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Befreiung von Studiengebühren: Heidelberger Initiative erfolgreich

16. Mai 2007

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) lässt auf Anregung des Rektors der Universität Heidelberg auch die ausländischen Studierenden des Studienkollegs in Baden-Württemberg unter den so genannten Vertrauensschutz fallen 

Auf Initiative des Rektors und des Akademischen Auslandsamts der Universität Heidelberg kann eine weitere Gruppe von ausländischen Studierenden, die in Deutschland kein Darlehen zur Abfederung der neu eingeführten allgemeinen Studiengebühren von 500 Euro aufnehmen können, von der Zahlung der Studiengebühr befreit werden. Es handelt sich dabei um Studierende, die bereits vor dem 28. Dezember 2005 in Baden-Württemberg am Studienkolleg der Universität Heidelberg immatrikuliert waren und erst ab dem Sommersemester 2006 ihr Fachstudium aufgenommen haben.

Bei der Einführung von Studiengebühren in Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 (Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes vom 28. Dezember 2005 (Artikel 8, "Schlussvorschriften", Abs. 2)) ist sinnvoller Weise die Bestimmung aufgenommen worden, dass ausländische Studierende, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes immatrikuliert waren und keinen Anspruch auf Darlehensgewährung nach § 7 LHGebG haben, ihren Studiengang innerhalb der Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester zuende studieren können, ohne der Gebührenpflicht nach § 3 in Verbindung mit §5 LHGebG zu unterliegen.

Unter diese Regelung, auch "Vertrauensschutz" genannt, sollten aber nach Beschluss des MWK nicht die ausländischen Studierenden des Studienkollegs fallen, obwohl der Besuch des Studienkollegs in Baden-Württemberg mit der Vormerkung für einen Studienplatz im Fachstudium verbunden ist.

Das heißt, dass auch diese Gruppe ausländischer Studierender ihr Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg zu einem Zeitpunkt begann, zu dem das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren noch nicht in Kraft getreten war und die Studierenden nicht wissen konnten, dass sie für ihr Fachstudium allgemeine Studiengebühren zahlen müssten.

Nachdem Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff bei der Informationsveranstaltung zur Einführung der Studiengebühren von einer ausländischen Studentin von der Situation der Studierenden des Studienkollegs erfahren hatte, erklärte er sich umgehend bereit, hierzu nochmals das zuständige Ministerium anzuschreiben. Er bat das MWK, nochmals prüfen zu lassen, ob die Vertrauensschutzregelung nicht auch auf die Absolventen des Studienkollegs Anwendung finden sollte.  Auf diese Initiative hin hat sich das MWK der Meinung der Universität Heidelberg angeschlossen.

Nun können auch Studierende, die mit einer Vormerkung für einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule in Baden-Württemberg vor dem 28. Dezember 2005 ihr Studium am Studienkolleg begonnen hatten, ihren Studiengang innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester gebührenfrei zu Ende führen.

Rückfragen bitte an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
http://www.uni-heidelberg.de/presse

Irene Thewalt
Tel. 06221 542310, Fax 542317
presse@rektorat.uni-heidelberg.de

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