische Rechtsnorm dargestellt, die aber im Laufe der Rechtsgeschichte des Staates Israel (ab 1000 v. Chr.) alsbald zivilisiert und überwunden worden sei. Eckart Otto vertritt in mehreren umfangreichen Arbeiten die These, dass man die Talio ausschließlich in der Entwicklungslinie "Blutrache – Talio – Ersatzleistung" betrachten müsse. Sie stelle ein überholtes Stadium der Rechtsgeschichte dar und werde im Alten Testament nur noch als Relikt zitiert, um seine Geltung sogleich aufzuheben. Die Texte dokumentierten, dass sich das "kasuistische, auf Konfliktregelung zielende Recht der Tor- und Ortsgerichte" gegen die talionische Körperstrafe durchgesetzt habe.

Diese Sicht überzeugt meines Erachtens kaum. Es leuchtet nicht ein, dass ein Rechtssatz dreimal zitiert wird, um seine Geltung aufzuheben. Zudem bleibt unverständlich, warum die Formel in den jüngsten Rechtssammlungen (Lev 24 um 400 v. Chr.) uns immer noch und sogar in ihrer prägnantesten Formulierung begegnet und offensichtlich ungebrochene Geltung hat. Auch das Wort der Bergpredigt würde schließlich völlig ins Leere laufen, wenn die Geltung der Talio längst aufgehoben wäre.

Deutung 3:
Die Talio als Meilenstein des demokratischen Fortschritts

1905/06 entdeckten französische Archäologen bei Susa den Codex Hammurabi. Dieser Rechtstext aus der Zeit um etwa 1700 v. Chr. enthält die Talionsformel.  
§ 196
"Wenn ein freier Mann das Auge eines freien Mannes zerstört, zerstört man sein Auge."
§ 197
"Wenn er einen Knochen eines freien Mannes zerbricht, bricht man einen seiner Knochen."
§ 198
"Wenn er ein Auge eines Hörigen zerstört oder den Knochen eines Hörigen bricht, zahlt er eine Mine Silber."
§ 199
"Wenn er das Auge des Sklaven eines freien Mannes zerstört oder einen Knochen des Sklaven eines freien Mannes zerstört, zahlt er die Hälfte seines Kaufpreises."
§ 200
"Wenn ein freier Mann den Zahn eines ihm Ebenbürtigen ausschlägt, schlägt man seinen Zahn aus."
§ 201
"Wenn er den Zahn eines Hörigen ausschlägt, zahlt er 1/3 Mine Silber."

Dieser Auszug macht klar, dass der Grundsatz auch in Hochkulturen galt und keineswegs einer primitiven Wüstenkultur zuzurechnen ist. Die Talio erschien als eine Neuerung Hammurabis mit deutlicher Intention: Wie in der gesamten Rechtssammlung geht es um eine Stabilisierung der streng hierarchischen Gliederung der Gesellschaft in drei Klassen. Die Talio gilt nur für Menschen erster Klasse, den freien Mann. Wer Sklaven oder Abhängige verletzt, kann sich mit Ersatzleistungen schadlos halten, wer aber wagt, einen freien Vollbürger zu verletzen, der wird mit der gleichen Verletzung bestraft. Vor diesem Hintergrund lassen sich die alttestamentlichen Regelungen – das ist die These von Frank Crüsemann – als Demokratisierung begreifen. Hier ist das egalitäre Ethos der frühen Prophetie am Werk: Die Talio wird in der Heiligen Schrift Israels auf alle Menschen angewendet; jeder Mensch wird Mensch erster Klasse. Das Klassenrecht des Hammurabi wird überwunden; die eingerissene Praxis von Ersatzleistungen, die wohlhabende Freie enorm begünstigte, wird abgeschafft.

Diese Deutung der Talio als nahezu singulären Rechtsfortschritt und als politische Revolution, die ein neues allgemeines Menschenrecht hat entstehen lassen, hat aber ein Problem: Kannte man in Israel um 700 das Recht Hammurabis, das zeitlich und räumlich weit weg lag, überhaupt?

