Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.
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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg, 1. Quartal 2019


Allgemein

Liebe Nutzer/innen der IBF,

zum fortgeschrittenen Jahresanfang gibt es einige allgemeine, aber auch tierschutzrelevante Neuigkeiten, über die wir Sie hiermit informieren.

Tier-Bestellungen der BTL-Abteilung

Alle von der BTL-Abteilung benötigten wildtyp-Linien für Biotechniken werden zukünftig standardmäßig über Janvier bestellt, sofern die entsprechende Linie dort vorhanden ist. Dies bedeutet, dass auch die Embryonenspenderinnen künftig über Janvier bezogen werden. Sollten seitens des Auftraggebers Embryonen eines anderen kommerziellen Züchters gewünscht werden, muss dies auf dem Auftragsformular des BTL explizit vermerkt werden.

Nutzung der OP-Plätze

Die OP-Plätze im Großtierbereich sowie im KEB sind ordentlich zu hinterlassen!
Vor allem Verschmutzungen durch Blut, Gel-Rückstände an Elektroden und ähnliches sind zu entfernen.
Vor Nutzung der Inhalationsnarkosegeräte ist eine Einweisung durch Herrn Zimmermann. (Tel: 06221 54 5433) zwingend erforderlich.

IBF-Material

Die IBF vermisst ihr Material!
Um den reibungslosen Umlauf von Biopsie-Material zu gewährleisten, ist die IBF darauf angewiesen, dass die Kryo-Boxen wieder ins Gebäude 347 zurück kommen. Sollten in Ihrer AG noch Boxen von der IBF präsent sein, dann lassen Sie und diese bitte zukommen.

Tierschutz

Kolonie-Management

Wir möchten unsere Nutzer eindringlich auffordern, ein effizientes und tierschutzkonformes Kolonie-Management zu betreiben.
Daher sollte vermieden werden, dass:
A) Tiere unnötig gezüchtet werden
B) Tiere über ihre Reproduktionsphase hinaus gehalten werden
C) Tiere unnötig einzeln sitzen
In dem Zusammenhang noch einmal der Hinweis: Biopsien werden i.d.R. mit P14 genommen. Dieser Zeitpunkt dürfte eine Genotypisierung und Selektion vor dem Absetzen ermöglichen.

Tötungen nach §4 Tierschutzgesetz

Tötungen nach §4 für die nur eine Tötungsanmeldung notwendig ist liegen nur dann vor, wenn vor der Tötung der Tiere keinerlei Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Eingriffe und Behandlungen dürfen erst nach festgestelltem Tod der Tiere durchge-führt werden. Werden vor dem Tod der Tiere Eingriffe durchgeführt wie z.B. eine Perfusion, handelt es sich um einen anzeige- oder genehmigungspflichtigen Tierversuch.

Meldung aufgrund der Versuchstiermeldeverordnung

Jährlich müssen laut Versuchstiermeldeverordnung Meldungen über durchgeführte Tierversuche mit Angaben von Tierzahlen, Verwendungszweck etc. abgeben werden. Meldepflichtig sind alle Versuchsleiter, die im Jahr 2018 für genehmigungs- und an-zeigepflichtige Tierversuche nach §7 Abs2 TschG sowie für Tötungen nach §4 Abs3 TschG verantwortlich waren.

Die Eintragungen sind in einer Excel-Tabelle vorzunehmen. Die für ihre Angaben modfizierte Tabelle ist im Anhang beigefügt. Vom Bundesminis-terium für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Leitfaden zum Ausfüllen der Tabelle bereitgestellt worden. Diesen finden Sie unter dem Link:

Leitfaden BMEL Versuchstiermeldung

Auch wenn Sie für ein Vorhaben im Jahr 2018 keine Tiere verwendet habe, benötigen wir eine Meldung! Füllen Sie dann bitte im Meldeformular nur Leiter, Aktenzeichen und Tierzahl (Angabe "0") aus. Bitte berücksichtigen Sie, dass es notwendig sein kann, für ein Versuchsvorhaben mehrere Zeilen auszufüllen. Das ist z.B. dann notwendig, wenn genetisch veränderte und nicht veränderte Tiere verwendet wurden oder wenn die tatsächliche Belastungseinstufung in Versuchsuntergruppen unterschiedlich ausfiel. Es ist möglich, für mehrere Vorhaben ein Excelarbeitsblatt zu verwenden.

Die ausgefüllten Excelformulare versenden Sie bis zum 28.02.2019 ausschließlich an Vtm 2018 und geben im BETREFF den Namen des Leiters und das Aktenzeichen an. Sollten Sie Ihre Meldung an andere Emailadressen versenden können diese nicht berücksichtigt werden.

Die Universität ist verpflichtet, gegenüber den Behörden eine einheitliche Meldung über alle durchgeführten Tierversuche abzugeben. Deshalb ist nach Eingang Ihrer Antworten noch ein beträchtlicher Arbeitsaufwand zu leisten, so dass ich Sie herzlich und dringend bitte, die genannte Frist unbedingt einzuhalten.

Sollten Sie Rückfragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Kristianna Becker: Kristianna Becker oder 06221 54 8285

Versuchstierkundliches Seminar

Wie nenne ich die Maus beim Namen?
Die korrekte Nomenklatur in der Versuchstierkunde (deutsch)
Datum: 19.03.2019 10:00
Referentin: Dr. Sabine Soltek, IBF, Universität Heidelberg
Ort: INF 328, SR 25


Hoffnung auf den Frühling
IBF der Universität Heidelberg 2019
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de
 









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