Deutung 4:
Die Talio als Aufforderung einer Ersatzleistungszahlung

Schon im rabbinischen Judentum hat die Interpretation auf Zahlung eines Schadenersatzes durch den modernen Rechtsvergleich mit altorientalischem Recht neue Plausibilität gewonnen. So heißt es im Kodex Eschnunna (circa 1920 v. Chr.):

 
§§ 42f:
"Wenn ein Mann die Nase eines Mannes abbeißt und abtrennt, zahlt er eine Mine Silber. Für ein Auge zahlt er eine Mine (ca. 500g), für einen Zahn eine halbe Mine, für ein Ohr eine halbe Mine, für einen Schlag auf die Wange 10 Schekel (ca. 83 g) Silber. Wenn ein Mann den Finger eines Mannes abtrennt, zahlt er 2/3 Minen Silber. Dieser Rechtstext setzt für Körperverletzungen Ersatzleistungen fest."

Wenn man die biblischen Belege im Lichte dieser "Tariftabelle" liest, gewinnen sie folgenden Sinn: Bei dem Ausdruck "du sollst geben Leben um Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde" handelt es sich um einen fest gefügten Terminus ausschließlich für eine finanzielle Kompensation. Schon die Formulierung: "du sollst geben" (Ex 21, 30.32) legt diese Deutung nahe (Hans-Winfried Jüngling, Ludger Schwienhorst-Schönberger). Eine reale (Selbst-?) Verstümmelung des Täters wäre niemals intendiert gewesen und wäre auch nicht vollzogen worden. Damit gehört die Talio zur geistigen Basis des BGB, wo es in Paragraph 249, 1 und 2 heißt: "Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."

Hans Georg Gadamer

Hans Georg Gadamers philosophische Theorie, dass sich erst in der Wirkungsgeschichte der Sinn eines Textes entfaltet, bildet einen Stützpfeiler der Exegese alttestamentlicher Texte in Heidelberg.

Deutung 5:
Die Talio als lex sine poena

Nunmehr sollen zwei Deutungen vorgestellt werden, die von Forschern der Universität Heidelberg entwickelt werden: Axel Graupner hat die These entfaltet, dass das Bundesbuch Ex 20 bis 23 (um 800 v. Chr. oder jünger) "ein Recht ohne Strafidee" repräsentiert. Leitende Idee des im Bundesbuch kodifizierten Gesetzes ist die Bewahrung der Gemeinschaft, ihres Bestandes vor Gott und ihres inneren Friedens. Ursprünglich intendierte die Talio, den Bluträcher auf das Maß der erlittenen Schädigung zu beschränken. Im jetzigen rechtssystematischen Kontext ist sie aber aus dem Todesrecht abgelöst und wird als haftungsrechtlicher Grundsatz gefasst, der den Verursacher einer Körperverletzung mit und ohne Todesfolge zur Zahlung eines angemessenen Schadenersatzes verpflichtet. An die Stelle der Vergeltung der Tat am Täter tritt die Wiedergutmachung am Geschädigten. Damit wird die Talio der Intention der Konfliktregelung durch gerechten und billigen Ausgleich widerstreitender Ansprüche ein- und untergeordnet.

Deutung 6:
Die Talio als Ausdruck von juristisch-theologischer Weisheit

Ich selbst interpretiere das ius talionis im Zusammenhang meiner Gesamtsicht der Literaturgeschichte Israels. Es zeigt sich besonders in der Spätzeit eine Tendenz, die Religion in ihren verschiedenen Äußerungen wie Gebet, Mythos oder Ethos als Ausdruck von Weisheit zu verstehen. Das weisheitliche Denken basiert auf einem Entsprechungsprinzip, das man den Tun-Ergehen-Zusammenhang, den Vergehen-Ergehen-Zusammenhang, die schicksalswirkende Tatsphäre oder die konnektive Gerechtigkeit genannt hat. Wie die Geschichtsschreibung, die Propheten und die Psalmen hat auch das biblische Recht sapientiale Redaktionen erfahren. Über die Gebote der Tora sagt der deuteronomische Mose wertend (Dtn 4,8): "So bewahrt und tut sie! Denn das ist eure Weisheit und eure Einsicht in den Augen der Völker, die all diese Ordnungen hören. Und sie werden sagen: Ein wahrhaft weises und verständiges Volk ist diese große Nation!"

In diese späte Phase der Deutung gehört auch die Einfügung der Talio in die Rechtsüberlieferung als Urprinzip des Ausbalancierens (Ex 21; Lev 24) und als harter pädagogischer Grundsatz (Dtn 19), wobei sie keineswegs in allen drei Rechtscorpora von einer Hand eingefügt wurde. Dazu kommt ein theologisches Element ins Spiel: "Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zugefügt hat, wird ihm zugefügt werden." (Lev 24,20)

Der Rechtssatz spielt hinüber zu einem Glaubenssatz: Die passivistische Formulierung kann als passivum divinum verstanden werden und besagt dann, dass es Gott ist, der die Talionsforderung erfüllen wird. Er wird dafür sorgen, dass jeder Verbrecher für seine Taten haftbar gemacht wird. Solche Metaphorisierung gehört in die Sprache der Katechetik, die die Strafe in den Raum der Zukunft Gottes verlegt. Die "Höllenpredigt" von der gerechten Vergeltung zielt auf eine gegenwärtige ethische Bewusstseinsbildung. Der Täter soll wissen, wie seine Untat von Gott gesehen wird und dass sie auf keinen Fall folgenlos bleibt. Dabei ist zu beachten, dass Rechtstext und tatsächliche Praxis der Exekutive durchaus auseinander treten können. Rechtssätze beschreiben nicht die real vollzogenen Strafen, sondern formulieren – mit didaktischer Übertreibung – moralische Grundgedanken der juristisch-theologischen Weisheit. Dabei kennt die Weisheit selbst schon die Mahnung, auf die rigide Durchsetzung der Talio zu verzichten: "Sprich nicht: ‚Wie einer mir tut, so will ich ihm auch tun und einem jeglichen sein Tun vergelten'" (Prov 24,29). Vielmehr ist jeder auf Erbarmen angewiesen. Jesu Satz in der Bergpredigt hebt diese weisheitliche Tendenz nicht auf, sondern verstärkt sie vielmehr. Die Bergpredigt ist eine Exegese der alttestamentlichen Überlieferung, und zwar im Sinne einer Radikalisierung der Gebotsobservanz: Der Geschädigte soll – in seinem privaten Umgang – nicht nur auf übertriebene Rache verzichten, sondern auf gerechte Wiedergutmachung überhaupt. Er soll über das durchaus legitime Maß zeichenhaft hinausgehen, weil er weiß, dass auch er darauf angewiesen ist, dass Gott ihm über das legitime Maß hinaus Vergebung schenken wird.

Mein Resümee: Wissenschaftliche Forschung gibt biblischen Texten durch Verknüpfung mit altorientalischen Parallelen, vor allem aber durch immer präzisere Wahrnehmung ihrer innerbiblischen Kontexte die Chance, das zu sagen, was sie von sich aus wirklich sagen wollten. Dabei zeigt sich an so wirkmächtigen und scheinbar eindeutigen Stellen wie dem ius talionis, dass der Wortlaut durchsaus interpretationsbedürftig ist. "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist kein törichtes Prinzip der Rache, sondern ein weises Prinzip der Mäßigung von Rachegelüsten. Es tut der Gemeinschaft gut, auf Rache, ja sogar auf Strafe zu verzichten und "nur" den gerechtem Ausgleich zwischen allen Gliedern der Gesellschaft ohne Ansehen der Person und des Standes zu suchen. Wie Paragraph 249 des BGB ist die Talio als Grundsatz des angemessenen Schadenersatzes zu verstehen. In seiner theologischen Perspektive will dieses Recht zu ethischer Verantwortung erziehen, leichtfertige Täter abschrecken, die Hoffnung auf Gottes Gerechtigkeit stärken und gerade dadurch Wege zum Gewaltverzicht eröffnen (Prediger Salomo, Jesus).

Der jüdisch-christliche Dialog muss uns lehren, viel differenzierter mit dem religiösen Erbe anderer Kulturen umzugehen; über die häufigen und verzerrenden Vorurteile sollten wir erschrecken. Auch im Gespräch mit dem Islam muss man viel sorgfältiger zur Kenntnis nehmen, wie weit die inner-islamische Auslegung differiert und wie stark die Vereinbarkeit von Körperverstümmelungsstrafe mit dem wahren Geist des Islams umstritten ist. Über die Deutung auf finanzielle Ersatzleistungen findet sich in der islamischen Auslegungsgeschichte eine mystische Hermeneutik, welche die Talio auf harte Bußriten und Selbstbestrafungsrituale deutet.

Wer gegen die Spirale der Gewalt protestieren will, sollte dies tun, aber ohne dem alttestamentlichen Grundsatz dabei Gewalt anzutun.

Autor:
Prof. Dr. Manfred Oeming
Wissenschaftlich-Theologisches Seminar
Kisselgasse 1, 69117 Heidelberg
Telefon (0 62 21) 54 33 05, Fax (0 62 21) 54 31 95
e-mail: manfred.oeming@urz.uni-heidelberg.de

Seitenbearbeiter: Email
zum Seitenanfang